Fakten & Dokumente & Hintergründe

Das Gemeindegut im Österreichische Staatswörterbuch 1906

Was im Bereich des Gemeindeguts in den letzten 100 Jahren alles geschehen ist, kann man ermessen, wenn man den Gemeindegutsbegriff im
>>Österreichische Staatswörterbuch 1906>>
mit dem vergleicht, was in der zweiten Republik daraus gemacht wurde.
Das Gemeindegut war völlig klar als Teil der Gemeindeordnungen geregelt. Der Gemeinderat konnte souverän darüber verfügen. So wie es auch heute der VfGH und der VwGH sehen.
Heute erklärt sich die Gemeindeabteilung unter Führung LH Platters entgegen der Judikatur des VwGH für das Gemeindegut von Gemeindegutsagrargemeinschaften für unzuständig und sorgt so dafür, dass die Gemeinden bei den Agrargemeinschaften und den Agrarbehörden um ihre Rechte betteln müssen. Die Abteilung Agrargemeinschaften anerkennt trotz VwGH nur das Flurverfassungsgesetz als Rechtsgrundlage für das Gemeindegut.
Der AGVW bekämpft dezidiert die ohnehin geringen Rechte der Gemeinden und die diesbezüglichen Erkenntnisse der Höchstgerichte.