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Rückübertragungs-Gesetz - die prolongierte Zerreißprobe für die ÖVP

Wallnöfer's Erbe, das an den Tiroler Gemeinden verübte Gemeindeguts-Unrecht, erweist sich einmal mehr als jene Ursache, die die Funktionsdauer von Parteiobmännern beendet und die Stimmenanteile der ÖVP bei den Landtagswahlen wesentlich reduziert. Diese Partei befindet sich im Würgegriff des Schwarzmander-Bauernbundes und ist nicht in der Lage, sich daraus zu lösen.


Die Rückübertragung des Gemeindegutes ist seit den Regierungen Weingartners ein Thema. Für verfassungswidrig hielt diesen Schritt damals niemand, auch Steixner nicht.
War es bei Wendelin Weingartner nur die interne Diskussion und seine Haltung zu diesem Thema, so führte bei Herwig van Staa seine Untätigkeit zum Aufbegehren Fritz Dinkhausers und zu Niederlage und Rücktritt. Im April wird nun Günther Platter ein schweres Debakel für die ÖVP einfahren, weil er so tut, als ob er das Unrecht beseitigt hätte.
Der Schaden, aus dem die ÖVP klug werden könnte, ist offensichtlich noch nicht groß genug.

Wendelin Weingartner hat nach seinem Ausscheiden seine Position zur Rückübertragung öffentlich dargelegt. In einer Artikelserie für die Neue Tiroler Zeitung beschrieb er die Agrargemeinschaftsfrage. Selbstverständlich war auch von Rückübertragung die Rede.

Diese Haltung, erst Jahre später aufgezeigt, hat dazu beigetragen, dass Wendelin Weingartner als Parteiobmann und als Landeshauptmann auf Betreiben des Bauernbundes abgelöst wurde. Sein damaliger Mitarbeiter Jakob Wolf wird sich gut daran erinnern. Auch an die Überlegungen zur Rückübertragung, die er heute als verfassungswidrig bezeichnet.

Als Nachfolger war mit Segen des Bauernbundes Herwig van Staa vorgesehen.
Seine Regierung war der Meinung, mit einer Placebo-Novelle zum TFLG die Stimmung beruhigen zu können. Eine Schlichtungsstelle wurde eingerichtet und etwa die Hälfte aller geschädigten Gemeinden erhielten Parteistellung in zu beantragenden Verfahren. Ein Witz, van Staa hat für den Bauernbund gemauert und die Gemeinden abgespeist. Von Rückübertragung war nicht die Rede.
Immerhin wurden von seiner Landesrätin Hosp 399 Gemeindegutsagrargemeinschaften gezählt. Der jetzige Landtagspräsident findet es heute nicht als hinterfragenswert, wenn auf einmal nur mehr von ca. 250 Gemeindegutsagrargemeinschaften gesprochen wird. Bei genauer Betrachtung könnte er darauf kommen, dass die Differenz nach der mittlerweile aufgedeckten "Ainet-Methode" unter der Regie von Landesrat Steixner rechtswidrig "verräumt" wurde.

Die Regierung van Staa entschloss sich
nach einigen Entwürfen zur unter Steixner ausgearbeiteten Placebo-TFLG-Novelle 2006.
In der Debatte zur damaligen Novelle zitierte Mag.Bachmann Hofrat Dr. Eberhard Lang, den ehemaligen Vorstand der Abteilung Land- und Forstwirtschaftsrecht aus einer Festschrift:
"Daher sollte eine Art Rekommunalisierung durch neue Regulierungsverfahren für Agrargemeinschaften überlegt werden."
Niemandem ist eingefallen, den Ansatz von Hofrat Lang als verfassungswidrig zu bezeichnen.
Auch dem Landeshauptmann nicht. Ein Lobgesang auf den größten Gemeindegut-Profiteur in Mieming war sein Debattenbeitrag für den Landtag.

Im ersten Entwurf vom 11.01.2006 zur TFLG-Novelle, der noch von der Landesrätin Hosp stammte, war auch eine Rückübertragungsmöglichkeit an die Gemeinden vorgesehen. Dieser Entwurf kam allerdings nicht in den Landtag. Aber weder Regierung noch Landtag haben von einer Verfassungswidrigkeit gesprochen. 
Damals.
Offensichtlich lautete der Auftrag an den Verfassungsdienst anders.
Heute verlangen Opposition und SPÖ die Rückübertragung, daher muss der Verfassungsdienst dagegen sein. Soviel zur Qualität von Aussagen des Landesverfassungsdienstes. Sie sind Auftragsarbeiter und "his masters voice".

Es muss auch hervorgehoben werden, dass die Rechtsanwaltskammer Tirols im Begutachtungsverfahren zur Novelle festgehalten hat, dass eine Restitution an die Gemeinden der sinnvollste Weg zur Lösung dieser Frage sei.
"Das öffentliche Interesse gebietet es aber, dass Zustände, deren Rechtswidrigkeit erkannt wurde, vollständig und vorbehaltlos beseitigt werden"
Die Kammer hatte keinerlei verfassungsrechtlichen Bedenken.

Die Wähler honorierten diese ÖVP-Haltung nicht. Das Aufbegehren Fritz Dinkhausers zur ungerechten Behandlung des Agrargemeinschaftsthemas und sein Antreten zur Wahl mit der Liste Fritz, führten zur schweren Niederlage der ÖVP und zum Rücktritt von Parteiobmann und Landeshauptmann van Staa.

Günther Platter wurde nun vom Schwarzmander-Bauernbund an die Marionettenschnüre gebunden.
Gleich zu Beginn seiner Tätigkeit wurde dem Land durch das VfGH-Erkenntnis Mieders klar gemacht, dass die Übertragung des Gemeindegutes an die Agrargemeinschaften nicht "nur" ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung, sondern ganz wesentlich ein Verstoß gegen das Eigentumsrecht der Gemeinden sei.
"Das was man landläufig Diebstahl nennt" wie es Landtagsabgeordneter Bgm. Bock ausdrückte.
Man bastelte an einer zahnlosen Gesetzes-Novelle, um sagen zu können, die VfGH-Erkenntnisse würden auf "Punkt und Beistrich" eingehalten. Verantwortung wurde auf die Gemeinden abgewälzt. Es wurde verkündet, dass jeder Fall ein Einzelfall sei, dass jeder das Recht habe, bis zu den Höchstgerichten zu gehen, um so auf allen Ebenen Zeit zu gewinnen. Die Rückgabe des Beutegutes wurde offensichtlich nicht erwogen.
Im Hintergrund aber arbeiteten unter der Regie von Steixner die Agrarbehörden mit Hochdruck an der Reduzierung der offiziellen Zahlen u.a. mit der "Ainet-Methode", Feststellung von Hauptteilungen, die keine waren, sowie mit allen denkbaren Behinderungen verwaltungstechnischer Art, rechtlosen Sachwaltern, die Abschaffung der normalen Kontroll- und Verfügungsrechte der Gemeinde durch ein Merkblatt etc. etc.
Mit vom Land beauftragten Gutachtern wird versucht, die Position der Gemeinden auszuhöhlen, anstatt ihnen zum Recht zu verhelfen.

Wobei auch die Aussagen von Gutachtern skrupellos missbraucht werden. Raschauer spricht an keiner Stelle von der Verfassungswidrigkeit eines Rückübertragungsgesetzes, er meint nur, dass die Gemeinden nach derzeitiger Gesetzeslage keinen Anspruch auf Rückübertragung hätten.
Was ein Gesetzgeber jederzeit ändern kann.
Wenn nun mit Überschriften und Aussendungen insinuiert wird, ein derartiger Gesetzesantrag sei dem Gutachten gemäß verfassungswidrig, dann ist das eine völlige Verdrehung der Tatsachen.
Das ist eine typische Schwarzmander-Bauernbund Unwahrheit. Das ist die Unredlichkeit von der der Landtagspräsident im Landtag sprach. Allerdings nicht bei den Kritikern, sondern bei den Auftraggebern.
Platter trommelt über die Medien die angebliche "Punkt und Beistrich"-Einhaltung der Erkenntnisse und vernadert gleichzeitig jene, die der selbstverständlich möglichen Korrektur eines offenkundig verfassungswidrigen Vorganges, eines Vermögensdeliktes, das Wort reden, als „Chaos heraufbeschwörende Kräfte“ außerhalb des Verfassungsbogens.

Nicht nur die zwanzig Antrag stellenden Landtagsabgeordneten sind damit gemeint, auch Parteifreunde wie z.B. Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf, Alt-LH Wendelin Weingartner und viele andere mehr.

Die Menschen im Land merken die Unaufrichtigkeit und werden sie bei der Wahl nicht honorieren.
Die Landtagswahl wird nun ein zweites Mal hauptsächlich vom Agrar-Thema bestimmt sein. Die ÖVP beweist damit, schon die dritte Periode unfähig zu sein, dieses Thema zu lösen bzw. abzuschließen. Der Schwarzmander-Bauernbund hat in seinem Sinne erfolgreich taktiert, wenn auch in möglicherweise strafrechtlichen Dimensionen und die Gesamtpartei ist völlig unglaubwürdig geworden.
Sie droht daran zu zerbröseln. Die Zeichen stehen auf Wahlniederlage.
Platters Tage sind gezählt.
Bei meiner Ehr'.