Aktuelles

Behörde warnt Dorfchefs – agrarisches Polit-Schmierentheater

Entlarvendes, miesestes Politschmierentheater muteten die Landesagrarier der Tiroler Bevölkerung am ersten Oktobertag zu:
"In einem Rundschreiben an die Bürgermeister warnt die Agrarbehörde vor dem Leitfaden der Landwirtschaftskammer" untertitelt die TT ihren Beitrag am 1.10.2012.


Der ehemalige Leiter der Forstabteilung der Stadt Innsbruck, DI Leonhard Steiger, ein pofunder Kenner der Materie, schrieb zu diesem Text an die TT:
>>Kommentar DI Steiger>>

Die Judikatur hat sich geändert“ wird der Behördenleiter des Sachgebietes Agrargemeinschaften in diesem Bericht zitiert. So einprägsam ist dies im Rundmail von Mag. Walser an die Bürgermeister in Gemeinden mit Gemeindegutsagrargemeinschaften nicht formuliert, es wird aber wohl so aufzufassen sein.

Aus dem Bericht geht aber eines klar hervor:
Einmal mehr schieben Steixner und Platter die Verantwortung für ihr Tun ab.
Wegen Feigheit der ersten politischen Garnitur müssen ein Beamter und ein Interessenvertreter mit einer völlig an den Haaren herbeigezogenen Ausrede das ungeheuerliche, jahrzehntelange Negieren der Höchstgerichte und des Rechtsstaates durch Landespolitik und Landesverwaltung in der Öffentlichkeit begründen.
Seit 1948 hat sich die Agrarbehörde von der Landespolitik des Schwarzmander-Bauernbundes mißbrauchen lassen. Es gab nur eine Ausnahme, Dr.Guggenberger. Er wurde aber wegen der unerwünschten Respektierung des Rechtsstaates zwangspensioniert.
Jetzt muss der Behördenleiter den Tiroler Bürgern eine geänderte Judikatur vorgaukeln. Überraschend, wie der Anschein erweckt werden soll, nachdem er vor wenigen Wochen noch als "Kopf des Tages" (>>mehr>>) für die "wohl aufreibendste Aufgabe in der Landesverwaltung", nämlich dem rechtmäßigen Vollzug der höchstgerichtlichen Erkenntnisse, hervorgehoben wurde.

Die Tiroler Bürger werden wieder einmal, man verzeihe den Ausdruck, komplett "verarscht".

Faktum ist: Die Judikatur zum Gemeindegut hat sich in der Sache seit über 140 Jahren nicht geändert.
Die gehäuften VfGH- und VwGH-Erkenntnisse der letzten Jahre haben nur ältere Erkenntnisse verdeutlicht.

Aktuell, aber inhaltlich in keiner Weise neu, ist nur das Erkenntnis des Obersten Agrarsenates zu Axams.
Der OAS beruft sich in seinen Ausführungen ausschließlich auf die bereits bekannten VfGH- und VwGH-Erkenntnisse.

Der OAS hat am 4. Juli 2012 entschieden. Es hat einige Zeit gedauert, bis der Inhalt zur Öffentlichkeit durchgedrungen ist. Das ist Teil der Inszenierung der fortgesetzten Schmierenkomödie.

Mit der klaren Aussage "gerade die hier genannten Substanzerträge der Gemeinde Axams im Hinblick auf § 33 Abs. 5 TFLG 1996 zur Gänze zustehen müssten.", die allgemeingültig und bindend für alle Unterinstanzen ist, wurden Agrarbehörde I. Instanz und Landesagrarsenat offensichtlich deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass die andauernde gezielte Fehlinterpretation höchstgerichtlicher Erkenntnisse das Delikt des Amtsmissbrauches beinhaltet.
 
Verunglimpfungen wie durch Bauernbunddirektor Dr. Raggl im Juli 2008 - „Rechtstheoretische Entscheidung ohne Praxisbezug“ - sind nur die politische Begleitmusik dazu.
 
Die "Mir san mir" Einschätzungen der Entscheidungen der Höchstgerichte im "fernen" Wien kann nicht die Basis behördlicher Lösungen sein. Das ist bestenfalls Hybris.
 
Josef Hechenberger's Einsicht verweigernde Assistenz-Aussage „dass unser Leitfaden veraltet ist“ gehört dazu. Bezahlt vom Steuerzahler.
 

Dieser Leitfaden, gemeinsam mit der Agrarbehörde ausgearbeitet, war von Anfang an eine Anleitung zum Rechtsbruch.

Der Präsident des Gemeindeverbandes Mag. Ernst Schöpf hat in einem Rundschreiben Anfang August, alle betroffenen Bürgermeister und Gemeinderäte davor gewarnt, sich auf den Leitfaden der Landwirtschaftskammer einzulassen.
Er nimmt hier, zwangsläufig leider nur empfehlend, eine Funktion der Gemeindeaufsicht wahr.

Die Gemeindeaufsicht hat man zu diesem Thema bisher nicht vernommen. Den Bezirkshauptmannschaften waren bisher rechtswidrige Beschlüsse zu Jahresabschlüssen „wurscht“. Den Gemeinden konnten Substanzwerte ruhig genommen werden. Mit einem Merkblatt der Landesregierung wurden TGO-konforme Kontrollrechte der Gemeinde ausgehebelt.

Befangenheiten gibt's nicht, darüber darf vielleicht der Rechnungshof, ebenfalls im fernen Wien, nachdenken. Es wäre eigentlich eine Aufgabe der Gemeindeaufsicht gewesen, Warnungen vor rechtswidrigen Zustimmungen zu Substanzwertfragen auszusprechen. Aber nicht gestern, sondern bereits 2008.

Mag. Walsers Warnung ist Schmierenkommödie. Sie soll den Bürger darüber hinwegtäuschen, dass es die Aufgabe und Pflicht seiner Behörde war und ist, rechtswidrige Jahresabschlüsse schlicht und einfach zurückzuweisen, entsprechende Korrekturen zu verlangen und Gemeinderechte zu gewährleisten. Die höchstgerichtlichen Entscheidungen dazu, sollten ihm nicht entgangen sein.

Es ist demokratiepolitisch bedenklich, wenn eine Agrarbehörde erst durch die hinterfragenswerte agrarische Sondergerichtsbarkeit auf die Einhaltung von höchstgerichtlichen Erkenntnissen aufmerksam wird.

Das Schmierentheater findet bereits auf der nächsten Seite der Zeitung seine Fortsetzung.

Die Agrargemeinschaft Amraser Hochwald hat einen Staatspreis für beispielhafte Waldwirtschaft gewonnen. Schön.
Diese Agrargemeinschaft ist von der Agrarbehörde I. Instanz als Gemeindegutsagrargemeinschaft festgestellt worden. Nach juristischen Auftrags-Purzelbäumen des LAS ist das Verfahren mittlerweile beim VfGH.
 
Im Bescheid der Agrarbehörde haben die massiv geänderten Verhältnisse, laut VfGH verpflichtender Grund für eine amtswegige Neufestsetzung der Anteilsrechte, keinen Niederschlag gefunden.
So kann der Landesforstdirektor ungeniert von einem überwiegenden Anteil von Stadtbewohnern sprechen, die die Anteilsrechte inne haben. Das sind offensichtliche „Stalltür-zu“-Bauern, die keinen Anspruch mehr auf die Deckung des Haus- und Hofbedarfs nach alter Übung haben, da der Hof nicht mehr existiert. Wo kein Hof ist, da gibt es auch kein Nutzungsrecht, es muss verfallen. So wie ein Fischrecht verfällt, wenn der Bach ausgetrocknet ist. Diese geänderten Verhältnisse müsste die Agrarbehörde feststellen. Sie hat es nicht getan.
 

Den absoluten „haut gout“ erreicht die Sache, dass der Preis von Minister Berlakovich persönlich überreicht wurde, Foto Land Tirol. Denn am Veröffentlichungs-Tag dieses Artikels wurde im fernen Wien, ein Rechnungshof-Rohbericht ruchbar, der dem Minister die überhöhte und missbräuchliche Verwendung von Budgetmitteln für Öffentlichkeitsarbeit vorhält.

Wo ein Zipfel einer agrarischen Decke gelüftet wird, stinkt es hervor. Man muss sich wundern, dass den schaffenden, aktiven Bauern diese Funktionärs-Clique nicht schon längst über die Hutschnur geht.
Bei meiner Ehr'.