6. Folge: Vereinbarungen aus Sicht von Parteien
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- Published: Saturday, 01 January 2011 23:27
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Über die Rechtsstellung und rechtliche Positionierung der Agrargemeinschaft Obermieming im Lichte des VfGH-Erkenntnisses vom 11.06.2008, B 464/07, sowie über Fragen des weiteren Vorgehens „Die Agrargemeinschaft wird um eine Anerkennung des Eigentums Substanzwert des Gemeindegutes nicht herumkommen. Sie kann jedoch versuchen, in einer solchen vertraglichen Lösung eine großzügige Anerkennung ihrer Leistungen zu erwirken. In einer solchen Vereinbarung kann es auch möglich sein, zu erreichen, dass jene Gewinne aus dem Substanzwert, den die Agrargemeinschaft bisher zur Deckung ihrer Kosten für die Wald- und Weidebewirtschaftung aufgewendet hat, am Wege von Subventionen zurückzuerhalten. Auch eine Querfinanzierung aus dem Substanzwert ist möglich.“
Prof. Dr.Weber, 20.11.2008
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Punkt 3., Seite 11, 2. Absatz
Dieser Weg der zu erreichenden Subventionierung wurde von Bürgermeister Dr. Dengg durch die versuchte nachträgliche Protokollverfälschung in der Juli-Gemeinderatssitzung 2010 beschritten.
Darüber hinaus ist anzumerken:
Nur ein geringer Teil der Substanzerträge wird über die Kassabücher der Agrargemeinschaften geführt. Bei Grundstücksverkäufen sind in Obermieming nachweislich über 80% des Verkehrswertes direkt, ohne Hinterlassung bücherlicher Spuren, den Nutzungsberechtigten zugeflossen. Die Erträge aus der Waldnutzung gehen direkt an die Teilwaldberechtigten und werden ebenfalls nicht in der Agrargemeinschaftsbuchhaltung erfasst. Nur Nutzungserträge aus unverteiltem Wald scheinen in den Büchern auf. Diese sind jedoch zweifelsohne als Substanzertrag im Sinne des VfGH-Erkenntnisses zu werten. Der Gesamtertrag aus der Holznutzung je Agrargemeinschaft wird von Bürgermeister und Forstbehörde bewusst geheim gehalten. Insgesamt ist nur ein geringer Teil des Gesamtumsatzes aus dem Gemeindegut durch die Buchführung erklärt.
Prof. Weber würde mit seinen Empfehlungen der Gemeinde auch noch diesen kleineren, deklarierten Substanznutzen nehmen.
Diese Sachlage ist ihm möglicherweise nicht bekannt. Wenn es so wäre, dann handelt er mit seinen Empfehlungen zumindest fahrlässig.
Wäre ihm der Sachverhalt bekannt, dann könnte mit dem Gutachten eine Beitragstat zum Schaden der Gemeinde gesehen werden.
Das obige Gutachten wurde im Auftrag der Agrargemeinschaft Obermieming erstellt.
Es steht in Teilen im Widerspruch zum Text der Professoren Weber und Wimmer in der Expertenkommission des Landes.
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Es ist auch zu beachten, daß bereits am 17. Juli 2006 durch Prof. Weber ein Gutachten für den Golfplatz in Obermieming angefertigt wurde.
Auf Grund dieser Vorgeschichte ist Herrn Prof. Dr.Weber, zumindest aus Mieminger Sicht, die notwendige Objektivität zur Erstellung von allgemeingültigen Verfahrensempfehlungen des Landes Tirol (siehe das zugestellte Merkblatt der Gemeindeabteilung mit Gutachten Prof. Weber - download>>) zur Abwicklung dieses Problemfeldes abzusprechen. Er ist als bezahlter Gutachter eindeutig befangen.
Auch beim Informationsabend am 15.12.2010 wurde klar, von einzelnen Gemeinderäten der Ablehnungsfraktionen auch im Gespräch gezeigt, dass Informationsbedarf im Zusammenhang mit den brennenden Agrargemeinschaftsfragen besteht.
Die von GR Ulrich Stern begonnene Mail-Aktion wird fortgesetzt. Allen Mandataren werden Basisdaten für eine sachliche Diskussion und für sachliche Entscheidungen in der Zukunft übermittelt.
11.03.1952
Beschluss im Gemeinderat den Regulierungsbescheid anzunehmen. Beilage Chronologie.
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26.04.1952
Zustellung des zuvor beschlossenen Bescheides an die Gemeinde Mieming und 41 Besitzer.
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Ein Zitat aus dem Leitartikel des Präsidenten des Tiroler Gemeindeverbandes für alle jene, die da meinen, man wird beim Gemeindegut schon noch über alles reden können: "Hier sei auch daran erinnert, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Holzinger erklärt hat, Verfassungsgerichtshoferkenntnisse sind nicht verhandelbar, das Verfassungsrecht ist auf Punkt und Beistrich einzuhalten." |
Die Aussage von LR Steixner in der TT am 20.02.2010 „Mieming wird zum Musterfall“ war eine gefährliche Drohung für die Gemeinden.
Mit üblen Verwaltungstricks wird der Gemeinde Mieming der ihr zustehende Substanznutzen am Gemeindegut genommen.
(Mieming,27.09.2010)
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