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Anfragebeantwortung Steixner: Öffentliche und schamlose Rechtsbeugung

Anton Steixner scheut nicht davor zurück, die planmäßige Rechtsbeugung seiner Abteilung öffentlich darzulegen. VfGH-Erkenntnisse haben sich dem Steuerrecht anzupassen und nicht umgekehrt. Daß das Gemeindegut seit jeher Gemeindegut nach der Tiroler Gemeindeordnung war und auch weiter so zu behandeln ist, interessiert ihn nicht.
Das Gemeindegut muß völlig rechts- und verfassungswidrig weiter nach den Bestimmungen des völlig unzureichenden TFLG unter seiner Knute behandelt werden. Das ist die Intention. In der Beantwortung der schriftlichen Anfrage von Georg Willi kommt die verstockte Haltung klar zu Tage. Das jüngste VwGH-Erkenntnis zu seiner Heimatgemeinde Mutters unterstreicht nochmals seine mißbräuchlerische Haltung.  Lesen Sie die Anfragebeantwortung mit den eingefügten Kommentaren.

>>Anfragebeantwortung mit Kommentaren>>
>>VfGH-Erkenntnis Mieders II>>
>>VwGH-Erkenntnis Mutters>>