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Unruhe nach VfGH Erkenntnissen Pflach/Unterperfuß - Umsetzungsempfehlungen des Gemeindeverbandes

Bauernbundfunktionäre und die agrarischen Nehmer-Vertreter der Agrar-West spielen auf erschüttert und begeben sich in die Opferrolle, wie es die Ertappten dieses Milieus immer tun, wenn sie mit der Nase auf ein ihrerseits begangenes Unrecht gestoßen werden. Siehe die Almförderungen. Die eingebildete Allmacht der Schwarzmander verstellt den Blick auf die Realität.

Daß ausgerechnet ein anerkannter Tiroler Agrarrechtsexperte im Kernsatz der Erkenntnisse zitiert wird, zeigt das Maß der jahrzehntelangen politischen und behördlichen Verblendung auf:

"1.5. Die Nutzungsrechte bestehen ausschließlich im Bezug von Naturalleistungen (Lang, Tiroler Agrarrecht II, 1991, 154). § 54 Abs. 3 TFLG 1996 nennt beispielsweise die Weide, den Bezug von Nutzholz zur Erhaltung des Wohnhauses und den ortsüblichen Bedarf an Brennholz für den Haushalt einer Familie. Zum Haus - und Gutsbedarf gehören nicht Nutzungen, die keinen konkreten Sachbedarf befriedigen sollen, sondern lediglich einen finanziellen Vorteil enthalten. Dementsprechend ist die Agrarbehörde verpflichtet, bei einer Änderung des Haus- und Gutsbedarfes der berechtigten Liegenschaften das im Regulierungsplan festgelegte agrargemeinschaftliche Anteilsrecht anzupassen (VfSlg. 18.446/2008, vgl. §§ 54 Abs. 6, 69 Abs. 1 TFLG 1996)."
"Der substanzberechtigten Gemeinde kommt das ausschließliche Verfügungsrecht über die aus der Ausübung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte hinausgehenden Überschüsse (Überling) zu: Der nach Abzug der Belastungen durch die Bewirtschaftung der bestehenden öffentlich - rechtlichen Nutzungsrechte sowie einer angemessenen Abgeltung für die Bewirtschaftung der agrargemeinschaftlichen Flächen verbleibende Überling ist der Gemeinde zuzuordnen."

Der gebetsmühlenartig wiederholte Quatsch der historischen Aufarbeitung ist nur eine dümmliche Ausrede der Ertappten, auch eine Historikerkommission  kann und wird 150 Jahre Rechtsgeschichte nicht umarbeiten. Hier spielt wohl auch der Wunsch nach "Schönung" des begangenen Unrechts eine Rolle.
>>TT 29 11 2013 Agrargemeinschaften fordern historische Aufarbeitung>>

Den pragmatischen Kontrapunkt zum aufgeregten Geschnattere am Schwarzmander-Hof bilden die konkreten Empfehlungen des Tiroler Gemeindeverbandes für die Umsetzung der Erkenntnisse durch die Gemeinden und ihre Mandatare. Was natürlich für weitere Aufregung am Nicht-Erb-Hof sorgt.
>>VfGH Erkenntnisse Pflach/Unterperfuß - Umsetzungsempfehlungen des Gemeindeverbandes>>

Es ist zu hoffen, dass dies die Herren Bürgermeister und Mandatare verinnerlichen. Ein weiteres Beschreiten des agrarischen Holzweges führt in die unmittelbare Nähe des Strafgesetzbuches.

Die Schwarzmander-Bauernbundfunktionäre werden nun deutlich an Versprechen erinnert, die sie nicht einhalten können. Wie bei den Almförderungen. Viele folgten ihnen wie Alpen-Lemminge und sind naturgemäß enttäuscht, wenn sie vom Rechtsstaat auf den Boden der Demokratie zurückgeholt werden.
>>TT Agrarier und Schöpf drohen VP>
In typischer Schwarzmander-Manier will man, anstatt aus der Kritik zu lernen, Parteikritiker schwächen und setzt dafür sogar fraktionelle Besprechungen an. Das ist vorgestrige Politik des Machterhalts, keine Politik der besseren Argumente, wie sie in halbwegs aufgeklärten Zeiten üblich sein sollte. Die Feststellung, dass der Gemeindeverband keine Vorfeldorganisation der ÖVP ist, scheint bereits als Drohung empfunden zu werden.
>>Mail Schöpf an Malaun>>
>>TT Agrarsturm tobt im Bauernbund>>

In vorweihnachtlicher Friedensstimmung ist den Schwarzmandern die Besinnung zur inneren Einkehr und die Rückkehr zu den von ihnen oft beschworenen christlichen Werten zu wünschen. Vor allem zu jenem Wert, nach welchem man, vor jeder Sühne, das entwendete Gut den Geschädigten wieder zurückzugeben hat. Ohne wenn und aber.
Das Rückübertragungsgesetz ist fällig.
Bei meiner Ehr'.

Nochmals zur Erinnerung:
>>VfGH Pflach>>
>>VfGH Unterperfuß>>