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Verfassungskonformität und ÖVP-Krokodilstränen

Jedes Kind lernt, das zurückzugeben, was einem nicht gehört.
Für die ÖVP-Schwarzmander ist diese moralische Haltung verfassungsrechtlich bedenklich!
Schon der Hausverstand sagt jedem Bürger, dass Unrecht und Beutegut nicht durch die Verfassung geschützt sein können.

Die Schwarzmander-ÖVP kann sich die vorgeschobene Sorge und die Krokodilstränen um die Verfassungskonformität des Gemeindegut-Rückübertragungsgesetzes getrost ersparen. Aber nicht nur beim Schwarzmander-Bauernbund. Der ÖAAB-Chef Dr. Köll, Bürgermeister in Matrei, beugt sich ebenfalls dieser Parteidisziplin. Ein wahrer Vertreter des Volkes und der Gemeinden im Landtag. Von anderen "Handaufhebern" gar nicht zu reden.
>>Kleine Zeitung: Nagelprobe>>
>>Causa Agrar: Köll ist gegen Kursänderung>>

Der Erhalt der Macht und der zu Unrecht erworbenen Pfründe um jeden Preis lautet das Handlungskriterium der ÖVP.
Die Verfassung und der VfGH sind dieser Partei "wurscht".
Z.B. beim Grundverkehr hat sie die jetzt geheuchelte Sensibilität mehrfach vermissen lassen. Dazu ein Auszug aus einer Bauernbund-Mitglieder-Informationsschrift, in der man sich freut, mit einer EU- und verfassungswidrigen Grundverkehrsgesetz-Novelle Zeit gewonnen zu haben.
>>Informationsschrift>>

Wenn die ÖVP meint, die Verfassung vorschieben zu müssen, um die Folgen von offenkundig verfassungswidrigen Regulierungen und Enteignungen nicht zu beseitigen, so ist das leicht durchschaubar und wirft ein bezeichnendes Licht auf die handelnden Personen.
Es geht den Schwarzmandern nur um die Pfründe, ums Geld, und daher um die Macht.
Sie können Dein und Mein nicht auseinander halten und sagen bei jeder Gelegenheit die Unwahrheit.

Bei meiner Ehr'.

>>Gesetzesantrag>>