Aktuelles

Aschermittwoch

Die Stöttlhex ist ausgeflogen, das Mieminger Fasnachtstreiben ist ausgeklungen.
Jedoch dem tolldreisten Treiben des Ganzjahres-Agrar-Faschings in Mieming muss erst ein Ende gesetzt werden.
Fast ein Jahr ist nun die neue Gemeindeführung im Amt. In dieser Zeit haben Bürgermeister und Mehrheit im Gemeinderat nichts, absolut nichts, getan, um die Rechte der Gemeinde Mieming auf den Substanznutzen auf über 2100 Hektar Gemeindegut zur Geltung zu bringen.
Es wurde kein Anspruch und keine Forderung der Gemeinde auf Erträge aus der Substanznutzung gestellt. Weder auf die Pachteinnahmen, die Einnahmen aus dem unverteilten Wald, noch auf die Rücklagen.
  • Es wurden keinerlei Einkünfte aus dem Gemeindegut im Jahresvoranschlag der Gemeinde budgetiert.
  • Keine Agrargemeinschaft wurde nach der AG See-Tabland-Zein aufgefordert, die Unterlagen offen zu legen. Auch nachdem klar wurde, dass das Gemeindegut rechtswidrig geschmälert wird. Vermutlich wurden die übrigen Jahresabschlüsse sogar deshalb verheimlicht.
  • Die gesetzesgemäße Mitgliedschaft der Gemeinde bei den Agrargemeinschaften wurde nicht durch Teilnahme an den Organsitzungen ausgeübt. Anteilsrechte wurden nicht geklärt. Zumindest hat der Gemeinderat davon nichts erfahren.
Im Gegenteil.
  • Der Bürgermeister versuchte einen Gemeinderatsbeschluss zur Genehmigung einer rechtswidrigen Abrechnung durch Protokollverfälschung in einen Zuschussbeschluss umzudeuten.
  • Er verweigerte alle Auskünfte zur Forstwirtschaft im Bereich der Agrargemeinschaften, dem in den Regulierungsplänen festgelegten Kerngeschäft. Das obwohl laut VfGH die Gemeinde Mitglied in den Agrargemeinschaften ist.
  • Er verheimlichte dem Gemeinderat und dem Überprüfungsausschuss fast ein halbes Jahr lang das Vorliegen der Jahresabschlüsse 2009 und Jahresvoranschläge 2010 der übrigen Agrargemeinschaften. Jetzt erst werden die Voranschläge 2010 geprüft!!! Es ist eine grobe Missachtung des Überprüfungsausschusses.
Der Bürgermeister agiert als verlängerter Arm der Agrarier und nicht als treuer Verwalter des Gemeindevermögens.
Konnte bis zum VfGH-Erkenntnis 2008 bei einzelnen Akteuren eventuell noch guter Glauben zur Entschuldigung angeführt werden, so sind jedoch seither die Positionen klar. Heute wird wissentlich gegen das Gesetz gehandelt.
Der VfGH hat es mit dem am Aschermittwoch bekannt gewordenen neuerlichen Erkenntnis zu Mieders nochmals nachdrücklich dargestellt.
Der Gemeinde steht alles zu, was über die Summe der Nutzungsrechte hinausgeht. Eindeutige Dispositions- und Kontrollbefugnisse sind damit verbunden. Die Agrargemeinschaften sind die treuhändigen Verwalter des Gemeindegutes.
Wenn die Rechte der Gemeinde aus diesem Titel durch Aktivitäten von Agrargemeinschaftsorganen willkürlich geschmälert werden, dann liegt der Verdacht der Untreue vor. Wenn Amtsträger oder Behörden diese Rechte verkürzen, so ist der Verdacht auf Amtsmissbrauch auszusprechen. Ein Zusammenwirken dieser drei Gruppen zum Ziel der de facto Enteignung der Gemeinden wäre nach den einschlägigen Paragraphen der Strafprozessordnung zu beurteilen.
Der Ganzjahres-Agrar-Fasching ist mit dem VfGH-Erkenntnis schon im Juni 2008 offiziell zu Ende gegangen.
Der zugehörige „Aschermittwoch“ war am 11. Juni 2008.
Das VfGH-Erkenntnis vom Aschermittwoch 2011 zeigt nur auf, dass die Nachfeiern schon zu lange andauern.