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Agrar West - Riser-Bürgerinitiative im Parlament - ein Bauchfleck und die schlimmen Folgen der TFLG-Novelle
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- Published: Wednesday, 02 July 2014 16:28
Die von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Novellierung des FlVGG 1951 wäre eine Umkehr der höchstgerichtlichen Rechtsprechung und würde verfassungswidrige Verhältnisse schaffen.
>>Stellungnahme der Bundesregierung>>
Zum Thema Agrargemeinschaften stellte ÖVP-Abgeordneter Hermann Gahr ein Hearing im Petitionsausschuss in Aussicht. Die Unterstützer einer Bürgerinitiative drängen darauf, diese Frage durch eine Änderung des Flurverfassungsgrundsatzgesetzes dauerhaft zu klären, um die unseligen Streitereien in Tirol zu beenden.
>>Homepage Parlament>>
>>TT 07 07 2014 Agrar-Initiativen>>
Zu diesem TT-Beitrag noch ein interessantes Posting von Dr. Günther Hye:
„Die vorgeschlagene Novellierung beabsichtigt somit, wie jene des Flurverfassungsgesetzes 1951, im Ergebnis wiederum eine Umdeutung dessen, was Gemeindegut war bzw. ist, und in weiterer Folge somit wiederum eine verfassungswidrige Enteignung der Gemeinde durch Entziehung des ihr zustehenden Substanzwerts.“, so die mehr als deutliche Absage des BKA Verfassungsdienstes an Toni Riser und seine Agrar-Hardliner.
Die Verfassung - so der BKA Verfassungsdienst - muss der Maßstab sein. Und was macht die schwarz-grüne Landeskoalition daraus? In ihrem skandalösen Agrargesetz genau das Gegenteil: Bewirtschaftungsverordnungen, vermögenrechtliche Auseinandersetzungen und Stichtage bewirken, dass die Gemeinden einmal mehr "abgeräumt" werden.
Agrar-West Riser ersuchte das Parlament, sich über Verfassung und Judikatur zu stellen und erhielt eine grobe Abfuhr. Nur NAbg. Gahr möchte noch ein Hearing veranstalten.
Die Geisteshaltung ist wohl nur in unserem Land möglich:
Die Agrarier wurden vom Verfassungsgerichtshof ertappt, dass rd. 1/3 der produktiv nutzbaren Landesfläche den Gemeinden entschädigungslos entzogen wurde. Es handelt sich um Gemeindegut, welches eigentlich der Öffentlichkeit gehörte. Die dort notwendigen Holz- und Weidenutzungen für Bauern macht niemand strittig.
Man möchte meinen, ein gerechter und ehrlicher Landesgesetzgeber würde dieses "offenkundig verfassungswidrig" an Agrargemeinschaften verschobene Eigentum den Gemeinden wieder zurück geben.
Mitnichten in Tirol.
Die Schwarzmander-Bauernmachtpolitik geht einen ganz anderen Weg:
Das gesetzwidrig entzogene Eigentum am Gemeindegut wird nicht zurück gegeben. Die Agrarier finden im bauerndiktierten Tiroler Landtag einen Gesetzgeber, der dies noch gut heißt.
Und noch Schlimmeres passiert.
Weil die Höchstgerichte dem Raubzug der Bauern am Gemeindegut auf die Schliche gekommen sind, setzt der Schwarzmander-Bauernbund im Landtag eine weitere, in die Zukunft gerichtete „Strafmaßnahme“ gegen die Tiroler Gemeinden:
Sie müssen nach dem neuen Agrargesetz die Kosten der Bewirtschaftung des Gemeindegutes praktisch zur Gänze tragen. So steht dies in der Agrarnovelle. Die Bauern haben bloß ein Butterbrot für die Bewirtschaftung beizutragen. Für die Bauern darfs tunlichst nichts kosten.
Nach der Gemeindeordnung hätten die Nutzungsberechtigten aber nach Maßgabe ihrer Nutzungen (Holz und/oder Weide) zu den real entstandenen gemeinsamen Bewirtschaftungskosten am Gemeindegut beizutragen. Eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Wer den Nutzen hat, soll auch anteilig die Kosten der Bewirtschaftung tragen müssen. So steht es in der Gemeindeordnung, wenn es um das Gemeindegut geht.
Damit konnten sich die Bauern nicht abfinden.
Die jeweilige Gemeindeöffentlichkeit soll nun neu dafür aufkommen müssen, dass die Holz- und Weidenutzungen für die Berechtigten am Gemeindegut möglichst wenig kosten dürften.
So ist dies im neuen Gesetz geregelt.
Das gab es bisher noch nie. Auch nicht in einem anderen Bundesland.
Anstelle der Herstellung von Recht und Gerechtigkeit am Gemeindegut bringt die Agrarnovelle eine neue Belastung für die Öffentlichkeit in den Tiroler Gemeinden, in einem Ausmaß, wie es noch nie war.
Der flächendeckende „Diebstahl“ am Gemeindegut wird nun jüngst dahin saniert, dass das Beutegut - das offenkundig verfassungswidrig verschobene Grundeigentum am Gemeindegut - einerseits weiter bei den Agrargemeinschaften zu verbleiben hat und andererseits verfügt der Gesetzgeber gleichzeitig noch völlig skrupellos, dass dafür die bestohlenen Gemeinden in der Zukunft für die Bewirtschaftung von Wald und Almen im Gemeindegut groß zur Kasse gebeten werden.
Im Ergebnis ist dies eine neue Bauernförderung auf Kosten der Öffentlichkeit, also ein beachtlicher „Lohn“ für die Bauern, die sich das Gemeindegut gesetzwidrig angeeignet hatten.
So sieht eine Reparatur von himmelschreiendem Jahrhundertunrecht an der Tiroler Öffentlichkeit im bauerndominierten Tirol aus.
Der Schwarzmander-Bauernbund kann offensichtlich Dein und Mein nicht unterscheiden. Das ist nicht neu.
Aber die Grünen finden nichts dabei! Da sind wohl für eine Regierungsbeteiligung oder für ein paar Silberlinge einige moralische Grundsätze abhanden gekommen.
Bei meiner Ehr'.