Fakten & Dokumente & Hintergründe

Die besondere unternehmerische Leistung der AG Schönberg

VwGH 23 07 2018: "Grundstücke, die mit dem aus Substanzwert von Gemeindegut erwirtschafteten Vermögen erworben worden sind („Ersatzanschaffungen“, ....). Ersatzanschaffungen sind nämlich als Substanzerlöse zu qualifizieren und zählen zum Substanzwert."
TT 25 01 2019:
Damit ist dieser Punkt abgehakt, doch laut Substanzverwalter und Vizebürgermeister Peter Huter geben die Agrarier noch nicht auf.
Sie hoffen, dass der Agrargemeinschaft eine „besondere unternehmerische Leistung“ finanziell abgegolten wird. Diese konnten allerdings weder die Agrarbehörde im Land noch das Landesverwaltungsgericht erkennen. Zum letzten Mal ist deshalb das Höchstgericht am Zug. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs wird einen endgültigen Schlussstrich über die Vermögensauseinandersetzung zwischen Agrargemeinschaft und Gemeinde ziehen.(pn)