Aktuelles

Amtsmißbrauch auf allen Linien?

Mit welchen perfiden Mitteln gegen den Vermögensanspruch
der Gemeinde Mieming gearbeitet wird, ist bemerkenswert!
Mieming, 25.09.2010
 
Die Organe der involvierten Agrargemeinschaften, Amtsinhaber und Behörden scheinen bei der Abwehr der vermögensrechtlichen Ansprüche der Gemeinde Mieming zusammenzuarbeiten.
Die Gemeinderäte Stern und Storf zeigen sich betroffen und übermitteln am 25.09.2010 eine ergänzende Sachverhaltsdarstellung an die Korruptionsstaatsanwaltschaft. In ihrer Darstellung ersuchen die beiden Gemeinderäte, die in der Sachverhaltsdarstellung vom 08.08.2010 geäußerten Verdachtsmomente um den Verdacht des Amtsmissbrauches gegen den Bürgermeister der Gemeinde Mieming, gegen die Abteilung Agrargemeinschaften beim Amt der Tiroler Landesregierung und gegen die Gemeindeaufsicht bei der BH Imst sowie um den Verdacht auf Untreue gegen den Obmann und die Organe der Agrargemeinschaft See-Tabland-Zein jeweils zum Schaden des Vermögens der Gemeinde Mieming ergänzend zu prüfen.

Hier eine Abfolge der Ereignisse in Mieming:
Vorspiel im Gemeinderat
  • Auf ausdrückliche Aufforderung der Agrarbehörde des LandesTirols legt die Mieminger Agrargemeinschaft "See-Tabland-Zein" dem Gemeinderat einen "Jahresabschluss 2009" sowie einen "Voranschlag 2010" vor. Eine vorhergehende Prüfung der Vorlagen durch die Agrarbehörde des Landes Tirol hat offensichtlich nicht stattgefunden (!).
  • Ein von der Gemeinde Mieming bestellter Überprüfungsausschuss, unter Obmann Dr. Rauch, hingegen "prüfte", aber lediglich auf "rechnerische Richtigkeit" (!). Das heißt, es wurde das korrekte Vorliegen der gebuchten Belege kontrolliert und mehr oder weniger nachgerechnet, ob auf den Unterlagen richtig addiert und multipliziert wurde. Eine Überprüfung auf sachliche und gesetzeskonforme Richtigkeit der Vorlagen hingegen, fand nie statt. Jene Bereiche also, in denen es um die so wichtigen Ansprüche der Gemeinde Mieming ginge, blieben völlig unberücksichtigt!!
  • Dies haben die Gemeinderäte Stern und Storf u.a. im Gemeinderat vehement eingefordert und gleichzeitig eklatante Rechtswidrigkeiten aufgezeigt. Sie haben dem Gemeinderat auch eingehendst empfohlen, den Jahresabschluss und Voranschlag vor einer endgültigen Beseitigung der zahlreichen Mängel nicht zu genehmigen, und anstatt dessen ihrem Gegenantrag auf neuerliche Überprüfung sowie Hinzuzug einer kompetenten Rechtsberatung im Interesse der Gemeinde zuzustimmen. In diesem Zusammenhang appellierten Stern und Storf auch an die Verantwortung der Gemeinderäte und verwiesen auf die finanziellen Schäden für die Gemeinde, aber auch die rechtlichen Folgen für jeden einzelnen Gemeinderat.
  • Unbeeindruckt von den stichhaltigen Argumenten, den aufgezeigten Gesetzwidrigkeiten und der Tragweite eines solchen mehr als bedenklichen Beschlusses stellte Bürgermeister Dr. Dengg den entscheidenden Antrag. Der Gemeinderat genehmigte daraufhin den äußert umstrittenen Jahresabschluss immerhin mit 10 Ja (!) und 2 Nein - Stimmen – bei 3 Enthaltungen. Selbst der Obmann des Überprüfungsausschusses (Dr. Rauch) zeigte sich nach der detaillierten Darstellung Sterns nicht mehr sicher, ob alles mit rechten Dingen zuginge und enthielt sich kurzerhand der Stimme. Der eingebrachte Antrag Sterns und Storfs wurde von Bürgermeister Dr. Dengg in dieser Sitzung schlichtweg ignoriert! Ein klarer Verstoß gegen die Gemeindeordnung.
  • Damit nicht genug: Bürgermeister Dr. Dengg versucht daraufhin, nachträglich im Protokoll den gst. Antrag inhaltlich zu verfälschen. Vorsätzlich und wissentlich! Das Protokoll enthielt tatsächlich, uzw. im wesentlichen Teil, der Antragsformulierung, eine anderslautenden Inhalt gegenüber den Tonbandaufzeichnungen.

Fazit
: Die Mehrheit des Mieminger Gemeindräte nimmt durch ihr Stimmverhalten einen nachhaltigen Schaden für die Allgemeinheit in Kauf. Nutznießer sind die Mitglieder der Agrargemeinschaften. Sinnvolle Investitionen in soziale Einrichtungen, die Dorferneuerung etc sind finanziell begrenzt. Abgaben müssen erhöht werden.
 
Hilferuf an Gemeindeaufsicht der BH Imst mit Ernüchterung
  1. Betroffen von der verantwortungslosen Vorgehensweise des Mieminger Gemeinderats wenden sich Stern und Storf an die Gemeindeaufsichtsbehörde der BH Imst. In ihrer Aufsichtsbeschwerde wird auf die Befangenheit von Gemeinderäten und die gesetzwidrige Beschlussfassung hingewiesen und die Behörde gebeten, der Gemeinde zu ihrem Recht zu verhelfen.
  2. Unglaublich: Die BH Imst erklärt sich für unzuständig bzw. sieht kein gesetzeswidriges Verhalten im Vorgehen des Bürgerneisters und seiner in der Sache befangenen Gemeinderäte. Die verantwortliche Aufsichtsbehörde fühlt sich trotz eines aufgezeigten Substanzschadens von 296.000 € (!) nicht verantwortlich, die Gemeinde vor diesem drohenden Schaden zu schützen.
  3. Hinsichtlich Protokollfälschung meint die Behörde, dass hier jeder Gemeinderat sein Einspruchsrecht nutzen könne! Motto: Man wird wohl noch eine Falschdarstellung versuchen dürfen!
  4. Auch bezüglich Befangenheit folgt die BH Imst einer längst überholten Rechtsmeinung, welche sich keinesfalls mit der Empfehlung des Bundesrechnungshofs aus dem März /2010 deckt. Offensichtlich sind die zuständigen Beamten nicht am laufenden, oder sie ignorieren derart entscheidende Empfehlungen, aus welchen Gründen auch immer.
  5. So ist es möglich, dass 10 von 15 Gemeinderäten in Mieming, in Sachen Agrargemeinschaften mitstimmen, obwohl sie selbst oder ihre nahen Verwandten aktive Mitglieder von gleichfalls betroffenen Agrargemeinschaften sind.
Fazit: Die zuständige Aufsichtsbehörde ist über alle Verdachtsmomente und Gesetzwidrigkeiten im Detail informiert. Trotz der drohenden Gefahr, dass einer ihrer Gemeinden erheblicher und folgenschwerer Schaden entstehen könnte, bleibt sie untätig, fühlt sich unzuständig, zeigt sich desinformiert und inkompetent.
Juristisches Kuriosum und seine Folgen in der Praxis:
 
Die BH Imst bemüht in ihrer Beantwortung der gst. Aufsichtsbeschwerde das Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1966 und zitiert folgenden Auszug:
 
"Nach S 37 Abs.7 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996 hat … über Streitigkeiten zwischen einer Gemeinde und einer Agrargemeinschaft nach § 33 Abs.2 Lit. c in Angelegenheiten, die den Substanzwert der agrargemeinschaftlichen Grundstücke betreffen, auf Antrag die Agrarbehörde unter Ausschluss des Rechtsweges zu entscheiden."
 
Wie unsinnig und widersprüchlich die Gesetzeslage in der gst. Causa ist, zeigen die Folgen in Mieming:
  1. Die zuständige Landesagrarbehörde prüft offensichtlich und aus bislang unerklärlichen Gründen den Jahresabschluss 2009 der Agrargemeinschaft Zein-See-Tabland nicht!
  2. Der Gemeinderat in Mieming prüft völlig Unwesentliches, verzichtet wissentlich auf eine gesetzeskonforme Abhandlung. Bürgermeister und die Mehrheit der Gemeinderäte (die meisten mit höchstem agrarischen Interesse) fügen der Gemeinde vermutlich damit einen erheblichen Substanzwertschaden zu.
  3. "Geschädigte" rufen nun das Kontrollorgan der Gemeinde an (BH Imst) und ersuchen um Schutz der Gemeinde vor den "Schädlingen"
  4. Das Kontrollorgan fühlt sich nicht zuständig und beruft sich auf die o.e. Paragraphen: ausgerechnet der Bürgermeister möge nun in dieser Sache (also gegen sich selbst) einen Antrag bei der zuständigen Landesagrarbehörde stellen (siehe 1.) Das Procedere endet im Fall Mieming also bereits hier!
  5. In anderen Gemeinden, in welchen Bürgermeister und die Mehrheit der Gemeinderäte in Sachen Agrar sehr wohl die Interessen der Gemeinde vertreten, endet das Procedere spätestens bei der Landesagrarbehörde. Das Spiel kann von vorne beginnen.
"Gute Nacht, Rechtsstaat Österreich!"
 
Für Interessierte hier die ausführliche Ergänzung der Sachverhaltsdarstellung an die Korruptionsstaatsanwaltschaft vom 25.09.2010 zum >>downloaden >>