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"Beschwerden" mit Aufsichtsbeschwerden

Die Aufsichtsbeschwerde der Gemeinderäte Stern und Storf zum Gemeinderatsbeschluß Agrargemeinschaft Fronhausen-Gschwendt ist, wie zu erwarten, wieder abgewimmelt worden. Der zugehörige Text war diesmal wesentlich kürzer. Mit gleicher Aussage und ohne unnotwendige Belehrungen.
Die formale Aussage ist, daß "kein weiteres aufsichtsbehördliches Einschreiten" geboten sei.
Die inhaltliche Aussage ist, die agrargemeinschaftsnahen Mitglieder dürfen weiterhin gegen die Interessen der Gemeinde und für die eigenen Hosensack beschließen.
Oder im Klartext: Die Agrarier dürfen weiter kassieren wie bisher.
Ein feiner "Gag" ist, dass die Weiterleitung der Aufsichtsbeschwerde an die Staatsanwaltschaft den beiden beschwerdeführenden Gemeinderäten diesmal nicht direkt mitgeteilt wurde.

Die Haltung der Gemeindeaufsicht an der BH Imst zu den Gemeinden und deren Vermögen ist ausreichend gekennzeichnet durch:
"Mit Schreiben vom 17.03.1950 hat die Bezirkshauptmannschaft Imst der Agrarbehörde mitgeteilt, dass die Anteilsberechtigten an dieser Agrargemeinschaft nun um Zuerkennung des Eigenjagdrechtes für das Gebiet der Agrargemeinschaft angesucht haben. Die Zuerkennung der Eigenjagd setzt den Nachweis des Eigentums voraus, den die Anteilsberechtigten nicht zu erbringen vermögen, da der Eigentümer der Feldernalpe als Rechtsnachfolger der Fraktion Obermieming heute die Gemeinde Mieming ist. Abschließend hat die Bezirkshauptmannschaft Imst gebeten, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Agrargemeinschaft zum grundbücherlichen Eigentümer der Feldernalpe zu machen."

Da hat sich seither nichts geändert.

Bürgermeister Mag. Dr. Dengg setzt auf diese Haltung und verkündet im Gemeinderat am 23.05.2012, alles grinsend herabspielend, sinngemäß "die Aufsichsbeschwerde ist wieder abgewiesen worden, aber es ist ohnehin schon wieder eine am Weg. Vorlesen muß ich sie eh' nicht? Das steht dann ohnehin in der homepage".

Die weitere Behandlung kennt er aus Absprachen, wir kennen sie aus Erfahrung.
Die gesamte höchstgerichtliche Judikatur zum Gemeindegut, dem Beutegut der Agrargemeinschaften, ist den Herren Beamten "wurscht". Sie haben sie entweder nicht gelesen, nicht verstanden oder, die wahrscheinlichste Variante, sie konterkarieren sie bewußt und amtsmißbräuchlich.
Jedenfalls zählt nur das politisch motivierte Wohlverhalten: "Das Beutegut darf nicht mehr hergegeben werden".
"Miar fir ins" sei der Wahlspruch der Gemeinderäte, wie es Markus Koschuh in "Agrargemein" so trefflich formuliert hat. Von ungefähr130 Nutzungsberechtigten und 10 Gemeinderäten der Fraktionen "Miar fir ins" werden 3700 Gemeindebürger ausgelacht. Im Falle des Bürgermeisters "ausgegrinst".

Es wird interessant sein, zu sehen, wie die Gemeindeaufsicht in der BH Imst zur einstmaligen Vorgabe der Gemeindabteilung im Land steht:
Laut Schreiben der Gemeindeabteilung vom 13.10.2010 wurde der Gemeinde Mieming mitgeteilt, "bezüglich Ihrer Email-Anfrage zur buchhalterischen Behandlung des Zuschusses für die Kirchenrenovierung teile ich Ihnen mit, dass - wenn es sich um der Gemeinde zustehende Substanzwert-Mittel handelt - eine buchhalterische Abwicklung über den Gemeindehaushalt nötig ist und daher eine direkte Überweisung der Agrargemeinschaft an die Kirche nicht in Betracht  gezogen werden kann.
Die Einnahme bei der Gemeinde ist im Ansatz 841 "Grundstücksgleiche Rechte" auf der Post 877 zu verbuchen, die Spende an die Kirche im Ansatz 390 "Kirchliche Angelegenheiten" auf der betreffenden Ausgaben -Post."


Weitere Verkrümmungen sind angesagt. Unser Bürgermeister hat noch mehr auf Lager.
Bei meiner Ehr'.