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Neo-LAbg. Kuenz in der Bauernzeitung - Ahnungslosigkeit oder gezielte Desinformation?

Tatsachenverdrehungen und offenkundige Wissenslücken sind die Ingredenzien eines Beitrages des Abgeordneten Kuenz in der Bauernzeitung vom 1. August 2013. Der angesehene Verwaltungsjurist, Landesamtsdirektor i.R. Hofrat Dr. Hermann Arnold hat dazu in einem Mail an Kuenz Stellung genommen.
>>Bauernzeitung 01 08 2013>>

Hier das Mail:

Von: Dr. Hermann Arnold
Gesendet: Mittwoch, 07. August 2013 13:19
An: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.'
Betreff: Artikel in BZ "Rückübertragung nicht denkbar"

Sehr geehrter Herr Abgeordneter !
Deine in der BZ zum bekannten Thema vertretene Auffassung entspricht zwar der üblichen Linie der BZ, ist aber inhaltlich zum wesentlichen Teil entweder bewusst oder aus Unkenntnis falsch formuliert. Beides ist bedauerlich und entspricht nicht dem von den Bauernvertretern immer wieder zitierten Grundprinzip „bei meiner Ehr“, womit im allgemeinen die Ehrlichkeit gemeint sein dürfte..
Weder der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes noch der des Landes haben bestätigt, dass es eine entschädigungslose Rückübertragung nicht geben werde. Solches vertritt bekanntlich die Volkspartei, die sich trotz eindeutiger Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes weigert den rechtmäßigen Zustand herzustellen und angeschlossen haben sich dieser Auffassung offensichtlich auch die jetzt „beim Trog“ befindlichen Grünen.
Der Klarheit halber vermerke ich, dass der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes die Rückübertragung - im Gegenteil - als im öffentlichen Interesse liegend deklariert hat.
Wer in der Materie einigermaßen kundig ist, weiß, dass es die Gemeinden sind, denen entschädigungslos das Eigentum entzogen wurde und die derzeitigen formalen Eigentümer schon deswegen keinen Schaden erleiden, wenn sie das, was ihnen nicht gehört, zurückstellen.
Die Agrargemeinschaften als Enteignungsopfer dazustellen ist eine glatte Täuschung der Bevölkerung.
Tatsache ist auch, dass es für die Frage des Jagdpachtes längst eindeutige Entscheidungen gibt, wonach dieser den Gemeinden gehört.
Besonders bedauerlich finde ich, dass ein noch dazu akademisch gebildeter Abgeordneter, nicht weiß, wie Gesetzesvorschläge an den Landtag kommen. Hier empfehle ich Art. 35 der Tiroler Landesordnung zu lesen, wo klar festgehalten ist, dass „Gesetzesvorschläge an den Landtag als Anträge von Abgeordneten - nicht etwa nur der Regierungsparteien – kommen.
Wenn nun ein Abgeordneter kritisiert, dass dies unüblich sei, dann bringt er damit zum Ausdruck, dass er die Landesverfassung nicht kennt und sich so seiner Aufgabe nicht bewusst ist. Freilich ist es so, dass Abgeordnete bisher scheinbar nicht in der Lage waren selbst Gesetze zu verfassen, so dass es jetzt Verwunderung auslöst, wenn eine Gruppe von Abgeordneten tatsächlich ihrer Aufgabe gerecht wird und einen Gesetzesvorschlag einbringt. Hier fehlt nur noch, dass die Volkspartei sich auf die „bisherige Übung" als Rechtsanspruch beruft und ein Abgehen von derselben an sich schon nicht zulässig ist und nicht geduldet werden kann.
Es mag schon sein, dass dies den Regierungsparteien nicht passt, haben sie doch schon vorweg angekündigt diesem Gesetz ohnedies nicht zustimmen zu wollen.
Vermutlich leben Abgeordnete in der Vorstellung nur die Meinung der Bauern vertreten zu müssen und wissen gar nicht, dass die Abgeordneten Vertreter des gesamten Landesvolkes sind und somit nicht als Interessensvertreter einer Gruppe zu agieren haben (siehe Art. 31 der Landesverfassung).
Da ich selbst viele Jahre für die Volkspartei gearbeitet habe bin ich über ihr derzeitiges Verhalten in Hinblick auf den Rechtsstaat, der im konkreten Fall die Reparatur eines verfassungswidrigen Zustandes zum Ziel hat, mehr als enttäuscht und kann ich nur empfehlen, jene zu wählen, die den Rechtsstaat wollen und respektieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hermann Arnold.


Ergänzend sei angemerkt: Die Abgeordneten haben einen Eid auf die Gesetze und die Verfassung abgelegt. Sie sind daher verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dazu beizutragen, dass höchstgerichtliche Gesetze umgesetzt und verfassungskonforme Verhältnisse hergestellt werden. Im konkreten Fall scheint eher die Fortsetzung der verfassungswidrigen Zustände ein Ziel zu sein.
Vielleicht wäre es sinnvoll, vor den nächsten Landtagswahlen einen kurzen Crashkurs für künftige Abgeordnete anzubieten. Zumindest sollte jeder Kandidat wissen, dass der Landtag für die Landesgesetzgebung, für die Kontrolle der Vollziehung, das Budget, den Rechnungsbschluss und die Genehmigung von Finanzbeschlüssen zuständig ist; weiters für die Wahl der Landesregierung und deren Abwahl durch Misstrauensvotum sowie für die vorzeitige Auflösung des Landtags.
Das wäre eigentlich gar nicht so schwer. Es ist peinlich für den Tiroler Landtag, wenn derartige Wissenslücken bei Volksvertretern offenbar werden. Der Bauernbund als Nominierungs-Verantwortlicher sollte sich schämen.
Bei meiner Ehr'.