Aktuelles

Wieder Lob für den Bürgermeister

Eine Präzedenzentscheidung ist im Bezirksgericht Silz gefallen. Die nur vermeintlich unklare Sachlage der Rechtsnachfolge der Fraktionen und Ortschaften ist innerhalb kurzer Zeit vom Grundbuchgericht klar entschieden worden.

Die Richtigstellung im Grundbuch ist ein Präzedenzfall, örtlich wie auch tirolweit gesehen.

Bürgermeister Dr.Dengg ist für seine Vorgangsweise uneingeschränkt zu loben. Einem klaren Weg folgte eine ebenso klare Entscheidung durch das Gericht.
Nach einem Gemeinderatsbeschluss, nach rund zweimonatiger Bedenkzeit der Gemeindeabteilung und durch die folgende konsequente Umsetzung des Bürgermeisters ist die grundsätzliche Sachlage für viele noch angezweifelte Grundbucheinträge entschieden.
Es gibt in Mieming einige Grundstücke, für welche die „Fraktion“ oder die „Ortschaft“ als Eigentümerin eingetragen ist. Tirolweit werden von Experten weit über 200 solcher Eintragungen vermutet.

Zum Ablauf des Geschehens:

In der 10. Sitzung des Gemeinderates am 22. März 2011 wurde unter Tagesordnungspunkt 11 vom Bürgermeister berichtet, dass die Forstinspektion Imst der Gemeinde mitgeteilt habe, von der Jagdpacht Obermieming (>>zum Beitrag Jagdpacht>>)mit einer Gesamtfläche von 1.333 ha stünden 369 ha im Eigentum der „Fraktion Obermieming“.
Nach kurzer Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst,
Seite 19 des Protokolls:

Der Gemeinderat spricht sich einstimmig dafür aus, abzuklären, ob die Gemeinde Mieming grundbücherliche Eigentümerin des Gst. 9535/2 in EZ 533 mit einer Gesamtfläche von 369,7984 ha ist. Derzeit ist im Grundbuch die „Fraktion Obermieming“ als Eigentümerin eingetragen.“

>>zum Protokoll>>

Bürgermeister Dr. Dengg hat dann umgehend am 24.03.2011 eine entsprechende Anfrage an die Gemeindeabteilung des Landes gestellt. Nach etwa zwei Monaten kam die Antwort mit den Hinweisen auf die ohnehin seit Jahren bekannte Judikatur des Verfassungsgerichtshofes.


Bürgermeister Dr. Dengg hat daraufhin sofort den Antrag an das Bezirksgericht Silz gestellt, das Eigentumsrecht für die Gemeinde Mieming einzuverleiben.

Innerhalb kurzer Zeit hat das Bezirksgericht der Rechtslage und Judikatur entsprechend mit einer Richtigstellung entschieden. Das Eigentum der Gemeinde Mieming wurde einverleibt.
Nochmals, Bürgermeister Dr. Dengg ist für seine konsequente Vorgangsweise zu loben, ebenso wie das Bezirksgericht Silz für die schnelle und klare Entscheidung.

Es gibt in diesem Land andere Zustände.
Einige Anmerkungen seien daher  erlaubt:
 
Der Wert der Entscheidung liegt darin, dass ein unabhängiges Gericht, nicht eine weisungsgebundene Verwaltungsbehörde, entsprechend der zu vollziehenden Rechtslage diese Richtigstellung veranlasst hat.

Das gesamte „historisch-germanisch-deutsch-rechtliche Brimborium zu Gmoan, Allmende, Realgemeinde etc. samt den bezahlten wissenschaftlichen Gutachten“ von Plattform-Oberhofer und seiner örtlichen Zuträger ist damit erwartungsgemäss auf den Misthaufen der schweren anwaltlichen Fehler geworfen worden. Diese „rechtsfreundliche“ Beratung sollte von der Standesvertretung etwas kritischer gesehen werden.

Der Landesgesetzgeber muss sich bei der Nase nehmen: Die Umsetzung von VfGH-Erkenntnissen sollte schon längst durch klare Formulierungen in TFLG und TGO erfolgen. Es ist rechtsstaatlicher Unfug, wenn Betroffene diese Umsetzung erst vor Gericht beantragen müssen. Wohlverstandene Verwaltung muss dies aus sich heraus erledigen.

Der Tiroler Gemeindeverband hat sich in diesem Sinne schon seit einiger Zeit für die Gemeinden vehement eingesetzt. Alle politische Gruppierungen jenseits der Schwarzmanderfraktion im Landtag, voran die LISTE FRITZ und die Grünen, aber auch die FPÖ,  haben dafür im Landtag ihre Stimme erhoben.
 
Man hat sie mehr oder weniger totgeschwiegen. Jedenfalls niedergestimmt.
Umso höher ist die klare Entscheidung des Bezirksgerichtes Silz einzuschätzen.

Bürgermeister Dr. Dengg hat nun örtlichen Handlungsbedarf. Er könnte zum Beispiel mit der Parzelle 10265 EZl. 230 KG Mieming, der Kapelle in der "Ortschaft Fronhausen" beginnen. Diese ist, wohl weil sie nur ein Kostenfaktor war, nicht der Regulierung anheim gefallen.