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Die nahtlose Fortsetzung des Unrechts – 10 Jahresbericht der Agrarbehörde 1949 bis 1958

"Die Tätigkeit der Rechtsabteilung war im Berichtszeitraum im allgemeinen durch ein geradezu rapides Ansteigen der anfallenden Rechtssachen, insbes. auf dem Sektor der Regulierung der Gemeindeguts- und Fraktionswälder, charakterisiert. .... Es ist geradezu ein revolutionierender Aufbruch und Umbruch in der überkommenen Flurverfassung festzustellen. Die Nutzungsberechtigten fordern mit Nachdruck die eheste endgültige Sicherung ihrer bisherigen Rechte durch das Einschreiten der Agrarbehörde."


Nach der Aufforderung der Nutzungsberechtigten durch die Politfunktionäre des Schwarzmander-Bauernbundes und Landwirtschaftskammern, Anträge zu stellen, wird die Haller'sche Argumentation nahtlos fortgeführt:
".. die falsche Auslegung der Waldzuweisung aus dem Jahre 1847 .... in einer völlig falschen rechtlichen Beurteilung und Auslegung des Waldzuweisungspatentes diese Wirtschaftsgemeinden mit den erst nach der Waldzuweisung 1847 entstandenen politischen Gemeinden gleichgesetzt ...."
Das ist natürlich flächendeckend über das Kronland Tirol so passiert. K.K. Behörden und Justiz waren demnach durchgehend unfähig.

Der Berichterstatter Dr. Mair stellt sich explizit gegen das VwGH-Erkenntnis 1954. Ein Fall von Amtsmißbrauch. (Seite 11).
Ebenso ist er sich der Rechtswidrigkeit der Übertragungen sehr bewußt (Seite 9):
" .. und Übertragung des Eigentums an den Gemeinschaftswäldern und Alpen an diese auf die Dauer nur dann halten lassen wird, wenn ..."

Die Fortsetzung des NS-Unrechts in Osttirol erfolgte sichtbar und nahtlos unter dem politischen Willen des Schwarzmander-Bauernbundes.

Bei meiner Ehr'.