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Gemeindegut - Anfrage im Landtag - Steixner blockiert und vernebelt weiter

Das Jahrhundertunrecht der Wallnöfer-Administation wurde durch Steixner in der vergangenen Legislaturperiode noch getoppt. Die Übertragung des Gemeindegutes an die gleichzeitig gegründeten Agrargemeinschaften war nach VfGH Mieders I nicht nur eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, sondern vor allem ein Verstoß gegen das Eigentumsrecht der Gemeinden.

Die "Übertragung" wurde vom VfGH somit als ein Vermögensdelikt klassifiziert. Das Gemeindegut wurde den Gemeinden "entwendet", es war das, "was man gemeinhin Diebstahl nennt".
Das war eine schwer wiegende Feststellung des VfGH.

Das Land Tirol, der Beschuldigte, hat seit 2008 absolut nichts getan, die Dimension dieses Unrechts auch nur annähernd zu quantifizieren.

Normalerweise ist bei Vermögensdelikten der erste Schritt für Verantwortliche die Feststellung des Schadens,
"was wurde geklaut, wie hoch ist der Schaden?".

Fünf Jahre lang hat es die Landesregierung nicht für notwendig erachtet, den Landtag, den demokratischen Souverän, über diese Dimension zu informieren.
Fünf Jahre lang gab es dazu keinerlei brauchbare Angaben des Agrarreferenten des Landes oder der Agrarbehörde.

Das Gegenteil war der Fall.
Unterschiedlichste Angaben wurden lanciert, medial bestens aufbereitet. Nichts davon war glaubwürdig, es waren
alles "Hausnummern".

Zum Ende der Legislaturperiode wurde nun wenigstens
ein Geheimnis gelüftet.
Auf die schriftliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Georg Willi hat Landesrat Steixner "gnadenhalber" drei von vierzehn Fragen halbwegs beantwortet. Dieses Verhalten ist eine grobe Verletzung der parlamentarischen Gepflogenheiten, eine agrarfaschistoide Mißachtung der höchsten demokratischen Einrichtung des Landes. Der Souverän wird von Steixner gepflanzt, gehänselt und verhöhnt.
>>Anfrage-Beantwortung 172/13 mit Agrargemeinschafts-Liste>>
Die beigeschlossene Agrargemeinschaftsliste ist nach Bezirken und Gemeinden gegliedert. Die Oberflächlichkeit der Arbeit ist daran zu erkennen, dass sogar die Agrargemeinschaft Mieders nicht als Gemeindegut gekennzeichnet ist.

Die Beantwortung ist schnoddrig, höchst unbefriedigend und entspricht weitgehend nicht dem Auskunftspflichtgesetz. Aber eine Zahl wurde zumindest offiziell preisgegeben:
Es gibt 1096 Agrargemeinschaften.
Das sind 1096 Agrargemeinschaften, die meist aus dem Anlass der Übertragung des Gemeindegutes durch die Agrarbehörde reguliert wurden.

Nicht erfasst in dieser Zahl sind jene Nutzungsgemeinschaften, die es auf Grund der feststehenden, privaten, grundbücherlichen Rechte nicht für notwendig erachtet haben, sich dem Regulierungsdiktat der Agrarbehörde unterzuordnen. Das wären vermutete weitere tausend.

Die Zuordnung dieser regulierten Agrargemeinschaften in die Bereiche Gemeindegut oder Nicht-Gemeindegut ist in der Beantwortung im wesentlichen diffus oder anzweifelbar.
Die Agarbehörde spricht derzeit offiziell von 240 Gemeindegutsagrargemeinschaften.

Experten mit höchstem Insiderwissen beziffern die Zahl der durch Gemeindeguts-Übertragung entstandenen Agrargemeinschaften auf 75 bis 90 % der Gesamtzahl von 1096.
Also im Bereich von etwa 800 Gemeindeguts-Agrargemeinschaften.
Mit Blick auf die zugegebenen 240 Gemeindeguts-Agrargemeinschaften ergibt sich eine Differenz von etwa 550, die zu erklären wäre. Man muß vermuten, dass das Gemeindegut in dieser Größenordnung durch die Agrarbehörden "verräumt",  also rechtswidrig wiederum den Agrargemeinschaften zugesprochen wurde.
D
ies in Kenntnis der höchstgerichtliche Judikatur seit 1954 VwGH, 1962 VfGH, 1982 VfGH, 2008 VfGH und viele weitere Erkenntnisse auch.

Das "Verräumen" funktioniert nach mehreren Mustern:

Der erste Grundsatz lautet: Jeder Fall ist ein Einzelfall
Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, jeden Fall neu zu lügen.

Befangene Bürgermeister und befangene Gemeinderäte trachten,
die im Behördenverfahren stehenden Fälle möglichst zu verspielen.

Ainet
:
Ein befangener Bürgermeister schubladiert Akten.
>>Selbstbedienung in Ainet: Ein Kriminalfall>>
Vermutlich gibt es viele Fälle ähnlicher Art.

Höfen:
Ein grundsätzlich befangener Gemeinderat beschließt in den eigenen Hosensack.
>>Hauptteilung Höfen: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft>>

Gemeinderäte beschließen, nach Bescheiden der Agrarbehörde oder LAS-Erkenntnissen, an einem für die Agrargemeinschaft günstigen Punkt des Verfahrens, im Sinne eines sogenannten "Dorffriedens" keine außerordentlichen Rechtsmittel mehr zu ergreifen, also die Sache nicht auszujudizieren.
Diesen Weg kann man beurteilen, wenn man den Erfolg der Gemeinde Telfs im Hinblick auf die "Telfser Alpen" sieht.

Mit vielen verfahrenstechnischen Tricksereien wurde versucht, den Gemeinden ihr Gemeindegut nun endgültig zu nehmen. Nicht überall, aber jedenfalls dort, wo kein Widerstand zu erwarten war. Ebenso wurde und wird die tatsächliche Dimension des Unrechts verheimlicht und durch gezielte Medienarbeit vernebelt.

Das ist die rechtsstaatliche Schande bei den Behördenverfahren, für die der Name Steixner steht. Er hat im vollen Wissen das Jahrhundertunrecht nicht nur nicht gut gemacht, sondern er hat es getoppt. Van Staa war es vorbehalten, als Landtagspräsident noch den rechtsbrecherischen  i-Punkt drauf zu setzen.

1096 ist eine erste realistische Zahl.
Der angefragte, aber unbeantwortete Rest, die Dimension der politisch motivierten "Verräumung" des Gemeindegutes, muß und wird aufgeklärt werden.

Das alles ist eine Zumutung an die repräsentative Demokratie, an die Abgeordneten und vor allem an den Wähler.
Der Wähler ist am Wort.

Aber nicht nur die politische Verantwortung ist einzufordern, sondern auch die strafrechliche Aufarbeitung der Politgaunerei muß ein Thema des Landtags in der kommenden Gesetzgebungsperiode sein.
Bei meiner Ehr'.