Fakten & Dokumente & Hintergründe

Weihnachtsgans Gemeinde

Die Tiroler Gemeinden dürfen sich wie Weihnachtsgänse fühlen, sie werden weiterhin durch die schwarz-grüne Koalition ausgenommen. Mit gekonntem Ablenkungsmanöver reduziert der stellvertretende ÖVP-Klubobmann Hermann Kuenz das den Gemeinden entgangene Substanzvermögen auf Ausschüttungen und Buchhaltungsfragen. Gebi Mair widerspricht nicht.


Für den Verfassungsdienst des Landes ist das die absolute Sicherheitsvariante mit der zehnjährigen satzungsmäßigen Aufbewahrungsfrist der Unterlagen“ Gemeinden könnten dann ab Inkrafttreten der neuen Regelungen ungerechtfertigte Ausschüttungen zurückverlangen. Wobei Kuenz darauf hinweist, „dass diese vor 2008 aus Sicht der Agrarfunktionäre rechtens waren“

>>TT 21 12 2016 Ausschüttungen>>

Nur ein Bruchteil des entgangenen Substanzvermögens wird damit erfasst. Dies sei am Beispiel Mieming dargestellt:

Mindestens 100 ha an Gemeindegutsgründen wurden durch die Agrargemeinschaften verkauft. Als Anhaltspunkt eine vorsichtige Schätzung: das entspricht einem aktuellen Verkehrswert von mindestens 200 Millionen Euro. Die bei den Verkäufen verlangte Nutzungsrechtablöse betrug 80 bis 85% des jeweiligen Verkaufspreises. Die exorbitant überhöhten Zahlungen für Nutzungsrechte sind als Substanzgelder zu betrachten, da nur ein geringfügiger Teil von ca € 2.-/m² als sachlich gerechtfertigt, gemäß Forstgutachten, anzusehen ist.

Diese Nutzungsrechtablösen wurden direkt an die jeweiligen Nutzungsberechtigten bezahlt und wurden nicht durch die Buchführung der Agrargemeinschaften erfasst. Aber, das alles ist durch die im Grundbuch vorhandenen Verträge belegbar.
Das heißt, Herr Kuenz ist nur bereit, über ca. 20% der Schadenssumme aus Grundverkaufsgeschäften zu reden, sofern diese nach 1998 stattgefunden haben und ausgeschüttet wurden.
Nicht die Kassenbücher sind entscheidend,
vor allem die Grundbücher und die einliegenden Dokumente müssen zur Bewertung herangezogen werden. Hier liegt der Schwerpunkt, es gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist und die Nutzniesser sind eindeutig ermittelbar.

Das gleiche gilt für die Substanzerträge aus der Golfplatz-Pacht in Obermieming. Anhand der üblichen Pachtpreise bei Golfplätzen in Österreich muss man annehmen, dass hier ebenfalls nur ca. 20% der Pachterträge in den Kassenbüchern der Agrargemeinschaft aufscheinen.

Fazit: Über den Großteil der zu Unrecht vereinnahmten Substanzerträge wird gar nicht gesprochen und die Hauptprofiteure werden nicht erwähnt. Für den grünen Klubchef Gebi Mair ist dies praktikabel.
Die Sicht der Agrarfunktionäre, bis 2008 rechtens gehandelt zu haben, ist das offensichtliche Ergebnis einer planmäßigen Desinformationspolitik des Bauernbundes. Denn im Entwurf zum 10-Jahresbericht des Landesrates Wallnöfer 1958 schrieb der Agrarbehördenleiter Dr. Albert Mair von der Rechtsauffassung des VwGH - Erkenntnis 1954 - die er ablehnte, obwohl sie für ihn und auch den Landesrat bindend war.

Von jenem Grundsatz, der jedem Kind beigebracht wird: „Was Dir nicht gehört, musst Du zurückgeben“, ist die angekündigte Anpassung meilenweit entfernt. Dies wird im neuen Entwurf vermutlich nicht enthalten sein.

Die Gemeinden dürfen sich weiterhin als Weihnachtsgänse fühlen.
Ausgenommen, bei meiner Ehr‘.

Reaktionen:

>>Liste Fritz>>
>>SPÖ>>
>>TT 24 12 2016 Agrarstichtagsregelung ist umstritten>>