Fakten & Dokumente & Hintergründe

Ein Denkmal bröckelt und die Dokumentation der Politgaunerei

Der 10 - Jahresbericht der Agrarbehörde 1949 bis 1958 ist eine Dokumentation der größten Politgaunerei in der jüngeren Geschichte Tirols. Das Agrargemeinschafts-Unrecht ist eine Summe von politisch motivierten Rechtsbrüchen. Die politisch Mächtigen haben entschieden, die zuständigen Behörden haben alles durchgeführt. Nun auch dokumentiert durch ein Schreiben des LH Wallnöfer an den Bürgermeister von Ainet.


Der Berichterstatter Dr. Mair stellt sich explizit gegen das VwGH-Erkenntnis 1954. Seite 11:
"Die Abteilung hält trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, die in ihren materiellrechtlichen Ausführungen agrarrechtspolitisch völlig an den Grundproblemen vorbeiging, an der Rechtsauffassung fest, dass ..."
Ebenso ist er sich der Rechtswidrigkeit der Übertragungen sehr bewußt (Seite 9):
" .. und Übertragung des Eigentums an den Gemeinschaftswäldern und Alpen an diese auf die Dauer nur dann halten lassen wird, wenn ..."

Es ging um hohe Vermögenswerte „Es braucht nicht besonders betont zu werden, dass die Gemeinde- und Fraktionswälder (...) einschließlich der den Bauern daran zustehenden Nutzungen ausnahmslos Millionenwerte darstellen und dass die größeren Waldungen wie Reutte und dergleichen den 50-Millionen-Wert bedeutend überschreiten.“ und die Darstellung bzw. das "Schönreden" erfolgte in bester totalitärer Manier: "Die Nutzungsberechtigten fordern mit Nachdruck die eheste endgültige Sicherung ihrer bisherigen Rechte durch das Einschreiten der Agrarbehörde."

Die Übertragung des Gemeindegutes an die Agrargemeinschaften war ein "agrarrechtspolitisch" gewolltes Vermögensdelikt.

Der VfGH formuliert dies im Erkenntnis Mieders 2008 glasklar:
" ... vernichtet die nunmehrige Weigerung, den Substanzwert zu berücksichtigen, das Vermögensrecht der Gemeinde. Das verstößt gegen das Eigentumsrecht."
"Der Bescheid war daher wegen Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Unversehrtheit des Eigentums und auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz aufzuheben."

Was Mair an Wallnöfer berichtet, ist die nahtlose Fortsetzung des NS-Regulierungsunrechts in Osttirol unter dem politischen Willen des Schwarzmander-Bauernbundes.
 
"Die Tätigkeit der Rechtsabteilung war im Berichtszeitraum im allgemeinen durch ein geradezu rapides Ansteigen der anfallenden Rechtssachen, insbes. auf dem Sektor der Regulierung der Gemeindeguts- und Fraktionswälder, charakterisiert. .... Es ist geradezu ein revolutionierender Aufbruch und Umbruch in der überkommenen Flurverfassung festzustellen. Die Nutzungsberechtigten fordern mit Nachdruck die eheste endgültige Sicherung ihrer bisherigen Rechte durch das Einschreiten der Agrarbehörde."

Nach der Aufforderung der Nutzungsberechtigten durch die Politfunktionäre des Schwarzmander-Bauernbundes und Landwirtschaftskammern, Anträge zu stellen, wird die Haller'sche Argumentation bzw. Geschichtsfälschung nahtlos fortgeführt:
".. die falsche Auslegung der Waldzuweisung aus dem Jahre 1847 .... in einer völlig falschen rechtlichen Beurteilung und Auslegung des Waldzuweisungspatentes diese Wirtschaftsgemeinden mit den erst nach der Waldzuweisung 1847 entstandenen politischen Gemeinden gleichgesetzt ...."

Ob Bürgermeister, Agrargemeinschaftsfunktionär oder -mitglied, kein einzelner Bauer hätte je das Agrargemeinschafts-Unrecht in der vorliegenden Dimension bewirken können. Weder in der Entstehungsgeschichte, noch in der nun notwendigen Bewältigung.
Und kaum ein Bürgermeister konnte es verhindern. Das in der TT zitierte Dokument an den Bürgermeisters von Ainet belegt dies nachdrücklich. Er war aber nicht der Einzige:
>>Die Gemeindeenteignung in Ischgl>>

Ainet ist übrigens eine Nachbargemeinde von Schlaiten und St. Johann i. Walde.
>>VwGH Schlaiten>>

Das Agrargemeinschafts-Unrecht ist eine Summe von politisch motivierten Rechtsbrüchen, eine Politgaunerei. Die politisch Mächtigen haben entschieden, die zuständigen Behörden haben alles durchgeführt. Da lag kein Rechtsirrtum vor.  Das Gemeindegut, ein riesiges Volksvermögen, ist ganz gezielt an eine Minderheit verschoben worden.

Der Anfang der von "oben" her organisierten Politgaunerei liegt in Osttirol.
NSDAP-Ortsbauernführer und der Agrarbehördenleiter Dr. Haller haben den Verlauf initiiert. Die NS-Gemeindebehörde war anfangs absolut dagegen, das ist dokumentiert, hat jedoch, nach politischen Weisungen aus Berlin, die Aktionen mitgetragen.
Es galt der politische Wille des NS-Regimes.
Dieser war allerdings nur auf den Landkreis Lienz, Gau Kärnten, beschränkt. Irgendein politischer Ansatz für den Gau Tirol ist nicht bekannt.
Mit 1.1.1948 wurde der Bezirk Lienz wieder dem Bundesland Tirol angeschlossen. Die Haller'schen Urkunden über die fast flächendeckene Enteignung der Gemeinden Osttirols wurden dem Amt der Tiroler Landeregierung übergeben.
Beginnend mit 1949 wurden die "Regulierungsverfahren", identisch mit der Haller'schen NS-Methodik von der Agrarbehörde fortgeführt.
Die Gemeindebehörde hat sich dazu, im Gegensatz (!!!) zur Behörde im totalitären NS-Regime, nie geäußert. Zumindest liegen bisher keinerlei Dokumente dazu vor.
Der politische Wille war durch den regierenden Schwarzmander-Bauernbund gegeben.
Regie führte Eduard Wallnöfer.

Interessant bis skurril ist, dass der Schwarzmander-Bauernbund in seiner eigenen Zeitung die Unrechts-Leistung bei den Gratulationen zu Mairs 90er verheimlichte.
Die Schwarzmander und die Geschichte: Tarnen, Täuschen, Nebelwerfen
und Sandgruber. Übel.
>>BZ 27 10 2011>>

Die Dimension des Unrechts war schon 1949, wie man aus dem Bericht Mairs schliessen kann, den politisch Verantwortlichen und den ausführenden Behörden bekannt.
1984 verkündete der zuständige Landesrat Dr. Partl mit Blick auf das VfGH-Erkenntnis 1982 "wir machen weiter wie bisher". Zahlreiche Untaten des Behördenleiters Dr. Sponring belegen das auch, und 2008 sprach Anton Steixner davon, dass alles "politisch gewollt" gewesen sei.
Es gibt keine Gemeindegutübertragung an Agrargemeinschaften in Tirol, wo die Gemeindebehörde sich aktenkundig geäußert hätte. Sie hat sich, trotz Zuständigkeit und gegen jedes bestehende Recht, schweigend dem politischen Willen untergeordnet.
Ein Teilergebnis des rechtsbrecherischen Wirkens der Agrarbehörde ist durch die hohe Zahl an höchstgerichtlichen Erkenntnissen bekannt. Bei weitem nicht alle Verfahren kamen bis dort hin. Sie wurden dem politischen Willen entsprechend abgewürgt. In den Gemeinden.
Keine Gemeindebehörde hat Gemeinderatsbeschlüsse zum Schaden der Gemeinden hinterfragt. Motto: Die Gemeindeautonomie wäre so heilig, dass jede "mir fir ins" Fraktion in den eigenen Hosensack hinein beschliessen darf. Völlig unbefangen.

Die Schwarzmander-Administration, Agrarbehörde und Gemeindebehörde, stand und steht nicht am Boden des Rechtsstaates.
Im Gegenteil.
Verzögern, Verschleiern, Willkürentscheidungen, machtlose Sachwalter und bezahlte Münchhausen-Gutachten, entsprechend dem politischen Willen des Schwarzmander-Bauernbundes, sind die Realität..

Das Unrecht kann nur durch Wahlen zurecht gerückt werden.
Bei meiner Ehr'.
>>ECHO Wallnöfer - entzauberter Mythos>>