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Kurzkommentare zur 5. Gemeinderatssitzung am 08.09.2010

Mieming, 14.09.2010

Bürgermeister Dr. Dengg berichtet zur Aufsichtbeschwerde der Gemeinderäte Ulrich Stern und Roland Storf. Die Beschwerde oder zumindest zusammenfassende Teile daraus werden nicht zitiert. Der Bürgermeister geht nur auf die Ablehnung durch die Gemeindeaufsicht ein, indem er sie verliest.

Da anzunehmen ist, dass der Bürgermeister die Aufsichtsbeschwerde wie auch seine Stellungnahme nicht an alle Gemeinderäte weitergereicht hat, ist die gezielte „Halb“information des Gemeinderates perfekt. So entgeht dem „Normal“-Gemeinderat" wie auch dem "Normalbürger" völlig, wie sich die die Gemeindeaufsicht bei der BH Imst von der Verantwortung drückt. Daher sei hier auf die Argumente der Gemeindeaufsicht näher eingegangen:


Die Gemeindeaufsicht der BH Imst entzieht sich ihrer Verantwortung

So behauptet sie, dass die Rechnungsabschlüsse und Voranschläge der Agrargemeinschaften nach deren Vorlage von der Agrarbehörde zu prüfen sind. Diese Prüfungen finden nicht statt. Jeder TT-Leser hat am vergangenen Wochenende die Problematik zur AG Strengen lesen können. Fazit ist, es wurde nicht geprüft!

Aber darum ist es in der Beschwerde ja gar nicht gegangen. Die Beschwerde zeigte auf, dass bei der detaillierten Prüfung durch GR Stern mehrfache Verstöße gegen das TFLG, die Waldordnung und die Tiroler Gemeindeordnung sichtbar wurden. Ein Gemeinderat darf nichts beschließen, was gegen geltende Gesetze verstößt. Die Gemeindeaufsicht hat in diesem Fall die Gesetzeskonformität zu prüfen, nicht etwaige Zuständigkeiten. Wobei bei einem Verstoß gegen die Gemeindeordnung auch eindeutig die Zuständigkeit der Gemeindeaufsicht gegeben sein sollte.


Befangenheit auf "tirolerisch" - Vorgaben des Bundesrechnungshofes werden negiert!

Die Feststellungen des Bundesrechnungshofes zu Befangenheitsproblemen bei der Behandlung von Agrargemeinschaftsfragen in den Gemeinden, aus Anlass der Prüfung der Agrarbehörde, werden völlig negiert (siehe dazu auch Kasten unten).  Unsere Aufsichtsbehörde bleibt bei der landesüblichen Auslegung, Motto „die Wiener können sagen und schreiben was sie wollen“.


Protokollverfälschung: "Probieren wird man wohl noch dürfen!"

Die Einschätzung der Protokollverfälschung durch Bgm. Dr. Dengg ist besonders kraus: Nach Meinung der Aufsichtsbehörde kann vorsätzliche Verfälschung offensichtlich versucht werden, der Gemeindrat hat ja die Möglichkeit bei der Genehmigung der Niederschrift zu korrigieren! Motto „probieren wird man wohl noch dürfen“.

Abschließend erkennt „die gemeinderechtliche Sicht“ weder Verstöße gegen die TGO noch die anderen Gesetzwidrigkeiten und leitet die Aufsichtsbeschwerde an die Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung weiter. Was nicht nötig gewesen wäre, denn dort liegt die Aufsichtsbeschwerde in Form einer Sachverhaltsdarstellung, zuständigkeitshalber an die Korruptionsstaatsanwaltschaft, schon längst vor.



In seinem Bericht "Agrarbehörde Tirol; Aufsicht über Agrargemeinschaften" von 03/2010 stellt der Rechnungshof (RH) hinsichtlich Interessenkonflikte und Befangenheit der Gemeindemandatare folgendes fest:

Im Zuge seiner Gebarungsüberprüfung stellte der RH fest, dass Gemeinderatsmandatare auch Mitglieder in Agrargemeinschaften waren bzw. dass verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den Agrargemeinschafts–Mitgliedern bzw. Mandatsinhabern bestanden. Dies könnte zu Interessenkonflikten führen.

Der RH regte gegenüber dem Land Tirol an, darauf hinzuwirken, dass weitreichende Entscheidungen, wie sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des VfGH–Erkenntnisses 2008 anfallen können, nur von unbefangenen, nicht vom Anschein eines Interessenkonflikts betroffenen Entscheidungsträgern bzw. Organwaltern getroffen werden, um den Vorwurf einer Befangenheit von Gemeindevertretern zu vermeiden.