Aktuelles

Präsident Pyrrhus und die Arroganz der Macht.

Beschlüsse des Landtages sind von den Mandataren umzusetzen. Alle Mandatare, damit auch Ausschussmitglieder und der Präsident sind an Beschlüsse gebunden. Es gibt keinen Paragraphen in der Geschäftsordnung, der dem Präsidenten, einem Ausschussvorsitzenden oder - mitglied erlaubt, egal mit welcher Begründung, Beschlüsse des Landtages zu beheben. Dies gilt natürlich auch für einen Fristsetzungsbeschluss.

Die Verhinderung der Ausführung der Fristsetzung zum Gesetzesantrag Rückübertragungs-Gesetz war jedenfalls rechtswidrig. Man muß kein Jurist sein um dies festzustellen, es genügt der Hausverstand.

Rechtswidrig von den Schwarzmander-Ausschussmitgliedern:
Der Auftrag an den Ausschuss war die Beratung des Gesetzesantrages und der Bericht an den Landtag innerhalb der vorgegebenen Frist. Das von Dr. Köll ins Treffen geführte freie Mandat der Abgeordneten kann sich nur auf den Inhalt des Berichtes beziehen, nicht auf den auszuführenden Auftrag. Der Ausschuss hätte die Annahme oder die Ablehnung des Gesetzesantrages empfehlen können, jedoch er durfte nicht den Bericht über seinen Beschluss verweigern.
Der Ausschuss hat den Auftrag des Landtages, den Fristsetzungsbeschluss, wissentlich nicht ausgeführt

Rechtswidrig vom Präsidenten des Landtages:
Der Präsident kann den Fristsetzungsbeschluss nicht einfach ex auctoritate ausser Kraft setzen. Er muß den Auftrag des Landtages im Rahmen seiner Vorsitzführung umsetzen. Wenn der Ausschuss nicht willens oder in der Lage ist, einen Bericht mit irgendeiner Empfehlung abzugeben, dann ist der Präsident verpflichtet, den Gegenstand erneut auf die Tagesordnung setzen und einen Abgeordneten zur mündlichen Berichterstattung zu bestimmen oder einen vorhandenen Minderheitenbericht entgegenzunehmen.
Der Landtagspräsident hat den Auftrag des Landtages, den Fristsetzungsbeschluss, wissentlich nicht ausgeführt.

Was ist ein Landtagsbeschluss wert?
Offensichtlich nichts, wenn er von den Schwarzmandern nicht mitgetragen wird.
Das ist politische Willkür und Fortsetzung der überheblichen Wallnöfer'schen Aussage, wonach man "das Land nur regieren kann, wenn man jeden Tag ein Gesetz bricht". Demokratische Regeln gelten nur für die "anderen", Schwarzmander-Interessen gehen immer vor.

Sechs ÖVP-Mandatare in einem Ausschuss und Landtagspräsident DDr. Herwig van Staa haben verhindert, dass das Beutegut aus einem höchstgerichtlich festgestellten Vermögensdelikt, entsprechend dem Gesetzesantrag der Landtagsmehrheit, den wahren Eigentümern zurückgegeben wird.
Unter Eduard Wallnöfer wurde das Gemeindegut den Gemeinden rechts- und verfassungswidig mit Bescheiden genommen. Manche sagen "gestohlen".
Unter der Regie des Schwiegersohnes und Landtagspräsidenten DDr. Herwig van Staa wurde das von einer Mehrheit vorgeschlagene Rückübertragungs-Gesetz verhindert. Er hat das Unrecht nahtlos fortgesetzt.
Der Landtag, der Rechtsstaat und die Bürger wurden von den Schwarzmandern in antidemokratischer Hybris verhöhnt.

Präsident Pyrrhus hat für die Schwarzmander-ÖVP und die Agrarier nur einen Kampf gewonnen. Sie schützen nur mehr die verfassungswidrig und rechtswidrig erworbenen Pfründe ihres Klientels.
Rechtsstaat und Demokratie, unsere res publica, sind der einstmals angeblich staatstragenden Partei "wurscht".
Die Tiroler Bevölkerung wird diese undemokratische und rechtsbrecherische Haltung am 28. April 2013 nicht belohnen.
Bei meiner Ehr'.
>>ECHO online ÖVP bei Agrarfrage unter Druck>>
>>Landtag 14.03.2013 Vormittag - Rechtfertigung van Staa>>
>>TT 14 03 2013 Erfolgreiche Blockade war eine bittere Niederlage>>
>>TT 16 03 2013 Schöpf: Anstrengende Demokratie>>
>>Krone 16 03 2013 Rechtfertigung van Staa>>