Gemeindegeschehen und Kommentare

BH weist Aufsichtsbeschwerde ab - ein Wiederholungsfall

Die BH Imst als Gemeindeaufsicht hat die Aufsichtsbeschwerde abgewimmelt. Der Mieminger Gemeinderat, die „Mirfirins“-Fraktionen, die Vertreter der Profiteure des größten Vermögensdeliktes, darf unter der Regie des Bürgermeisters zum wiederholten Male und von der Gemeindeaufsicht ungeahndet der Gemeinde Schaden zufügen.

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Ich klage an!

Ein politisches System hat die Tiroler Bevölkerung über Jahrzehnte hinweg „übers Ohr gehauen“ und prellte nun, wo es ohnehin nur mehr um eine lächerlich geringe Teilgutmachung des größten Vermögensdeliktes aller Zeiten ging, mit üblen Tricks und zugehörigen Vernebelungsmanöver die weit überwiegende Mehrheit der Menschen dieses Landes.
Mieming ist ein Musterfall.

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57. GR-Sitzung am 10 02 2022 - Pietät - Täuschungsversuch - Larmoyanz

Die im Titel genannten Themenschwerpunkte sind mir nach der Sitzung durch den Kopf gegangen. Sie befassen sich alle mit dem Verhalten des scheidenden Bürgermeisters.

Pietät

In dankenswerter Weise hat Bgm. Dr. Dengg seine letzte Gemeinderatssitzung mit einem würdigen kurzen Gedenken an unsren überraschend verstorbenen DI Karl Krachler begonnen. Karl hat als Ersatzgemeinderat und Ausschussmitglied unserer Liste immer sein Bestes in die Beratungen eingebracht. Seine große Leidenschaft war die Malerei. Die Gemeinde Mieming hat mir zu meinem 80sten Geburtstag, kurz vor seinem Ableben, ein Bild von ihm überreicht. Ich konnte Karl leider nicht mehr den Ehrenplatz dieses Bildes zeigen. Unser aufrichtiges Beileid gilt seiner lieben Frau und seinem Stiefsohn. 

Täuschungsversuch

Als abschließender Höhepunkt der Sitzung war offensichtlich der TOP 16) gedacht, wo man nach Beschlussfassung im Sinne des Bürgermeisters hätte zusammenfassend Schiller zitieren können: "Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehn". 

Der Verlauf des Verkaufs eines AG-Grundstückes zum Schnäppchenpreis war dann doch nicht planmäßig.

Worum ging es: 16) GGAG Obermieming - Kaufvertrag Gp. 3606-15, KG Mieming; Beratung und Beschlussfassung; 

Auszug aus dem Kaufvertrag:

1.2. Das Gst 3606/15 ist unbebaut und gemäß dem gültigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Mieming als Bauland gewidmet.

1.3. MÜNDLICHER KAUFVERTRAG:
Mit schriftlichem Kaufansuchen vom 23.10.1999 hat Franz Pirktl an die Agrargemeinschaft Obermieming ein Kaufansuchen hinsichtlich der damaligen Grundfläche Gst 3606/14 im Ausmaß von ca. 1.790 m2 zum Mitgliederpreis von € 3,63/m2 gestellt.

Die Vollversammlung der Agrargemeinschaft Obermieming hat anlässlich ihrer Jahreshauptversammlung am 16.04.2000 dieses Kaufansuchen des Franz Pirktl behandelt und den Verkauf des Eigentumsrechtes an dieser Grundfläche von ca. 1.790 m2 an den
Kauferwerber beschlossen, dies zu einem Kaufpreis von ATS 50,00/m2 (= € 3,63/m2).

Ausgehend von einer Kauffläche von 1.790 m2 hat dies einen Gesamtkaufpreis von € 6.497,70 ergeben, wobei die Käuferseite davon am 16.06.2000 einen Betrag von € 3.283,00 an die Verkäuferseite bezahlt hat, sodass noch ein restlicher Kaufpreis von € 3.214,70 offen aushaftet.

Dieser mündlich zustande gekommene Kaufvertrag wird nunmehr aufgrund des gegenständlichen Vertrages grundbücherlich durchgeführt werden, wobei die Vertragsteile ausdrücklich damit einverstanden sind, dass die Pirktl Holiday GmbH & Co KG nunmehr als Käuferseite dieses Kaufvertrages auftritt.

1.4. Die damalige vertragsgegenständliche Grundfläche des Gst 3606/14 im Ausmaß von ca. 1.790 m2 entspricht der heutigen  grundbücherlich eingetragenen Grundparzelle Gst 3606/15 im grundbücherlichen Ausmaß von 1.737 m2.

II. KAUFGEGENSTAND:

2.1. Die Agrargemeinschaft Obermieming (im folgenden kurz als Verkäuferseite bezeichnet) hat nach Maßgabe dieses Kaufvertrages das Gst 3606/15 im grundbücherlichen Ausmaß von 1.737 m2 (EZ 329 GB 80103 Mieming) an die Pirktl Holiday GmbH & Co KG
(FN 214233 z) (im folgenden kurz als Käuferseite bezeichnet) verkauft und Letztere hat dieses Grundstück in ihr Alleineigentum gekauft und übernommen.

2.2. Die Vertragsteile vereinbaren, dass das Gst 3606/15 vom Gutsbestande der Liegenschaft in EZ 329 GB 80103 Mieming abgeschrieben und hiefür eine neue Einlagezahl eröffnet wird.

III. KAUFPREIS:

3.1. Die Vertragsteile vereinbaren für die Überlassung des in Punkt II. dieses Kaufvertrages beschriebenen Kaufgegenstandes folgenden Kaufpreis:

  • Der Kaufpreisteil von € 3.283,00 wurde von der Käuferseite bereits bezahlt und auf dem Konto der Verkäuferseite am 16.06.2000 gutgeschrieben.
  • Der offene Kaufpreisrest von € 3.214,70 wird gemäß dem VPI 2000 (Ausgangsbasis Jänner 2001) wertgesichert, sodass der offene wertgesicherte Kaufpreisrest gerundet € 4.590,00 ergibt.

Der gesamte Kaufpreis im Zeitpunkt des Abschlusses dieses schriftlichen Kaufvertrages ergibt daher € 7.873,00

3.2. Die Käuferseite ist verpflichtet, den offenen Kaufpreisrest binnen 14 Tagen ab allseitiger Vertragsunterfertigung auf das von der Verkäuferseite namhaft gemachte Konto eines inländischen Bankinstitutes spesen- und abzugsfrei zu bezahlen. Auf eine Treuhandschaft
wird von den Vertragsteilen einvernehmlich verzichtet.

3.3. Bei Verzug mit der Bezahlung des noch offenen Kaufpreises oder Teilen davon vereinbaren die Vertragsteile 6 % Verzugszinsen p.a..

Inakzeptabel

Aus den eingereichten Unterlagen ist kein Hauptversammlungs-Beschluss der Agrargemeinschaft zum Grundstück 3606/15 ersichtlich. Es existiert nur des Beschluss zu 3606/14 als denkbare Grundlage für einen mündlichen Kaufvertrag. Ein solcher ist bei öffentlich-rechtlichen Grundstücken im Eigentum einer AG ohnehin rechtlich fragwürdig.

Mit dem TOP 16) wurde nun dem Gemeinderat durch den Substanzverwalter ein Vertrag vorgelegt, der als Versuch der Täuschung durch Vertragspartner und Vertragserrichter zum Schaden der Gemeinde anzusehen ist. Die strafrechtliche Relevanz ist nicht auszuschließen. Der Verdacht des Amtsmissbrauchs ist auszusprechen.

3606/14 ist mit dem Personalhaus (so wie angekündigt) bebaut und hat mittlerweile nach TIRIS ein Ausmaß von 2 472,5 m². Die Vorgänge dazu sind ohne alte Verträge und Pläne völlig undurchschaubar.

3606/2 wurde bereits 2012 zur Gänze von Pirktl erworben.

>>Protokollauszug>>

Im Ergebnis wäre der vorgelegte Vertrag zweifach interpretierbar:

  • Entweder als verspätete Restzahlung für 3606/14 und kostenlose Übertragung von 3606/15 in das Eigentum von Pirktl.
  • Oder als Zahlung von € 4 590.- für 1 737 m², was als Schnäppchenpreis von ca. € 2,64/m² vom Gemeinderat zu verantworten wäre.

Beiden Varianten kann und darf ein Gemeinderat nicht zustimmen. Im Bedarfsfalle sollte die Gemeinde unbedingt qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die kommende, neue Gemeindeführung hat nicht den geringsten Anlass initiativ zu werden und den Punkt wieder auf die TO zu setzen. Sollte der Käufer auf der Einhaltung eines unbelegten mündlichen Vertrages bestehen, dann stünde ihm jedenfalls der Klagsweg frei. 

Nach meinem heftigen Protest und dem Appell an den Bürgermeister den TOP abzusetzen, entwickelte sich auch in der Barwieser Fraktion so heftiges Rumoren, dass Vzbgm Kapeller den Antrag stellte, den TOP zu vertagen. Sein Antrag wurde mit 8:7 angenommen. Der Bürgermeister war so irritiert, dass er vergaß, die Gegenprobe der Stimmen vorzunehmen.

Larmoyanz

Unter Allfälliges verabschiedeten sich der Bürgermeister und einige Gemeinderäte.

Der Abschied des Bürgermeisters fiel sehr larmoyant aus. Neben den Dankesworten war es ihm, so schien es, sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass ihm von mir sehr viele Tiefschläge in Form von Aufsichtsbeschwerden und Anzeigen an die Korruptionstaatsanwaltscheft versetzt worden seien. Wobei er den Vorwurf erhob, dass er und seine Listenkollegen von mir als "korrupt" bezeichnet worden wären. Das muss ich auf das schärfste zurückweisen. Das ist Unsinn und nebstbei eine Beleidigung meiner Intelligenz. Hätte ich jemals eine derartige Aussage gemacht, wäre ich zu Recht sofort wegen schwerer Ruf- bzw. Kreditschädigung strafrechtlich verfolgt worden. Das hat man ja in einem anderen Fall versucht. Seine Aussage gründet auf der Tatsache, dass Sachverhaltdarstellungen gegen Amtsträger von Gesetz wegen an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gerichtet werden müssen. Die wortreiche Uminterpretation von Inhalten war immer eine seiner Stärken. Mit seinem agrarlastiger Zugang zum Gemeindegut und nunmehr mit diesem letzten Täuschungsversuch hat er die Bilanz seiner Amtszeit restlos verdorben. Der Mohr hat seine Schuldigkeit nicht restlos getan, der Mohr muss gehen. Die Lücke, die er hinterlässt, ersetzt ihn vollkommen.

Aufsichtsbeschwerde zu den GR-Beschlüssen vom 17 07 2019: Vermögensrechtliche Ansprüche nach § 86d TFLG

Notwendigerweise wurde eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Beschlüsse unter TOP 3) der Gemeinderatssitzung vom 17 07 2019 an die Bezirkshauptmannschaft Imst als Gemeindeaufsichtsbehörde 1. Instanz am Wege Gemeindeamt Mieming gerichtet.
Update 10 08 2019: Ergänzung der Aufsichtsbeschwerde - siehe unten
 

Wacker - kein Plan B

Ein irritierenden Beitrag ist in der TT vom 27 05 2019 zu lesen: "Doch die Tatsache, dass sich Gemeinde und Vereinsführung einen Weg überlegt hätten, dass selbst ein Geschäftsmodell (u.a.Trainingslager für internationaleVereinsmannschaften) existiert, ..."
Update:

Die Ansprüche der Gemeinde an die Agrargemeinschaften und die Fallfrist 31. August 2019

AG Obermieming - Löschung der Teilwaldrechte Golfplatz

Unter den Agrariern in Obermieming „grummelt“ es seit einiger Zeit gewaltig. Ursache ist offensichtlich der brisante Inhalt des lapidaren Berichts des Bürgermeisters in der GR-Sitzung vom 12 09 2018:

TOP 4 b) Als Substanzverwalter der Gemeindegutsagrargemeinschaft Obermieming berichtet der Bürgermeister von der Löschung der Teilwaldrechte im Bereich der Spielbahnen des Golfplatzes.

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Mesnerhaus - Dank an Metnitzer

 
Metnitzer Portrait Mein MonatHannes Metnitzer legt nach 16 Jahren Obmannschaft des Vereines KunstWerkRaum Mesnerhaus sein Amt zurück. Eine erfolgreiche Aera geht zu Ende.
Das Mesnerhaus hat es in der Mieminger „Kulturlandschaft“ nicht immer leicht gehabt und die Wahrnehmung durch die Gemeinde hat nicht unbedingt seiner regionalen Bedeutung entsprochen.

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Die Wasserversorgung in Mieming

Anlass für diesen Artikel ist der Bericht über die Jahreshauptversammlung der Hochdruck-Wasserleitungsgenossenschaft Barwies - See – Fronhausen in der Dorfzeitung vom 26. April 2018. Es soll nicht der berechtigte Stolz der Funktionäre getrübt werden, aber es muss auf einige grundlegende Sachlagen hingewiesen werden, die dem Bericht nicht zu entnehmen sind.

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