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Wiederholungstäter Land Tirol

ORF: "Die Gemeinde ist Eigentümerin der Flächen, doch das Land Tirol leitete ein Regulierungsverfahren zu Gunsten der fünf Venter Bauern ein, um die Flächen aufzuteilen."


Die Berichterstattung kann hier zum besseren Verständnis noch durch einige grundbücherliche Fakten ergänzt werden.

Bauern wurden 1938 unter Hitler enteignet
"Der Grund werde seit dem 14. Jahrhundert von Venter Bauern bewirtschaftet. Die Nutzungsrechte über Holz, Weide und Streunutzung würden noch heute im Grundbuch stehen. 1938 seien die Bauern enteignet worden, so der Obmann der Agrargemeinschaft Vent, Markus Pirpamer. "

EZ 202 ANTEIL: 1/1
Fraktion Altgemeinde Vent der Gemeinde Sölden mit Ausschluß der Rofnerhöfe
a Stand 1914 Ersitzung, Eigentumsrecht
(Grundbuchanlegungsakt Prot.-Nr. 252)
EZ 204 ANTEIL: 1/1
Fraktion Altgemeinde Vent der Gemeinde Sölden mit Ausschluß der Rofnerhöfe
a Stand 1914 Ersitzung, Eigentumsrecht
(Grundbuchanlegungsakt Prot.-Nr. 252)
EZ 205 ANTEIL: 1/1
Fraktion Altgemeinde Vent der Gemeinde Sölden mit Ausschluß der Rofnerhöfe
a Stand 1914 Vergleichsprotokoll 1849-10-19, Eigentumsrecht
(Grundbuchanlegungsakt Prot.-Nr. 252)
EZ 208 ANTEIL: 1/1
Fraktion Altgemeinde Vent der Gemeinde Sölden mit Ausschluß der Rofnerhöfe
a Stand 1914 Ersitzung, Eigentumsrecht
(Grundbuchanlegungsakt Prot.-Nr. 252)
 
Die Holz, Weide und Streunutzung wurde niemals bestritten.
So heißt es im Grundbuch bei der EZ 205  der Fraktion Altgemeinde Vent der Gemeinde Sölden mit Ausschluß der Rofnerhöfe:
C 1  a Stand 1853
DIENSTBARKEIT des Holz- und Streubezuges für
EZ 90155 90169 90170 90181 90182.  Das sind die fünf Venter Bauern.
Und bei diesen Einlagezahlen ist unter Rechten zu lesen:
A2 1 a Stand 1914 Recht des Holz- und Streubezuges aus Gst 6440 in EZ 202 Gst 6617/1 in EZ 205,
das sind die Fraktionsgründe.
Diese Bezugsrechte wurden bereits 1853 festgestellt und bei der Grundbuchsanlegung nochmals festgehalten. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Im Übrigen haben die fünf Venter Bauern gegenseitige Weiderechte auf ihren Einlagezahlen. Das liest sich beim Agrarobmann so:
A2 3  a Stand 1914 Recht der Weide in EZ 90155 90169 90181 90182
Es ist nicht bekannt, dass einer der Betroffenen auf Grund des alten Rechtes jemals einen Anspruch auf
das Eigentum seines Nachbarn erhoben hätte. Es existiert das alte Weiderecht, nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Das Eigentum
an den Fraktionsgründen ist auch seit 164 Jahren eindeutig geklärt. Mit dem Vergleichsprotokoll vom 1849-10-19. Die fünf EZ waren nie Miteigentümer der Fraktion Altgemeinde Vent der Gemeinde Sölden mit Ausschluß der Rofnerhöfe. Daher sind sie auch nie enteignet worden. Klar definiertes Miteigentum hat es zum Anlegungszeitpunkt natürlich gegeben, wie z.B. in EZ 483.

Die Enteignung durch Hitler gehört zu den "Gschichtln"
die landauf landab von den Agrariern unter Anleitung Oberhofers wiedergekäut werden.
Der heutige Rechtsbestand für diese fünf Venter EZ entspricht dem von 1853. Niemand hat daran etwas geändert, auch nicht das NS-Regime.
Das auf die Gemeindefraktionen eingetragene Eigentum war seit jeher in der alleinigen Verfügungsgewalt der Gemeinde. Nicht die Fraktion hat darüber verfügt, sondern entsprechend dem Fraktionengesetz von 1893 die Gemeinde. Die Fraktionen sind 1938 aufgelöst worden und das Eigentum ist logischerweise weiterhin in der Verfügungsgewalt der Gemeinden geblieben. Die Überleitungsgesetze haben das 1945 bestätigt und auch die Tiroler Gemeindeordnung 1949 hat hier nichts mehr geändert.
Sogar Walli hat dies gutgeheissen, um dann im rechtstrüben Raum zu fischen.
Erst mit den Regulierungen wurde das Gemeindegut der Verfügungsgewalt der Gemeinden entzogen. Rechtswidrig und verfassungswidrig.
Die "Gschichtln" sind in Summe ein klarer Versuch der Geschichtsfälschung.
Mit Vent kam nur ein "Gschichtl" dazu.
Siehe auch

"Man betreibe es nur aus Liebe an der Sache und sei es vor allem den Vorgängern schuldig, so Pirmoser."
Verantwortung gegenüber den Vorfahren wäre es, bei der Wahrheit zu bleiben.
Denn die Großväter oder Urgroßväter haben vor einem Grundbuchanlegungsrichter und zwei ortskundigen Zeugen unterschrieben, dass die gegenständlichen Grundstücke nicht in ihrem Eigentum stehen.
Agrargemeinschaftsobmann Pirpamer sollte ins Landesarchiv pilgern und sich die Wahrheit aus der Sicht seiner Vorfahren ansehen:
Grundbuchanlegungsakt Prot.-Nr. 252.
Seine Vorfahren waren genauso fleißig und eigentumsbedacht wie er, keinesfalls dümmer oder unterdrückter, aber mit Sicherheit nicht durch den Schwarzmander-Bauernbund politisch indoktriniert.

Die Vermutungen des Bürgermeisters Schöpf sind diesbezüglich
realistischer.
Steht doch in EZ 205
2 a Stand 1914
DIENSTBARKEIT des Wasserbezuges aus der oberhalb der Pirchatfelder beim sogenannten Eisbachl entspringenden Quelle, der Haltung eines Wasserbehälters ohne Stauvorrichtung sowie der Wasserleitung für EZ 180 zum Zwecke des Betriebes des auf Gst .747/2 befindlichen Elektrizitätswerkes
oder in EZ 204
1 a 2239/2010
DIENSTBARKEIT der unterirdischen Verlegung, Benützung und
Erhaltung von Stromkabeln sowie von Kabeln zur Übertragung
von Nachrichten auf Gst 6530/2 gem Pkt. I.) Vertrag
2010-08-02 für TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG (FN 44133b)
 
Anwalt der Agrargemeinschaft empfiehlt Mediation
Gemäßigt und versöhnlich gibt sich die Gegenseite. Ihr Anwalt, Bernd Oberhofer, schlägt in allen strittigen Agrarfällen eine Mediation vor.
In der "Gschichtl"welt gibt es auch die Märchen vom "Kreidefressen" und den "zu hohen Trauben".
Man möge sich erinnern: Aus dem angedrohten Marsch mit mehreren tausend Begehren bis zum Europäischen Gerichtshof ist nun nach dem Vergeigen von dutzenden Verfahren die Mediation mit dem Platter'schen Verhandlungs- und Hauptteilungs-Schmäh geworden. Die "vernünftigen" Leute in den Gemeinden können dann den Verzicht des Gemeinderates auf das Gemeindegut beschliessen. So wie z.B. mit 11:4 laufend in Mieming.
Das Land Tirol führt den behördlich organisierten "was man landläufig Diebstahl nennt, zit. LAbg. Bock" im Jahr 2013 unter LH Platter ungeniert weiter. Die Schwarzmander-Administration ist ein Wiederholungstäter.
Die Tiroler Bürger werden einmal mehr total verarscht.
Wie im Zillertal.
Bei meiner Ehr'.