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TT: Gemeinde Musau im Kreis geschickt

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Mi, 27.04.2011
Innsbruck
Zwei Jahre im Kreis geschickt: Agrar Musau wieder am Start
Statt Höchstgericht ist bei der Neuregulierung der Agrargemeinschaft Musau wieder der Landesagrarsenat zuständig. Land informierte Bürgermeister
Von Peter Nindler
Innsbruck – Nach dem Verfassungsgerichtshoferkenntnis (VfGH) zu Mieders 2008 sollte die Vermögensaufteilung in der Agrargemeinschaft Musau am 2. März 2009 so etwas wie eine Musterregulierung sein. Abzüglich der Nutzungsrechte für Holz- und Weidenutzung sowie der Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten hat die Agrarbehörde alle Einnahmen aus dem Substanzwert der Gemeinde zugesprochen. Das gilt für die Grundstücksverkäufe wie auch für bestehende Pachtverträge. Aus der Jagdpacht erhält die Gemeinde künftig 82 % der Einnahmen, aus den Pachterlösen für den Mobilfunkmasten 90 Prozent. Benötigt die Gemeinde für Infrastrukturvorhaben Grundstücke aus dem ehemaligen Gemeindeeigentum, so muss sie dafür lediglich die Nutzungsrechte ablösen. Und aus den Rücklagen wurden ihr 56.864 Euro zugesprochen.
Die Agrarbehörde ging davon aus, dass der Bescheid beeinsprucht und bis zu den Höchstgerichten durchgefochten wird. Davon hatte man sich die Klärung wichtiger Rechtsfragen erwartet. Doch zum Musterfall Musau kommt es nicht, zumindest nicht in absehbarer Zeit.
Zwar fochten Gemeinde und Agrargemeinschaft den Bescheid an, doch der Landesagrarsenat ließ sich mehr als ein Jahr mit der Entscheidung Zeit. Die gesetzliche Höchstfrist dafür beträgt jedoch nur sechs Monate. Im März 2010 stellte der Anwalt der Agrar einen Devolutionsantrag und forderte, dass die Causa gleich vom Obersten Agrarsenat in Wien behandelt wird. Nur, dieser ließ sich wieder ein Jahr Zeit.
Nachdem der Landtag im Februar 2011 auf Antrag des Bürgerforums beschlossen hatte, dass der Oberste Agrarsenat aufgefordert wird, endlich über Berufungen zu entscheiden, zog die Agrar Musau völlig überraschend am 12. April 2011 ihren Devolutionsantrag zurück. Nach zwei Jahren Leerlauf ist jetzt wieder der Landesagrarsenat für Musau zuständig. „Die Vertreter der Agrargemeinschaft Musau scheinen sich also geradezu einen Jux daraus zu machen, durch ihre Anträge dafür zu sorgen, dass der Akt sinnlos zwischen Tirol und Wien hin und hergeschickt wird. Genau deshalb wird von uns eine Gesetzesnovelle gefordert, weil an den Hebeln der Gemeindegutsagrargemeinschaften Leute sitzen, die den Rechtsstaat missbrauchen“, kritisiert Musau-Anwalt LA Andreas Brugger.
Die angespannte Situation in vielen Gemeinden kam gestern auch beim Agrargipfel mit den Bürgermeistern im Landhaus zur Sprache. Gegenüber der TT betonte LH Günther Platter einmal mehr, dass das VfGH-Erkenntnis zu 100 Prozent umgesetzt werde. „Und wenn sich eine Agrargemeinschaft nicht an das Gesetz hält, muss sie mit einem Verfahren rechnen. Außerdem setzen wir dort einen Sachverwalter ein.“ Als Beispiel nannte er Unterlangkampfen. Er warnte aber davor, die Gemeindegutsagrargemeinschaften pauschal ins kriminelle Eck zu drängen. „In vielen Gemeinden funktioniert es nämlich sehr gut“, mahnte er auch Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf zur Vorsicht bei der Wortwahl.
Für LHStv. Hannes Gschwentner war die gestrige Information „ein wichtiger Schritt“. Er habe diese Kommunikationsoffensive angeregt, „damit die Gemeindechefs einmal von ihren Erfahrungen mit den Agrarfunktionären erzählen können“. Und nicht nur einmal sei dabei die Forderung nach einem Sachverwalter erhoben worden.