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Platters Rechtsverständnis ist unerträglich

TT 27 08 2012: "Eines muss auch den Gemeinden klar sein: Rückübertragungen des Eigentums sind ausgeschlossen“, sagte zuletzt LH Günther Platter bei einer Versammlung des VP-Bauernbundes in Imst.

Platters Aussagen sind nicht nur unerträglich, sie sind sachlich völlig falsch und eine Irreführung der Bürger.
Was mit Hausverstand erziehende Eltern ihren Kindern sagen, dass man das "was einem nicht gehört wieder zurückgibt ", was für einen Rechtsstaat gelten muss, dass zu Unrecht erworbenes Gut dem geschädigten Eigentümer ohne wenn und aber zusteht, das alles gilt im vom Schwarzmander-Bauernbund geknebelten Land Tirol nicht.
Und für NS-Agrarunrecht setzt man vielleicht einen Historiker ein. Zurückgegeben wird nichts.

Nicht nur der klare Menschenverstand hält die Restituierung für möglich, die Ausführungen Prof. Stolzlechners zur Rückübertragung sind ebenso mehr als eindeutig:
"Die Zuständigkeit zur Regelung der Rechtsverhältnisse am Gemeindegut, „die notwendigerweise zivilrechtliche Angelegenheiten miteinschließt“, liegt gemäß Art 115 Abs 2 B-VG („Gemeinderecht“) bei den Ländern (vgl VfSlg 17.660/2005, S. 222; unter Hinweis auf VfSlg 9336/1982, Pkt II.2. und III.1.). Diese Zuständigkeit umschließt auch die Befugnis zur gesetzlichen Rückübertragung des Eigentums an Gemeindegutsliegenschaften von der Agrargemeinschaft auf die Gemeinde."
und
"Die  Rückübertragung  des  Eigentums  von  der  Agrargemeinschaft  auf  die  Gemeinden  liegt daher im öffentlichen Interesse."

Punkt N. Rückübereignung ab Seite 111

Platters Rechtsverständnis ist unerträglich.
Das Land Tirol hat eine andere Regierung verdient.
Bei meiner Ehr'.
>>Presseaussendung Liste Fritz>>