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Gemeindeaufsicht als Zudeck-Behörde

"Abgeschmettert" hätte die BH Imst die jüngste Aufsichtsbeschwerde von GR Ulrich Stern, so die Anmerkung des Bürgermeisters unter Allfälliges in der Gemeinderatssitzung vom 9.10.2012. Die darauf folgende Diskussion wird hoffentlich inhaltsgetreu im Protokoll aufscheinen.
Immer wenn Bürgermeister Mag. Dr. Franz Dengg in die pathetische Wortkiste greift, kann man davon ausgehen, dass irgendetwas zu verbergen oder zu beschönigen ist. Wie halt üblich und milieuspezifisch.


Von "abschmettern" kann keine Rede sein, wie auch bei anderen Beschwerden (>>Kapelle See>>), sondern es wurde von ihm, in Tateinheit mit der Gemeindeaufsicht, ein in jeder Richtung rechtswidriger "Mir fir ins"-Beschluss des Gemeinderates
saniert.
Wieder einmal.

Der Gegenstand der Aufsichtsbeschwerde war der Beschluss des Gemeinderates vom
10.07.2012
"Der Gemeinderat stimmt ... zu, den Anspruch von Franz Pirktl auf ... abzuändern und Herrn Pirktl Franz stattdessen ... eine Teilfläche ... ohne sonstige Gegenleistung in sein Eigentum zu übertragen." ,

der bewirkt, dass beide Tauschteile im Eigentum eines Tauschpartners stehen. 
Für einen in Normalkategorien denkenden Bürger ist das schwer verständlich. Ein geeigneter Tauschvertrag zwischen Agrargemeinschaft und Franz Pirktl wurde nicht vorgelegt und war auch nicht Bestandteil des Beschlusses.

4000 m² Grund sollten ohne sonstige Gegenleistung aus dem "atypischen Eigentum" der Agrargemeinschaft in das Eigentum des Franz Pirktl übertragen werden.
Das wäre ein Vorgang, den weder die Agrarbehörde im Sinne der Agrargemeinschaft, noch die Gemeindebehörde im Sinne des festgestellten Gemeindegutes genehmigen könnte und dürfte.

Für die "Mir fir ins"-Fraktionen war dies selbstverständlich beschlussfähig. Die magische Zahl 11:4 wirkt immer.
Dagegen wurde von GR Stern am 03 09 2012 die Aufsichtsbeschwerde erhoben.

Wenn nun Bürgermeister Dr.Dengg in seiner Stellungnahme ausführt:
"Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.07.2012 mehrheitlich einem Grundtausch zwischen der Agrargemeinschaft Obermieming und Herrn Franz Pirktl  zugestimmt.", so entspricht dies nicht der tatsächlichen Beschlusslage. Es ist nicht die Wahrheit.

Nochmals verkürzt:
"Der Gemeinderat stimmt ...  zu, den Anspruch von Franz Pirktl auf  
... abzuändern   und   Herrn   Pirktl   Franz stattdessen ...  eine   Teilfläche ... ohne sonstige Gegenleistung in sein  Eigentum zu übertragen."

Das Wort Grundtausch ist in keiner Weise Beschlussinhalt.
Der Tausch wird zwar im Vollversammlungsbeschluss vom 04.12.2005 angesprochen " im Austauschwege", ebenso in der Verhandlungsniederschrift vom 30.06.2006 "Austauschflächen" wie auch ein Tausch in  der Diskussion angesprochen wurde, wobei dabei nur die oben zitierte Abänderung gemeint war.
>>Stellungnahme des Bürgermeisters>>

Nach systemüblicher Bedenkzeit wurde die Beschwerde am 28.09.2012 mit einer Antwort bedacht. Hier erfährt man das erste Mal etwas von einem Tauschvertrag. Er wird angekündigt.

Die zumindest eigenartigen Sachverhaltsinterpretationen in dieser Antwort machten eine Replik an die BH Imst am 07.10.2012
notwendig. Dies wurde in der Gemeinderatssitzung vom 09 10 2012 nochmals konkretisiert.

Das Ergebnis der Aufsichtsbeschwerde war, dass nun die Aufsichtsbehörde die Schliessung eines Tauschvertrages ankündigt:
"Von Bgm. Dr. Dengg ist weiters in Erfahrung gebracht worden, dass der Entwurf des Tauschvertrages zwischen der Agrargemeinschaft Obermieming und Franz Pirktl, wonach die Agrargemeinschaft Obermieming die Grundflächen von Franz Pirktl im Bereich der Auffahrt nach Alt-Obermieming und Franz Pirktl 4000 m² aus der Gp. 3606/2, KG Mieming, der Agrargemeinschaft Obermieming erhält, derzeit in Ausarbeitung sei und anschließend nach Unterfertigung des Vertrages durch die Vertragspartner der Abteilung Agrargemeinschaften beim Amt der Tiroler Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt werde." .

Der Versuch des Bürgermeisters und der "Mir fir ins"-Fraktionen, der Gemeinde eine völlig rechtswidrige Vorgangsweise unterzujubeln, ist damit gescheitert. Sie wird von der BH Imst nur vorläufig in rechtswidriger Weise toleriert.

Faktum ist, dass
  • der Gemeinderat einen rechtswidrigen Beschluss gefasst hat
  • der Gemeindratsbeschluss von der Aufsichtsbehörde nicht behoben wurde
  • die grundsätzlichen vertraglichen Voraussetzungen für einen Tausch erst nachträglich geschaffen werden
Faktum ist, dass
  • mit dem Gemeinderatsbeschluss versucht wurde, das Substanzvermögen der Gemeinde zu schmälern 
  • die Aufsichtsbehörde durch die nachträgliche Sanierung ohne Behebung des auslösenden Beschlusses die Schmälerung des Substanzvermögens nicht verhindert.  Denn der in "Erfahrung gebrachte" Tauschvertrag hat mit einer Eigentumsübertragung "ohne sonstige Gegenleistung" absolut nichts zu tun.
Wenn nun der angekündigte "in Erfahrung" gebrachte Tauschvertrag tatsächlich geschlossen werden sollte, dann bleibt die Bewertung der Tauschobjekte offen:
Die Gleichwertigkeit der Tauschgegenstände sollte eine Voraussetzung für die Genehmigung durch die Gemeindeaufsicht und durch die Agrarbehörde sein.
"die Grundflächen von Franz Pirktl im Bereich der Auffahrt nach Alt-Obermieming" sind durch den Kaufvertrag mit € 92.900.- bewertet. Die 4000 m² aus der Gp. 3606/2, KG Mieming, der Agrargemeinschaft Obermieming, sind von einem lokalen Gutachter mit rund € 280.000.- geschätzt worden.
Das Verhältnis 1:3 ist von Gleichwertigkeit weit entfernt.

Daraus folgt zwingend, dass ohne Behebung des Beschlusses
  • die Herstellung der Gleichwertigkeit der Tauschflächen nicht möglich ist,
  • die Schmälerung des Substanzvermögens der Gemeinde nach wie vor gegeben ist,
  • die Aufsichtsbehörde dem "in Erfahrung gebrachten" Tauschvertrag mit dem Antwortschreiben auf die Aufsichtsbeschwerde zustimmt und damit beiträgt, das Substanzvermögen der Gemeinde zu schmälern,
  • es allein der Agrarbehörde überlassen bleibt, die Interessen der Gemeinde zu schützen.
Insgesamt besteht der Verdacht des Versuchs der Untreue, der Verdacht auf Beihilfe zur Untreue und der Verdacht auf Amtsmissbrauch.
Gemeindeaufsicht und Agrarbehörde sind gefordert. Die Staatsanwaltschaft auch.

Bei meiner Ehr'.