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Das Gutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt

Halbwahrheiten, Verdrehungen und Lügen sind einmal mehr die Ingredienzien der Positionierung der Schwarzmander-ÖVP in der Frage der Wiedergutmachung des Jahrhundertunrechts, das an den Gemeinden begangen wurde. Der politische Wille ist klar: das Beutegut aus der unter der Regie von Eduard Wallnöfer verübten Politgaunerei muss dem Schwarzmander-Klientel möglichst erhalten bleiben.

Landeshauptmann Platter und Gemeindereferent Tratter schämen sich nicht, den Gemeinden ihr Recht vorzuenthalten. Uneinsichtig wird eine völlig falsche Ausgangslage behauptet, ständig wiederholt und verbreitet. Die Bürger werden öffentlich belogen und verhöhnt.
Platter nennt das Rückübertragungsgesetz ein Enteignungsgesetz.
>>ORF.at Rückübertragung ist möglich>

Platter verdreht damit ganz bewusst die Tatsache, dass die Übertragung des Gemeindegutes an die Agrargemeinschaften laut VfGH " ein Verstoss gegen das Eigentumsrecht der Gemeinden" war. Im Klartext: die Tiroler Landesverwaltung unter der politischen Führung von Eduard Wallnöfer hat den Gemeinden ihr Gemeindegut entwendet: "Das was man gemeinhin Diebstahl nennt" wie der LAbg. Bock sagte. 
Die Rückgabe von rechtswidrig erworbenem Gut ist zweifelsohne keine Enteignung.

Es wäre die moralische Pflicht der Landesverwaltung die Rückgabe mit geeigneten Mitteln zu organisieren. Schnellstens und ohne wenn und aber.
Platter stellt sich mit seinem Verhalten auf die Seite der Täter und will, dass die Opfer mit den unrechtmäßigen Nutznießern des Beutegutes über eine nur teilweise Rückgabe verhandeln.

Die Expertise des Verfassungsdienstes Im Bundeskanzleramt ist aktuell ein weiteres Beispiel dafür, wie sehr sich die Schwarzmander-ÖVP in ihrem Lügengebäude verheddert hat.
Zitat: "Die in § 1 vorgesehene Rückübertragung atypischen Gemeindeguts in das Alleineigentum der Gemeinde ist geeignet, einen jahrzehntelangen Konflikt zu bereinigen, und liegt damit im öffentlichen Interesse."

Platter "Der Gesetzesentwurf ist verfassungswidrig" und Tratter "ein verfassungswidriges Enteignungsgesetz " haben diesen Satz entweder nicht gelesen oder, die wahrscheinliche Variante, sie lügen der Öffentlichkeit ein anderes Ergebnis vor.
Die BKA-Expertise ist eine schallende Ohrfeige für die Schwarzmander-ÖVP, den bezahlten Gutachter Prof. Raschauer und dessen Mentoren in der Landesverwaltung.

Bedenken, "Zweifel an der Verfassungskonformität", hat der Verfassungsdienst nur bezüglich der "undifferenzierten" Rückübertragung aller jener Vermögenswerte, die aus Substanzgeldern angeschafft wurde. Diese Vermögensfrage macht bezogen auf das gesamte Volumen der Rückübertragung nur einen unbedeutenden, äusserst geringen Prozentsatz aus.
Der Verfassungsdienst sagt auch hier nicht, dass der Gesetzesentwurf verfassungswidrig wäre, er hat "Zweifel" und empfiehlt eine Überarbeitung dieses Teiles.
Die tatsächliche Verfassungskonformität könnte ohnehin nur der Verfassungsgerichtshof in einem Gesetzesprüfungsverfahren feststellen, so wie es von der Opposition angeregt wurde.

Platter und Tratter lügen "wie gedruckt" und es wird auch gedruckt.

Platters Aussage "Wir sprechen uns grundsätzlich gegen ein Enteignungsgesetz aus. Hauptteilungen, wo das Vermögen aufgeteilt wird, sind ja möglich."
heißt letztlich, dass die Rückgabe des Beutegutes, also des rechts- und verfassungswidrig übertragenen Gemeindegutes, für die Schwarzmander-ÖVP nicht in Frage kommt. Eventuell will man das TFLG "nachjustieren" um Behördenverfahren zu Hauptteilungen zu erleichtern.
Das ist ein völlig unmoralisches Angebot, das die Gemeinden weiterhin zu Bittstellern vor den Behörden macht, das die gesamte Verantwortung für die Rückgabe des Gemeinde-Beutegutes auf die Gemeinde abwälzt und das den Gemeinden bereits einen Teilverzicht auf das in der größten Politgaunerei der jüngeren Geschichte entwendete Eigentum vorgibt.
Platter will das Beutegut aus einem Vermögensdelikt den unrechtmäßigen Nutznießern zumindest zum Teil endgültig zuschreiben.

Tratter und der Pressedienst der Schwarzmander sieht die Rechtsmeinung der Partei vollinhaltlich bestätigt. Das ist ebenso zutreffend wie die zitierten 6.000 Bescheide, die angeblich seit dem Erkenntnis 2008 erstellt wurden.
Ein völliger Unfug, die tatsächliche Arbeit wurde erst gegen Ende 2009 begonnen. In etwas mehr als drei Jahren kann keine Behörde diese Zahl ausfertigen. Jeden Arbeitstag acht bis zehn Bescheide, dazu die notwendigen Verhandlungen und Gespräche, hier setzt das Kopfrechnen der Schwarzmander aus. Das ist lächerlich.
An keiner Stelle des Gutachtens wird der "Lösungsansatz" der Hauptteilung angesprochen oder gar empfohlen.
Das ist eine glatte Lüge.
Zur Beschlussreife sagt der Verfassungsdienst
: „Beschlussreife“ ist kein rechtlich näher fassbares Kriterium..." und eine Aussage dazu hat daher in logischer Konsequenz keinerlei verfassungsrechtliche Relevanz. Sämtliche Grundverkehrsnovellen der Tiroler Landesregierung waren nach Meinung des Landesverfassungsdienstes "beschlussreif" und wurden im weiteren vom VfGH aufgehoben.
Abgesehen davon, dass ein beamteter Verfassungsdienst den Gesetzgeber nicht bevormunden kann. Auch wenn es der Herr Tratter so möchte.
Festzuhalten ist in aller Klarheit, dass der Herr Gemeindereferent der Tiroler Landesregierung an keiner einzigen Stelle seiner Aussendung nur irgendwie eine Position für die Gemeinden einnimmt.
>>Medien Info der Tiroler Volkspartei>>
>>TT 08 04 2013 Agrarfrage weiter Polit-Reizthema>>

Auch hier finden die öffentlichen Lügen und die Realitätsverweigerung der Schwarzmander wieder ihren Platz und ihre Verbreitung.

Paradox ist in dieser Sicht das Verhalten von angeblich 200 Bürgermeistern, die die Wiederwahl von Platter empfehlen. Sie empfehlen damit auch ihren Gemeindebürgern,
jenen Mann zu wählen, der die Politgaunerei der Wallnöfer-Aera gut heißt und der jetzt den Gemeinden und ihren Bürgern zumindest einen Teil ihres Gemeindegutes endgültig abnehmen möchte.

Siehe dazu
>>Liste Fritz - Rückübertragung muss kommen>>

Nach den politischen Absichtserklärungen der Schwarzmander-ÖVP soll den Tiroler Gemeinden und Bürgern ihr entwendetes Eigentum nicht per Gesetz zurückgegeben werden, sondern sie sollen am Wege von vermeintlichen Hauptteilungen sogar um einen Teil endgültig geprellt werden.
Wie das geht, wurde schon mehrfach vorgeführt:

>>VwGH Schlaiten>>
>>Hauptteilung Höfen>>
Die Frage ist hier weniger die Verfassungskonformität, sondern eher die Strafrechtskompatibilität.

Bei meiner Ehr'.