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Das Golf (platz) – Spiel und der Bürgermeister Teil 3

Bürgermeister Mag. Dr. Franz Dengg sagt dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit die Unwahrheit. Die öffentliche dargestellte Behauptung, die Agrarbehörde hätte das Golfplatz-Genehmigungsverfahren inklusive einer behördlichen Pacht-Festsetzung durchgeführt, ist jenseits aller Tatsachen.

Der Verwaltungsjurist Dr. Dengg weiß das. Daher sind die, nunmehr bereits in der zweiten Gemeinderatssitzung erfolgten Verdächtigungen eines rechtswidrigen Verhaltens des damaligen Agrarbehördenleiters als gezielter, massiver Versuch der Rufschädigung zu werten.
>>Rundschau 30 04 2015 >>
>>TT 22 04 2015 >>

Zur Sache:
>>Bescheid R 521/458-2006>>

Zitat aus dem Bescheid IV b):
„Für die Verwirklichung des Golfplatzvorhabens behängt ein UVP-Verfahren bei der Tiroler Landesregierung als UVP-Behörde zu Zahl: U 5135/257 ein UVP-Verfahren.“

Im Klartext:
Die zuständige Behörde für die Genehmigung des Golfplatzes war die Tiroler Landesregierung und sonst niemand.

Im Zuge des UVP-Verfahrens wurden von der zuständigen Behörde folgende Gutachten eingeholt:
  • Von der BFI Imst, namentlich DI Winkler, zur Rodung
  • Von der Abteilung Waldschutz, namentlich DI Seitz, ebenfalls zur Rodung
  • Von der Abteilung Bodenordnung, namentlich DI Girtler, hinsichtlich des Schutzgutes Landwirtschaft
Alle Gutachten sind unter Anführung von Bedingungen positiv ausgefallen.
Der Agrarbehörde oblag es daher, auf Antrag der Agrargemeinschaft Obermieming, die in den Gutachten geforderten Bedingungen, also die Anpassungen der Weiderechte, wie die Schaffung von Reinweideflächen, die Weidefreistellung von Forstflächen etc., im notwendigen Behördenverfahren abzuwickeln.
Die Agrarbehörde hatte nur diesen Antrag zu behandeln.
Was auch im Verfahren vom 28 07 2006 geschah, wie den Punkten „Spruch“ und „Begründung“ zu entnehmen ist. Nur diese Anpassungen der Weiderechte waren im Agrarbehördenverfahren gefragt, sonst nichts.
Daran ändern auch die gezielt angebrachten Textmarkierungen nichts, sie sollen nur den unbedarften Bescheid-Leser manipulieren.

Keineswegs waren das im Punkt I zitierte „Pachtangebot“ und die ebenfalls angeführten „Rahmenbedingungen“ wie Zufahrt und Entschädigung für die Jagd Verhandlungsgegenstand. Der im Bescheid angeführte Beschluss der Agrargemeinschaft Obermieming vom 03 11 2002 hat mit dem gegenständlich abgehandelten Verfahren nur bezüglich der dort geforderten Ersatzweideflächen, also der Anpassung der Weiderechte zu tun.

Das Pachtangebot ist eindeutig nicht Bestandteil des Bescheides und kann daher auch nicht rechtskonform - wie Dr. Dengg in der TT zitiert wird - sein. Hier wird mit einer Unwahrheit eine Ausrede formuliert.


Es ist darauf hinzuweisen, dass die Zufahrt außerhalb des Dorfes nicht gebaut wurde und für die ausgeführte Variante keine Äusserung der Agrarbehörde notwendig war, da die Straße kein Gegenstand des Bescheides war. Die ebenfalls beschlossene Entschädigung für die Jagd findet sich in keiner der vorliegenden Jahresrechnungen der Agrargemeinschaft. Das Gegenteil wurde beschlossen: Mit Zustimmung der „Mirfirins“-Fraktionen wurde in der Gemeinderatssitzung vom 12 06 2013 die Jagdpacht um etwa diesen Betrag reduziert. Zum Schaden der Gemeinde.

Überdies weiß der Verwaltungsjurist Dr. Dengg auch, dass eine behördliche Festlegung eines Rechtsverhältnisses zwischen Agrargemeinschaft und über dreißig nutzungsberechtigten Agrargemeinschaftsmitgliedern, wie es eine Pachtaufteilung wäre, der verbindlichen Zustellung eines derartigen Bescheides an alle Nutzungsberechtigten bedarf.
Diese Zustellung geht aus dem vorliegenden Bescheid nicht hervor, ist offensichtlich nicht erfolgt und daher kann auch nichts rechtskonform sein.
Auch deshalb ganz klar: Die Agrarbehörde, in Person des Leiter Dr. Guggenberger, hat keine Pachtsätze bzw. deren Aufteilung für die Verpachtung des Golfplatzareals festgelegt. Sie war dafür nicht zuständig, wurde daher auch dazu nicht befragt und hat dazu auch nichts entschieden.
Jede Behauptung des Bürgermeisters dazu ist eine glatte Unwahrheit, eine gezielt öffentlich vorgetragene Denunzierung des HR Dr. Guggenberger.

Warum macht das der Franz?
Mutmaßungen über gemeinsame politische Motive mit seinen Obermieminger Förderern haben hier keinen Platz.
Jedenfalls unverständlich jedoch ist die Haltung des Bürgermeisters und in Personalunion Substanzverwalters Dr. Dengg.
Er ist säumig.

Er hat in beiden Funktionen die Rechte und Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Unmittelbar und sofort. Alles andere rückt ihn in die Nähe des Verdachtes der Untreue und auch Amtsmissbrauches.
Er hätte, ohne Aufschub, die Mieminger-Plateau-Golf GmbH darauf hinzuweisen, dass alle laufenden Zahlungen aus der Bestandnahme von Agrargemeinschaftsflächen für den Golfbetrieb ausschließlich an die AG Obermieming und keinesfalls an Teilwaldberechtigte zu bezahlen sind.
Er ist als Substanzverwalter an keinerlei Verträge gebunden und hätte bis hin zur Platzsperre jedes Druckmittel in der Hand, um sofortige Neuverhandlungen einzuleiten. Ein diesbezüglicher „Binnen-Brief“ eines vertrauenswürdigen Rechtsanwaltes wäre ein erster Schritt.
Alle Pachtzahlungen sind ausschließlich Substanzerträge und stehen in weiterer Folge der Gemeinde zu.
Verträge, die nicht den Grundsätzen des TFLG entsprechen, sind nichtig. Auch daher sind umgehend Vertragsverhandlungen mit den Golfplatzbetreibern aufzunehmen.
Siehe auch der Antrag des GR Stern in >>Gemeinderatssitzung vom 15 04 2015>>

Die Löschung noch bestehender, aber durch die Rechts- und Sachlage obsolet gewordener Teilwaldrechte ist für die Erhebung der berechtigten Forderungen der Gemeinde ohne jeden Belang.

Die Agrarbehörde bzw. der Behördenleiter Dr. Guggenberger hat keine Pachthöhe und auch keine Pachtaufteilung durch Verfahren und Bescheid festgelegt. Es ist daher auch ein Verfahren vor der Agrarbehörde für die Richtigstellung dieser Zahlungen mangels eines zu korrigierenden rechtswidrigen Bescheides und mangels Zuständigkeit denkunmöglich.

Alle Bemühungen und Schritte in diese Richtung wären reine Zeitschinderei zum Schaden der Gemeinde.
Wie bereits der in der Presse zitierte Versuch der Akteneinsicht des Bürgermeisters bei der Agrarbehörde zu sehen ist.

Ein unwürdiges Ablenkungstheater wurde inszeniert.
Akt 1:
GR-Sitzung 04 02 2015:
Bürgermeister Dr. Dengg bezeichnet öffentlich HR Dr. Guggenberger als „Verursacher“ der Golfplatz-Pachtfrage. Ob seine Vorgangsweise wissentlich, unwissentlich oder amtsmissbräuchlich erfolgte, sei dahingestellt. Er fordert GR U. Stern auf, den pensionierten Beamten Dr. Guggenberger unter Verletzuung des Amtsgeheimnisses, zu einer Erklärung der Vorgänge von 2006 anzustiften.
Akt 2:
GR Sitzung vom 15 04 2015:
Bürgermeister Dr. Dengg zitiert zwei Schreiben mit der Rechtsauffassung Dr. Guggenbergers, dass Teilwaldrechte nicht verpachtet werden könnten und beklagt einen drei Wochen später erfolgten Sinneswandel, wo er im ergangenen Bescheid nicht mehr darauf Bezug nähme, sondern im Gegenteil Pachthöhe und Pachtverteilung festgelegt hätte.
Der 3. Akt steht in der GR Sitzung vom 06 05 2015 bevor.

Die bisherige Inszenierung und öffentliche Darstellung beruht auf unwahren G’schichtln. Wer immer das ausgekocht hat, es ist ein Holzweg im Bauerntheater.

Auch das muss Dr. Dengg wissen. Es ist seine alleinige Verantwortung.
Bei meiner Ehr‘.