Aktuelles

„Überling“ wird am 19. März entschieden

„Überling“ wird am 19. März entschieden
Wem stehen Jagdpacht und die über den Haus- und Gutsbedarf hinausgehenden Einkünfte zu? Der Oberste Agrarsenat entscheidet.

>>TT 10 03 2012 - Überling>>


Es ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens, die unerträgliche Agrar-Sondergerichtsbarkeit als entscheidend in den Vordergrund zu stellen. Es ist wohl nur ein Zwischenschritt, die endgültige Rechtssicherheit wird erst durch VfGH und VwGH geschaffen werden. Siehe auch das fachkundige Posting von Dr. Hye.


Und ganz aktuell hat der VfGH hat in seinem Beschluss vom 27 02 2012 in einem obiter dictum ausgeführt:


Wesentlich und entscheidend ist also die "mit der Rechtssprechung des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes übereinstimmende Auslegung" durch Behörde und LAS. Sie haben pflichtgemäß alles verfassungskonform auszulegen. Die Rechtssprechung der Höchstgerichte war zum Thema Überling schon bisher eindeutig und ist bindend.
Das gilt für die Jagd in gleichem Maße.

Der VfGH ist mit bisherigen Entscheidungen von Agrarbehörde und Landesagrarsenat offensichtlich nicht einverstanden. Das obiter dictum ist als Rüge zu verstehen.