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"Schuldlose Almbauern" – Steixner verdreht einmal mehr die Wahrheit

Umrahmt von Österreichs Bauernbundchef Jakob Auer und Kammerpräsident Gerhard Wlodkowski inszeniert Landesrat Anton Steixner ungeniert ein neuerliches Vernebelungsschauspiel und spricht von schuldlosen Almbauern und von Almbesitzern, die falsche Angaben gemacht haben.


"Massiver Einsatz von Tirols Agrarreferent Steixner (VP) konnte in letzter Sekunde EU Strafzahlungen für schuldlose Almbauern verhindern."

"Hintergrund sind die falschen Angaben von Almfutterflächen. Sie betreffen die Almbesitzer, die die Angaben gemacht haben, und rund tausend Bauern, die ihr Vieh auf die Gemeinschaftsalmen aufgetrieben haben."

Dem Bürger und Leser soll ein Bild vom armen, schuldlosen Almbauern, der durch die bösen Almbesitzer in die Bredouille gebracht wurde, vorgegaukelt werden. Ein verlogenes Bild, wie meistens bei Steixner.
Tatsache ist, dass es den "Almbauern" als singuläre Erscheinung nicht gibt. Nur ein viehhaltender "Talbauer" ist auch gleichzeitig "Almbauer".

Beispielsweise dargestellt an Mieminger Verhältnissen heißt das, dass die Mitglieder der Alp-Agrargemeinschaft Seeben-Alpe identisch sind mit den Mitgliedern der (Tal)-Agrargemeinschaft Untermieming.
Erhellend dazu auch >>Untermieming Sachwalter>>
Oder, dass die Mitglieder der Agrargemeinschaft Feldern-Alpe identisch sind mit den Mitgliedern der (Tal)-Agrargemeinschaft Obermieming etc.

Der grundbücherlich eingetragene Eigentümer ist in jedem Fall die juristische Person der Agrargemeinschaft, sei es eine von den echten Agrargemeinschaften oder sei es eine Gemeindeguts-Agrargemeinschaft.
Diese juristische Person besteht aus den Mitgliedern, den "schuldlosen Almbauern".
Also, die "armen, schuldlosen Almbauern" sind auch gleichzeitig die "bösen Almbesitzer" die sich selber in die Bredouille gebracht haben. Fleissig unterstützt von ihrer Standesvertretung, der Landwirtschaftskammer, deren Personalkosten bekanntermaßen die Allgemeinheit tragen darf.

Es gibt nun zwei Möglichkeiten:
Die Angabe von falschen Flächen für die Erlangung von Förderungen war
  • ein klassischer Förderungsbetrug, oder
  • ein schweres Versagen der Vorstände der Gemeinschaften und ihrer Berater in der Bestandsaufnahme und ein krasses Versagen jeglicher regionaler Kontrolle.

Nach "massivem Einsatz" Steixners, haben die EU-Prüfungskommissäre wie es scheint vom Betrugsvorwurf abgesehen und auf schweres Versagen, also Dummheit, plädiert. Es wird keine Strafe gezahlt, die Förderung muß aber zurückgegeben werden.

Fazit ist: Die Übeltäter aus Absicht oder Dummheit zahlen die zuviel bezogene Förderung zurück, sie zahlen aber keine Strafe, die Arbeit der Flächenangabe wird ihnen abgenommen und von der Agrarmarkt Austria durchgeführt. Das ist natürlich
auf Kosten der Steuerzahler.
Steixner meint „Das ist zwar schmerzlich, aber ein Bruchteil im Vergleich zu den Strafzahlungen“.
Die Rückzahlung von unrechtmäßig bezogener Förderung ist schmerzlich!

Ein kleiner Häuslbauer und Normalbürger kann von sowas nur träumen. Er braucht zur Erlangung seiner Wohnbauförderung mindestens zwei Flächenfeststellungen von einem Zivil-Ingenieurbüro. Auf eigene Kosten. Von Strafen bei Fehlangaben gar nicht zu reden.

Der Bürger und Steuerzahler wird von den Schwarzmandern einmal mehr systematisch verarscht. Hohe Repräsentanten der Politik, wie Österreichs Bauernbundchef Jakob Auer und Kammerpräsident Gerhard Wlodkowski, treten dazu mit Anton Steixner an.
Wie lange noch?
Bei meiner Ehr'.