Aktuelles

Das Land Tirol, Sandgruber und die Wiederaufnahmeverfahren - ein veritabler Bauchfleck

Das unsägliche Sandgruber-Gutachten hat zu vielfach angekündigten Wiederaufnahmeverfahren geführt. Der VwGH hat nun einiges zurecht gerückt. "Ende des Vorjahres wurden rund 60 Wiederaufnahmeanträge gestellt, jetzt liegt erneut eine richtungsweisende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vor." schreibt die TT.

Der Versuch der Landesverantwortlichen, mit dem Gutachten eine Basis für weitere Verfahren zu legen, endete mit einem glatten Bauchfleck. Nicht nur Platter, Steixner und Tratter, auch Nebenfiguren wie Martin Kapeller, der Mieminger Bezirks-Schwarzmander-Kandidat für die Landtagswahl, versuchten damit politisches Kleingeld zu machen.

Mieming-Transparent schrieb am 27. Oktober 2012:
"Steixners Strategie ist klar sichtbar: Nebelwerfen, Tarnen und Täuschen durch Lug und Trug, mit dem Ziel, durch das "Gutachter-Hintertürl Osttirol" das bereits von allen höchstgerichtlichen Instanzen, VfGH, VwGH, OAS, von den Behörden LAS und Agrarbehörde, vom Tisch gefegte rechtshistorische Geschwafel nach Oberhofer und Plattform Agrar wieder in die Diskussion einzubringen. "

Sandgrubers Gutachten war von Anfang an wertlos, wenn auch nicht kostenlos. Es ist an dieser Stelle nochmals zu erwähnen, dass die "culpa in eligendo" beim Landtagspräsidenten lag, der auch für die peinliche Inszenierung des Auswahlverfahrens verantwortlich zeichnete.

Durch dieses Erkenntnis wird auch klar, wie sehr die Tiroler Landesregierung völlig einseitig ohne jede Objektivierungsabsicht Vorschub dafür leistet, dass weiterhin Gemeindevermögen für völlig unnotwendige Prozesse beim Fenster hinausgeworfen wird. Die Gemeinden sind der Landesregierung "wurscht", der Aufschrei Mag. Gerald Hausers erfolgt völlig zu recht.

Im oben angeführten Artikel wird auch eine Verordnung der Landesregierung angekündigt, die den Gemeinden zu ihrem Recht verhelfen sollte.
Das wird wohl ein Placebo, das Schwarz-Grüne Aktivität und Lösungskompetenz vortäuschen soll.

VfGH-Präsident Holzinger sagte vor zwei Jahren klar:
"VfGH-Erkenntnisse sind nicht verhandelbar".

Der VwGH muss nun mit erkennbarem Befremden feststellen, dass man seine Rechtssprechung korrigieren möchte: "Damit zielt der Antrag auf die Korrektur der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum Verständnis des Begriffs "Gemeindegut"; der Verwaltungsgerichtshof geht und ging davon aus, dass der Begriff "Gemeindegut", soweit er in den Tiroler Flurverfassungslandesgesetzen verwendet wurde, Gemeindegut im Anwendungsbereich der Gemeindeordnungen und damit im Eigentum der Ortsgemeinde meinte."

Ein wichtiger Satz, den sich nicht nur die Landesregierung, sondern auch jeder betroffene Bürgermeister hinter die Ohren schreiben muss.
Die Begriffe Gemeinde, Gemeindegut, Fraktionen etc. bleiben in der Kontinuität der höchstgerichtlichen Rechtsprechung.
Das gesamte rechtshistorische Geschwafel von Oberhofer, Plattform Agrar, den sonstigen mitbeschäftigten Anwälten und natürlich auch dem "Amtsgutachter" Sandgruber, einem Meister der Sekundärliteratur, wird dorthin verwiesen, wo es hingehört. In das Buch "Tiroler Märchen und Sagen für leichtgläubige und zahlungsfreudige Landwirte".

Nichts davon repräsentiert den Stand der rechtshistorischen Wissenschaft, auch wenn versucht wird, mit diesen Auslassungen über Wikipedia Geschichtsfälschung zu betreiben und zu verbreiten.

Den aktuellen Stand der Wissenschaft zum Thema "politische Gemeinde in Tirol" kann man in hervorragender Weise der Antrittsvorlesung von Univ.-Prof. DDr. Martin P. Schennach MAS an der Universität Innsbruck entnehmen:
>>Antrittsvorlesung Schennach>>
>>Ankündigung Antrittsvorlesung>>
Hoffentlich erscheint dieser Beitrag bald auch in Schriftform.

Es sei an dieser Stelle auch auf die Expertisen von Dr. Brugger verwiesen:

Mit diesem VwGH-Erkenntnis wird übrigens auch die Argumentationslinie des Anwaltes der Agrargemeinschaft Obermieming zur Plattig-Parzelle des Jagdreviers Obermieming ad absurdum geführt.

Die Hoffnung auf Einsicht, auch bei vorhandenen intelektuellen Kapazitäten, bleibt gering. Erst Strafen wegen Untreue gegenüber dem Gemeindegut und wegen möglichem Amtsmissbrauch werden etwas bewegen. Die Staatsanwaltschaften sind gefordert.
Bei meiner Ehr'.