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Ainet: Dorffrieden nach Wallnöfer Art

Aktualisiert am 21 01 2013, 15:45
Das Land Tirol, angeführt von Eduard Wallnöfer, nahm der Gemeinde Ainet das Gemeindegut und schob es einer Handvoll Großhäuslern zu, die sich zu diesem Zwecke Agrargemeinschaft nannten.
Solange die Kleinhäusler in Ainet nicht raisonnierten, dass das Gemeindegut rechts- und verfassungswidrig zu Beutegut der Großhäusler wurde, hieß das Dorffrieden, nach der Devise "Hände falten, Gosch'n halten".

Nach Meinung des Bürgermeisters Girstmair entstand der Unfrieden erst mit der Bildung der Agrargemeinschaften. Diese Meinung hat ihm nicht geholfen, Regulierung oder Hauptteilung wurde ihm von LH Wallnöfer sehr deutlich "empfohlen".
>>Wallnöfer an Girstmair>>

Der sogenannte Dorffrieden ist eine Standardposition des Schwarzmander-Bauernbundes, wenn es darum geht, gegen alle höchstgerichtlichen Erkenntnisse, in irgend einer Gemeinde die Agrarier gegenüber der Gemeinde zu bevorzugen. Sei es im Ausserfern, im Pitztal, am Mieminger Plateau oder in Osttirol. Auch für Ainets Bürgermeister Poppeller, der "für ein paar hundert Euro pro Jahr" keinen Krieg vom Zaun brechen möchte. Ein edler Mensch.

Eine Befangenheit in der Causa weist er zurück: "Ich bin kein Agrargemeinschaftsmitglied." Das wird derzeit wohl so sein, aber irgendwann einmal wird der Hof "Gstinig" an ihn oder seinen Bruder Alois, dem Leiter der Gruppe Agrar im Amt der Tiroler Landesregierung, übergeben werden. Dass seine Familie unmittelbar aus der Regulierung profitiert habe, bezeichnet er als Legendenbildung.
Jaja, was so alles im Grundbuch geschrieben wird.

Poppeller redet sich seine eigene Welt einer Hauptteilung herbei.
>>Kleine Zeitung Ainet und die Erkenntnisse des Höchstgerichtes>>

>>Kleine Zeitung: 19 01 2013  Das Wesentliche>>

Schon aus dem Bescheid der Behörde vom 19.12.1961 und 7.2.1964 wussten die Agrarier von Ainet und die Gemeinde, wie auch die Agrarbehörde, dass alles Grundeigentum bei der Gemeinde Ainet lag. Selbst die sog. "Laubholzbezugsrechte" der Bauern, so wurde bescheidmäßig klargestellt, waren für die Bauern, die Behörde und die Gemeinde Rechte auf fremdem Grund und Boden, also auf dem Grund der Gemeinde Ainet und nicht mehr. Wie nun die Bauern selber als Tauschpartner von diesem ihnen gar nie gehörigen Grund und Boden sein hätten können, obwohl ihnen kein m2 Grund davon je gehörte, ist unerfindlich.
Jedes Kind weiß, dass man nur tauschen kann, was einem gehört. Die Agrargemeinschaft hat keine Tauschgrundstücke eingebracht, sondern lediglich Nutzungsrechte besessen, die mit dem Haus- und Gutsbedarf begrenzt waren.
Nach diesem laut Bürgermeister "besten Geschäft für die Gemeinde" im Jahre 1977 wanderten 93 Hektar gemeindeeigenen Hochwalds an die Agrargemeinschaft. Die angebliche Gegenleistung der Agrargemeinschaft waren Grundstücke, die der Gemeinde ohnedies gehört haben. Die "freie Verfügung" darüber ist kein Entgegenkommen der Agrarier, weil die Aufhebung von Nutzungsrechten für kommunale Projekte nach der Gemeindeordnung jederzeit möglich war und ist. Und das entschädigungslos, solange die Deckung des Haus- und Gutsbedarfs weiterhin gewährleistet ist.
Den 93 Hektar Hochwald steht somit keine auch nur annähernd Wert entsprechende Gegenleistung gegenüber.
Ein Bürgermeister, der im Wissen um dieses haarsträubende „Tauschgeschäft“, das letztlich nichts anderes als eine verfassungswidrige Enteignung war, einen Bescheid Agrarbehörde rechtskräftig werden lässt und im Verfahren nicht einmal eine Stellungnahme für die Gemeinde abgibt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, seine Sorgfaltspflichten in Bezug auf das Gemeindegut und den Substanzwert nicht wahrgenommen zu haben.
Wie einige andere Bürgermeister auch.
Es stinkt vom Landhaus bis ins Iseltal.
Bei meiner Ehr'.

>>TT 02 01 2013 Brisante Akten>>