Fakten & Dokumente & Hintergründe
8. Folge: Strafrechtliche Dimensionen
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- Published: Sunday, 02 January 2011 10:39
von Univ.-Prof. Dr. Andteas Scheil, Universitätsptofessur für Finanz- und Wirtschaftssttafrecht, Institut für Strafrecht, Strafptozessrecht und Kriminologie, an der Universität Innsbruck.
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Wenn man das beiliegende Gutachten liest, dann kommt man zwangsläufig zum Schluß, dass die wissentliche Rechtsverbiegung im Gutachten von Prof. Weber, übernommen von der Gemeindeabteilung unter der Verantwortung von Günther Platter, im Schadensfalle den Kreis der Beitragstäter wesentlich erweitert.
Die Alternative zur Wissentlichkeit wäre Dummheit oder Inkompetenz. Dies konnte zwar eine Staatsanwaltschaft in Ortstafelfragen beim Kärntner LH Dörfler vermuten, bei einem o. Univ. Prof. ginge dies dann doch zu weit.