Fakten & Dokumente & Hintergründe
Prutz: Agrarbehörde reguliert schon wieder rechtswidrig
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- Published: Sunday, 19 February 2012 12:58
Der Bescheid der Agrarbehörde I.Instanz vom 06.02.2012, GZl. AgrB-R611/367-2012, betreffend die Agrargemeinschaft Prutz liest sich relativ harmlos. Der gesetzliche Auftrag einer Präzisierung und einer Regelung im Detail wird mit diesem Bescheid jedoch in keiner Weise erfüllt. Und er ist rechtswidrig.
Die Gemeinde Prutz scheint aus den Rücklagen überhaupt nichts zu bekommen. Diese werden im Bescheid nicht einmal erwähnt. Es gibt darin nur einen Hinweis auf "nicht der gemeinschaftlichen Wald- und Weidewirtscheft zuzurechnende Einnahmen".
Der Anteil am Ertrag der Waldgrundstücke wurde mit endgültig 22% festgesetzt, was zum im Bescheid voranstehenden Satz, wonach der Substanzwert der Gemeinde Prutz gehören würde, gerade ein unlösbarer Widerspruch ist, weil das wesentliche Kennzeichen des Substanzwertes bekanntlich darin besteht, dass er veränderlich ist.
Wie die Agrarbehörde zu diesem 22 % Anteil kommt, darüber schweigt sich der Bescheid geflissentlich aus. War es ein Gutachten, ein Übereinkommen zwischen Agrargemeinschaft und Gemeinde oder eine göttliche Eingabe des Anton Steixner?
In einer Begründung muß darauf hingewiesen werden.
Diese 22% fixieren einen "Überling", der ja nach der ständigen Diktion des gesamten Bauernbundes und auch der Landesregierung angeblich überhaupt erst "höchstgerichtlich" entschieden werden muß.
Obwohl er in Tat und Wahrheit schon längst entschieden ist.
Die Agrarbehörde hat nicht das Recht, der Gemeinde zustehende Erträge zu begrenzen. Begrenzt sind nach VfGH und VwGH nur die genau definierten Nutzungsrechte nach alter Übung.
Die Agrarbehörde handelt willkürlich, vernebelt und vertuscht.
Wie die Agrarbehörde zu diesem 22 % Anteil kommt, darüber schweigt sich der Bescheid geflissentlich aus. War es ein Gutachten, ein Übereinkommen zwischen Agrargemeinschaft und Gemeinde oder eine göttliche Eingabe des Anton Steixner?
In einer Begründung muß darauf hingewiesen werden.
Diese 22% fixieren einen "Überling", der ja nach der ständigen Diktion des gesamten Bauernbundes und auch der Landesregierung angeblich überhaupt erst "höchstgerichtlich" entschieden werden muß.
Obwohl er in Tat und Wahrheit schon längst entschieden ist.
Die Agrarbehörde hat nicht das Recht, der Gemeinde zustehende Erträge zu begrenzen. Begrenzt sind nach VfGH und VwGH nur die genau definierten Nutzungsrechte nach alter Übung.
Die Agrarbehörde handelt willkürlich, vernebelt und vertuscht.
Eine weitere Gemeinde wurde damit ungesetzlich reguliert. Möglicherweise ist dieser Bescheid schon rechtskräftig.
Wir haben also eine Landesregierung, die weiterhin die Gemeinden abräumt wie einen Christbaum und die die Öffentlichkeit nachweisbar belügt.
Bei meiner Ehr'.