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Begünstigter Grundverkauf an Angehörige ist verdeckte Ausschüttung an AG-Mitglied
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- Published: Friday, 08 December 2017 20:15
VwGH Ra 2015/15/0043 vom 14 09 2017: "Die Veräußerung der Grundstücke an die Schwestern des Revisionswerbers zu einem unter dem Verkehrswert gelegenen Kaufpreis stelle einen Vorteil dar, der dem Revisionswerber als Ausfluss seines Anteilrechts zugekommen sei.
Die in Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis und gemeinem Wert vorliegende verdeckte Ausschüttung sei beim Revisionswerber als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu erfassen."
Die Sachlage ist ein Dutzend-Fall im Grundverkaufsgeschehen der Agrargemeinschaften in Mieming.
Das Erkenntnis zeigt die klare Sicht des VwGH: Ein begünstigter Grundverkauf der Agrargemeinschaft an Mitglieder oder Verwandte ist eine "Vorteilszuwendung an ein Mitglied". Die Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis und Verkehrswert ist eine verdeckte Ausschüttung und daher den Einkünften zu zurechnen.
Siehe auch TOP 9) b2, Seiten 21 ff der Gemeinderatssitzung vom 10 Juli 2012.
>>Gemeinderatssitzung 10 07 2012 Protokoll Auszug>>