Aktuelles

Schutzbehauptung und bewusste Falschinformation oder Ahnungslosigkeit?

Mieming, 06.09.2010)

Bürgermeister Dr. Dengg äußert wissentlich nicht nur unhaltbare Rechtsansichten, er argumentiert auch wissentlich mit falschen Sachlagen und er schadet dem Gemeindevermögen und somit jedem einzelnen Mieminger Bürger.

Ahnungslosigkeit darf man dem Juristen Dr. Dengg nicht unterstellen, wenn er in der TT (siehe Bericht aus der TT >>) sagt dass die zwei Rechnungskreise erst seit dem Gesetz vom 19. Februar 2010 gelten und „Davor war nicht einmal klar, ob es um Gemeindegut ging.“ Was er sinngemäß auch in der Diskussion  im Gemeinderat vom 07.07.2010 äußerte.

Spätestens seit dem Frühjahr 2009, als die Abteilung Agrargemeinschaften die Neuregulierung der Mieminger Agrargemeinschaften von Amts wegen verfügte, war völlig klar, dass es um Gemeindegut ging. Das war eine Behördenfeststellung, an die sich der Bürgermeister zu halten hat. Erst recht als treuer Verwalter des Gemeindevermögens.

Durch einen Blick in die Aktenlage hätte dies der Jurist spätestens 2008 feststellen müssen oder so wie GR Stern an Hand der Novelle zum Tiroler Flurverfassungslandesgesetz, LGBl. Nr. 13/2007 vom 22.2.2007 in der im Land versickerten Aufsichtsbeschwerde zu den Beschlüssen in der Gemeindratssitzung am 08.03.2007 zum Hauptschulsportplatz und Golfplatz feststellen können.

Nichts zu tun hat der 19.02.2010 mit den Rechtswidrigkeiten in der Jahresabrechnung 2009 der Agrargemeinschaft See-Tabland-Zein. Die Umlage der Kosten der Bewirtschaftung und der Kosten für den Waldhüter auf die Nutzungsberechtigen sind durch das TFLG, die TGO und durch die Tiroler Waldordnung seit jeher vorgeschrieben. Auch das hat der Jurist Dr. Dengg zu wissen.

Nichts zu tun hat der 19.02.2010 mit dem Substanznutzen des Gemeindegutes, der seit jeher der Gemeinde zugestanden ist und auch nicht durch die rechtswidrigen Regulierungen in den 50er und 60er Jahren verloren gegangen ist. Wie der VfGH nun schon mehrfach klar festgestellt hat. Nicht nur 1982.  Der mittlerweile bekannte Substanznutzungsanteil für 2009 und die Jahre vorher ist der Gemeinde zuzuführen. Der noch unbekannte Substanznutzungsanteil seit den 60er Jahren ist zu ermitteln. Auch das hat der Jurist Dr. Dengg zu wissen.

Nichts zu tun hat der 19.02.2010 mit den Ansprüchen, die der Bürgermeister und der Gemeinderat als treue Verwalter des Gemeindevermögens an die Agrargemeinschaften stellen müssen.

Relevant ist der 19.02.2010 nur für die seither vorgeschriebene Einführung eines zweiten Rechnungskreises, also eine reine Buchhaltungsfrage und die Bezeichnung als Gemeindegutagrargemeinschaft im Grundbuch.

Alle anderen Rechte und Ansprüche der Gemeinde haben schon vorher bestanden. Das hat der Jurist Dr. Dengg zu wissen und die geeigneten Schritte als treuer Verwalter des Gemeindevermögens unverzüglich und offensiv zu setzen.

Er macht nichts von all dem, im Gegenteil. Er schadet dem Gemeindevermögen durch Beschluss von Zuschüssen unbekannter Höhe.
Die geführten Begründungen in der Diskussion wie sinngemäß „es ist keine Waldpflege ohne Zuschüsse denkbar“ sind schlicht falsch. Die Nutzungsberechtigten sind zur Waldpflege verpflichtet und sie ziehen auch deshalb ihren Nutzen daraus, über den sie keine Auskunft geben wollen. Fest steht, dass im Tiroler Waldbericht 2009 und in den Landes-Forststatistiken Rekordpreise verkündet werden und dass 2009 für alle sichtbar mehr Holz geschlagen wurde als die Jahre zuvor.

Bürgermeister Dr. Dengg äußert wissentlich nicht nur unhaltbare Rechtsansichten, er argumentiert auch wissentlich mit falschen Sachlagen und er schadet dem Gemeindevermögen.


Ulrich Stern

Mieming, am 06.09.2010