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„Placebo“ abgelehnt: SP präsentiert Stellungnahme zur Agrar-Novelle

Als „Placebo“ bezeichneten die SP-Abgeordneten Gerhard Reheis und Georg Dornauer heute die TFLG-Novelle, die bekanntlich im Mai-Landtag beschlossen werden sollte. Im Rahmen eines Pressegespräches präsentierten die beiden Abgeordneten die offizielle Stellungnahme des SPÖ-Landtagsklubs  ...
... (siehe Anhang) zur schwarz-grünen TFLG-Novelle. Aus der 14-seitigen Begründung geht deutlich hervor, weshalb die Sozialdemokraten dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen werden.
>>Stellungnahme SPÖ-Landtagsklub zur TFLG-Novelle>>

Hintergrund:
Während die Regierung ein Jahr untätig ist, hat die gemeinsame Opposition TOP bereits im Vorjahr einen umfangreichen Gesetzesantrag zur Rückübertragung des Gemeindeguts präsentiert. Es geht - so der VfGH - um Gemeindegut im Sinne der TGO (Tiroler Gemeindeordnung). Daher vertritt die SPÖ nach wie vor die Auffassung, dass die Rückübertragung der beste und einfachste Weg ist, um wieder verfassungskonforme Zustände beim Gemeindegut herzustellen. Auch der BKA Verfassungsdienst und Univ. Prof. Weber (Mitglied der Expertenkommission und Berater der Regierung) teilen diese Auffassung.
Das derzeit geltende TFLG ist ausjudiziert und anwendbar. Beim neuen Gesetz sind viele Fragen (Gemeindeautonomie; Vermögensauseinandersetzung; Aufarbeitung der Vergangenheit; Zuständigkeit) offen; jeder Beistrich wird angefochten werden; bis zur Klärung werden wieder Jahre vergehen; die Gemeinden schauen durch die Finger - obwohl ihnen laut VfGH eigentlich alles inklusive Überling gehört und sie über das Gemeindegut autonom verfügen können (sollen).
Bisher ist die Umsetzung nicht am Gesetz sondern an Vollzugsdefiziten gescheitert. Es wurde verzögert und verschleppt, wo es nur geht. Der VfGH sagt dazu "behördliche Willkür" und "Gesetzlosigkeit".
„Die Regierung soll endlich das tun, wofür sie bezahlt wird: nämlich für eine verfassungs- und gleichheitskonformen Gesetzesvollzug zu sorgen; statt ständig potemkinsche Dörfer aufzubauen“, so LA Georg Dornauer.
In aller Deutlichkeit nehmen die SPÖ-Politiker die Landesregierung in die Pflicht, die sich nach wie vor weigert, die höchstgerichtlichen Urteile umzusetzen. Mit dieser Novelle werde den Gemeinden erneut ein Bärendienst erwiesen. „Würde die Regierung tatsächlich im Interesse der Gemeinden arbeiten, braucht es kein neues Gesetz, keinen Substanzverwalter, keine Auseinandersetzungsverfahren und keine Verwaltungsexzesse vor der Agrarbehörde“, so SP-Klubobmann Gerhard Reheis. Er prangert - so wie die Verfassungsrichter in ihrem Erkenntnis zu Pflach - die massiven Vollzugsdefizite bei den Tiroler Agrarbehörden an.
„Die Tatsache, dass der gesamten Bevölkerung Grundstücke in der Größenordnung von mehr als 3.500km² -das ist mehr als ein Viertel der gesamten Landesfläche - vorsätzlich vom Land Tirol und seiner Agrarbehörde weggenommen und an bäuerliche Funktionärsgemeinschaften übertragen wurde, ist nach wie vor der größte Skandal der letzten 60 Jahre in der Tiroler Landespolitik“, erinnert Gemeindesprecher Georg Dornauer.
Völlig inakzeptabel ist für Reheis und Dornauer die Stichtagsregelung zum Überling (28.11.2013): „Man muss sich die Situation von den Gemeinden Pflach und Unterperfuss vor Augen führen: beide Gemeinden haben beim VfGH das richtungsweisende Überlingerkenntnis erkämpft und sollen jetzt um die Früchte ihrer Bemühungen gebracht werden, in dem man den Rückgriff auf frühere Ausschüttungen gesetzlich ausschließt. Offensichtlicher kann man sich der Rechtsprechung der Verfassungsrichter nicht widersetzen“, befinden die SPÖ-Politiker abschließend.
 
>>Kleine Zeitung 30 03 2014 Placebo>>