Aktuelles

Erfüllungsgehilfen und Handlanger der Agrarlobby oder Beamte und Bürgermeister mit Eid auf die Verfassung?

Die Bemühungen der Liste Stern, durch Anfragen "Licht ins Dunkel" des Agrargemeinschaftsgeschehens zu bringen, sind von höchst unterschiedlichen Ergebnissen gekennzeichnet. Die Tragweite der einzelnen Auskünfte von Agrarbehörde und Bürgermeister macht diesen Beitrag notwendig. Es ist ein Blick in Abgründe.

Vorweg die Fakten:
Es wurden im Frühjahr an Bgm. Dr.Dengg schriftliche Anfragen gerichtet, deren Beantwortung am Ende der GR-Sitzung im Juli schriftlich überreicht wurde. Eine Diskussion der Antworten war nicht mehr möglich. Daher wurden notwendige ergänzende Fragen dieses mal unter Allfälliges gestellt.
Die konkrete Frage:
4. Wer hat als Vertreter der Gemeinde wann an der Beschlussfassung zum Jahresabschluss/der Planung in der jeweiligen Vollversammlung teilgenommen? Was ist zu diesen Beschlussfassungen protokolliert?
wurde auf folgende Weise nicht beantwortet:
Soweit ein Vertreter zu den Sitzungen eingeladen wurde, hat er daran teilgenommen.
Die Gremien der Agrargemeinschaften haben die vorliegenden Jahresabschlüsse/Voranschläge  genehmigt, jedoch ohne Zustimmung des Gemeindevertreters.

Das ist eine Pflanzerei aber keine Antwort. Geduldig haben wir die Frage nochmals gestellt, in der Erwartung, dass auf eine klare Frage eine klare Antwort möglich sein müßte. Der Bürgermeister sah sich nicht in der Lage, die Frage ohne Nachschau in seine Unterlagen zu beantworten. Er wird das nachholen, wie auch die Zusatzfrage, ob Einladungen vorlagen.

Das gleiche gilt für die anschließend gestellte Anfrage:
Die Grundverkaufsbeschlüsse der AG Obermieming wurden in der JHV vom 14.04.2011 gefaßt, wer war der Gemeindevertreter und lag eine Einladung vor?
Warum sind diese Fragen von Bedeutung: Beschlüsse einer Agrargemeinschaft zu Substanzfragen sind nur dann gültig, wenn ein Gemeindevertreter zur Sitzung eingeladen und anwesend war. Das ist bereits mehrfach durchjudiziert.

Eine weitere Anfrage betrifft die Zustimmung der Gemeinde zur Jahresrechnung 2009 der Agrargemeinschaft Obermieming:

In einer Anfragebeantwortung der Agrarbehörde/Dr.Kaltenböck vom 08.07.2011 heißt es:
"Während die Agrargemeinschaften See-Tabland-Zein und Obermieming über zur Kenntnis genommene Jahresabrechungen 2009 verfügen und ..."

Im Protokoll der Gemeinderatsitzung vom 2011 01 27 ist zu lesen:
Der Bürgermeister verliest zur Ergänzung noch nachfolgendes Schreiben betreffend
„Agrargemeinschaft Obermieming“, welches am 17.12.2010 von der Abteilung
Agrargemeinschaften in der Gemeinde eingegangen ist:
„…..Es wird um Mitteilung ersucht, ob grundsätzlich eine Zustimmung erteilt werden kann, auch wenn diese zum Vorlagetermin nicht erforderlich war.“

Also, die Behörde will eine Zustimmung haben, obwohl sie eigentlich keine braucht.
Diese Art der Behördenarbeit wäre erheiternd, wenn der Hintergrund nicht auch eine strafrechtliche Dimension hätte.
Von der Abteilung Agrargemeinschaften wird offensichtlich eine Kenntnisnahme oder Zustimmung eines noch unbekannten Vertreters der Gemeinde gleich bewertet, wie der Gemeinderatsbeschluß zur AG See-Tabland-Zein.

Daher ist die Frage logisch und notwendig:
Wer hat wann und in welcher Form der Jahresrechnung 2009 der AG Obermieming zugestimmt oder eine Kenntnisnahme ausgesprochen?

Die Antwort des Bürgermeisters lautete:
"Da keine Zustimmung erforderlich war, wurde auch keine Zustimmung erteilt."

Zu einer Präzisierung diese Aussage war er nicht zu bewegen, er hat nur diesen Satz mantra-artig mehrfach wiederholt.

Die gleiche Frage wurde aber auch
bereits vorher an die Abteilung Agrargemeinschaften gerichtet:
"Dr. Kaltenböck führt aus, Obermieming verfüge über eine zur Kenntnis genommene 
Jahresabrechnung 2009. Wer hat wann diese Jahresabrechnung mit welchem Akt zur Kenntnis genommen?"

Die Antwort Dr.Kaltenböcks am 23.08.2011 lautete:
Wie die Zustimmung der Gemeinde zum Jahresabschluss und zum Jahresvoranschlag zu erfolgen hat, ist im Gesetz selbst nicht unmittelbar geregelt. Es sind dabei folgende Möglichkeiten denkbar:
- unmittelbare Zustimmung anlässlich der Beschlussfassung im zuständigen Organ der Agrargemeinschaft,
- Mitunterfertigung der Formulare für den Jahresabschluss und den Jahresvoranschlag und
- Vorlage einer entsprechenden Erklärung zum Jahresabschluss und den Jahresvoranschlag.
In den beiden letzt genannten Fällen kann die spätere Zustimmung seitens der Gemeinde außerhalb der Sitzung des entsprechenden Organs durch die nachträgliche Legitimierung in den Gemeindegremien bedingt sein.
Im Übrigen kann die Frage, von wem ein eventueller Zustimmungsvermerk stammt, auch unmittelbar vom Bürgermeister der Gemeinde erhalten werden. Dies stellt im Sinne des § 3 Abs. 2 lit. d AuskpflG einen zumutbaren Weg dar, die Auskunft unmittelbar zu erhalten.

Womit sich der Kreis schließt, in dem die Gemeinderäte Stern und Storf herum geschickt wurden.

Es ist beschämend. Ein Staatsdiener und ein Bürgermeister, der auch pragmatisierter Staatsdiener ist, sehen es als ihre Aufgabe, rechtlich relevante Sachverhalte zu verschleiern und zu vernebeln. Sachverhalte, die der Gemeinde Mieming vermutlich erheblichen Schaden zufügen.
Zwei Beamte meinen, durch ihre Vorgangsweise zwei rechtssuchenden, aber deshalb lästigen Gemeinderäten zu zeigen, wo der Bartl den Most holt. Sie irren.
Sie haben sich damit nur einmal mehr als Belastung für Rechtsstaat und Demokratie entlarvt.

Der Jahresabschluß 2009 der Agrargemeinschaft Obermieming ist nicht genehmigungsfähig.
So heißt es im ergänzenden Bericht zur vom Bürgermeister über Gebühr verzögerten Vorlage der Jahresrechnungen an den Überprüfungsausschuss:
"Pacht für Golfplatz beträgt daher max. 35.310.- für eine Fläche von 70 ha. Dies erscheint äußerst niedrig. Nach Auskunft von Golffunktionären rechnet man heute in Tirol mit ca. € 0,30 bis 0,35 Pacht pro m², was einer Pachtsumme von rund 220.000.- € entspräche. Es ist einerseits nicht anzunehmen, dass Obermieminger Nutzungsberechtigte selbstlos den Golfsport stützen. Andrerseits ist es belegt, dass die Golfbetreiber GmbH mit der AG Obermieming und 32 Nutzungsberechtigten Bestandsverträge abgeschlossen hat. Es liegt daher der Verdacht nahe, dass der überwiegende Teil der Pacht, Substanzeinnahmen von etwa 200.000.- €, direkt an die Nutzungsberechtigten bezahlt wird und wissentlich nicht in der Jahresrechnung aufscheint. Der Verdacht der Untreue zum Schaden der Gemeinde muß ausgesprochen werden. "
Siehe der gesamte >>ergänzende Bericht>>

Wer dem Jahresabschluß 2009 der Agrargemeinschaft Obermieming zustimmt, ihn genehmigt oder zur Kenntnis nimmt, hat die Judikatur des VfGH seit 1982 nicht verstanden oder umgeht sie mit Absicht.
Unverständnis ist bei zwei promovierten Juristen eigentlich auszuschließen. So bleibt die zweite Möglichkeit.
Zwei Beamte schämen sich nicht, Erfüllungsgehilfen und Handlanger einer Politik zu sein, die das offenkundige Ziel hat, trotz eindeutiger und mehrfacher Rechtssprechung die Umsetzung der rechtmäßigen Ansprüche der Gemeinden so weit und so lange wie möglich zu verhindern.

Eine Politik, die
  • den Landesgesetzgeber unbrauchbare Gesetzesnovellen beschließen läßt,
  • den Landeshauptmann und Gemeindereferenten öffentlich jubeln läßt, wenn die Gemeinden bei den Agrargemeinschaften um ihr Eigentum betteln müssen, >>TT20110916>>
  • per Merkblatt und Gutachten die Tiroler Gemeindeordnung für das Gemeindegut außer Kraft setzt, >>Merkblatt>>
  • es duldet, daß die politisch unlegitimierten Agrargemeinschaften die Gemeinden entmündigen,
  • es nicht nur deckt, sondern fordert,  daß sich die Landesverwaltung, vom Verfassungsdienst über die Gemeindeabteilung bis zur Agrarbehörde, diesem Ziel unterordnet,
  • die Verantwortung für ungesetzliches Handeln auf die Kleinsten in der Kette abschiebt  >>Gemeindevertreter>>,
  • nur dazu dient, soviel als möglich von den rechtswidrig angeeigneten Pfründen den Nutznießern zu erhalten,
  • Akteneinsicht bei Behörden behindert und in Archiven verhindert,
  • glaubt mit Lippenbekenntnissen zu VfGH-Erkenntnissen auszukommen
  • das was man landläufig Diebstahl nennt, ohne Reaktion weiter deckt    >>was man landläufig Diebstahl nennt>>,
  • VfGH-Erkenntnisse, als rechtstheoretische Entscheidung ohne Praxisbezug denunziert  >>Bauernbunddirektor Raggl in der BZ>>
  • insgesamt unfähig ist, den "Fehler" der Vergangenheit, die größte Politgaunerei in der jüngeren Geschichte des Landes, einzugestehen und wieder gut zu machen.
Der VfGH hört nicht auf zu sagen, dass die Regulierungen in Tirol das Gemeindegut nicht vernichtet haben können. Was klar heißt, dass die gesetzlichen Wirkungen des Gemeindegutes nicht beseitigt oder weggefegt worden sind.
Sie gelten uneingeschränkt weiter. Die in der Verfassung garantierten Rechte der Gemeinden können weder durch ein einfaches Landesgesetz, schon gar nicht aber durch Gutachten und Merkblätter beschränkt werden.
Es ist ausschliesslich Gemeindegut nach der Tiroler Gemeindeordnung und nicht Gemeindegut von Gnaden der Agrarbehörde, örtlicher Agrargemeinschaften oder eines lavierenden Bürgermeisters.