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In den dunklen Wald geführt


Die Gemeinde Mieming subventioniert die Agrargemeinschaften jährlich rechtswidrig aus dem Substanzwert mit erheblichen Beiträgen zur Waldbewirtschaftung. Über die Einnahmen aus dem Holzeinschlag - die zum größten Teil an die Nutzungsberechtigten fließen - hielt man sich aber stets bedeckt. 
(Mieming, 22.10.2010) 

Nur der Beharrlichkeit der Gemeinderäte Stern und Storf ist es zu verdanken, dass nun erste Erkenntnisse vorliegen. Das Märchen von der zwingend erfoderlichen Stützung der Waldwirtschaft durch die Gemeinde löst sich völlig in Luft auf ...

Der Hintergrund der Auskunftsverweigerung ist die Genehmigung des Jahresabschlusses 2009 der Agrargemeinschaft See-Tabland-Zein durch den Gemeinderat auf Antrag des Bürgermeisters. Er hat in seinen Ausführungen wortreich versucht darzustellen, dass die Waldbewirtschaftung durch die Agrargemeinschaften ohne Zuschüsse durch die Gemeinde nicht durchführbar wäre.

Er hat sogar nachträglich versucht, im Protokoll seinen Antrag auf Genehmigung zu einem Antrag auf Genehmigung eines Zuschusses zu verfälschen. Durch die Faktenlage laut Auskunft der Bezirksforstinspektion zum Holzeinschlag Mieming gesamt und auch seine eigene Auskunft zum Holzeinschlag im Gemeindewald wird jedoch klar, dass die Nutzungsberechtigten der Agrargemeinschaften insgesamt im Jahr 2009 Einnahmen in der Höhe von rund € 200.000.- verzeichnen konnten.

Dass damit die weitere Subventionierung der privilegierten Agrargemeinschaften nur schwer begründbar ist, erscheint nachvollziehbar. Das Märchen von der notwendigen Stützung der Waldwirtschaft der Agrargemeinschaften durch die Gemeinde löst sich damit in Luft auf. Es war nur ein weiteres unglaubwürdiges „Gschichtl“, mit dem Bürgermeister Dr. Dengg einmal mehr ein Zusatzeinkommen für die Nutzungsberechtigten zum Schaden der Gemeinde und der Allgemeinheit erreichen will.

Lesen Sie hier die "dunkle" Geschichte, wie der Bürgermeister als anscheinend willfähriger Interessensvertreter der Mieminger Agrar-Lobby die Öffentlichkeit und die Mieminger Bürger regelrecht "in den Wald führt":


Die Fehlinformationspolitik des Bürgermeisters

Gemeindratssitzung vom 07 07 2010:

Der Bürgermeister informiert, dass die Forsttagsatzung eine geschlossene Sitzung ist. Er glaubt nicht, dass der Inhalt für die Allgemeinheit bzw. für Privatpersonen bestimmt ist. …

Kommentar dazu: Hingegen sagt die Waldordnung § 22 Aufgaben (2) Im Zuge der jährlichen Forsttagsatzung oder zu einem anderen, gesondert festgelegten Termin, zu dem auch die Waldeigentümer anderer Waldbetreuungsgebiete eingeladen werden können, hat der Vorsitzende in öffentlicher Sitzung über die forstlichen Verhältnisse in der Gemeinde unter besonderer Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung zu informieren


Gemeindratssitzung vom 08 09 2010:

Der Bürgermeister informiert, dass er sich, wie beim letzten Antrag, die Rechtsmeinung des Landes eingeholt hat. Wie der erste wurde auch dieser Antrag abgelehnt. Man sei nicht berechtigt, Auskünfte zu geben, da dies nicht den eigenen Wirkungsbereich umfasst, sondern die Forsttagssatzungskommission betrifft. Die Angaben, die gemacht werden, werden im Rahmen einer geschlossenen Sitzung gemacht und sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Deshalb gibt es über die Einschläge in Mieming insgesamt keine Auskünfte. Die Beantwortung findet somit keine gesetzliche Deckung im § 42 Abs. 1 TGO.

Kommentar dazu:  Siehe oben.


Bescheid vom 29.09.2010:

Die mündliche Vorauskunft des Bürgermeisters im Gemeinderat zum Bescheid war offensichtlich falsch! Von „keine gesetzliche Deckung im § 42 Abs. 1 TGO“ ist im Bescheid des Bürgermeisters jetzt keine Rede mehr. Der Gegenstand der Anfrage liegt offensichtlich im eigenen Wirkungsbereich und  wäre daher zu beantworten. Bürgermeister Dr. Dengg findet aber einen neuen Grund zur Ablehnung:

Das Auskunftsersuchen wird abgelehnt, weil „die Auskunft offenbar mutwillig verlangt wird (§ 3 Abs.2 lit. b. Auskunftsgesetz)“. 

Kommentar dazu: Das ist die Ausflucht auf den „Gummi“paragraphen des Auskunftsgesetzes.

Die Anfrage ist jedoch klar begründet: „Um die Wirtschaftstätigkeit der Agrargemeinschaften im Zuge der Überprüfung der Jahresrechnungen durch den Überprüfungsausschuss real einschätzen zu können, bedarf es zumindest der Mengenangabe über ihre Haupttätigkeit.“ Der Vorsitzenden des Überprüfungsauschusses Dr. Rauch hat in  der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2010  nicht „mutwillig“ zweimal die Frage nach den Einschlagszahlen der AG STZ gestellt. Es gab damals nur ausweichende Antworten. Die Begründung ist eine haltlose Behauptung. Auch DI Winkler von der Forstinspektion Imst findet in der Anfrage offensichtlich keine „Mutwilligkeit“ und verweist darauf, dass die geforderten Auskünfte auf anderem zumutbaren Weg unmittelbar, nämlich bei der Gemeinde Mieming als Mitglied der betroffenen Agrargemeinschaften erhalten werden können.


Gemeinderatssitzung vom 19.10.2010

Hingewiesen auf die Diskrepanz zwischen mündlicher Auskunft und schriftlichem Bescheid gibt der Bürgermeister an, dass die ablehnende Spruchbegründung mit § 3 Abs.2 lit. b. (Mutwilligkeit der Anfrage)  nur irrtümlich erfolgt sei.

Es sei natürlich gemeint gewesen, dass die Anfrage nicht im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde läge. Er hätte diesbezüglich auch mit DI Winkler von der BFI Imst gesprochen.  Dieser meint hingegen, dass die gewünschte Auskunft auf anderem zumutbaren Weg unmittelbar erhalten werden kann (die Gemeinde Mieming als Mitglied der betroffenen Agrargemeinschaften), wobei eine Mitgliedschaft selbstverständlich nur im eigenen Wirkungsbereich einer Gemeinde stattfinden kann.

Kommentar dazu: Insgesamt ist die Haltung des Bürgermeisters zum Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Artikel 20 (4), zur TGO § 42 (1)  und zum Tiroler Auskunftspflichtgesetz § 1 Abs. (1) und (2) Auskunftspflicht äußerst fragwürdig, jedenfalls irreführend für juristische Laien im Gemeinderat und in der Öffentlichkeit.

Der Verdacht des (wissentlichen) Amtsmissbrauchs ist auch hier wieder gegeben!


Hilferuf an die hohe Politik

Anfrage an LH Platter vom 20.10.2010

Nachdem das Tiroler Auskunftspflichtgesetz vorsieht, dass die Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der übrigen durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltungskörper verpflichtet sind, jedermann Auskunft zu erteilen (mit Einschränkungen, die aber hier nicht zutreffen), bittet Uli Stern den Landeshauptmann als Vorgesetzten der unwilligen Behörden, nach dem rechten zu sehen.

Status: Bis zum 06.12.2010 liegt keine Reaktion vor. Wir werden weiter berichten.