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Häselgehr-VwGH: Politgaunerei Hauptteilung, Behördenleiter Dr.Sponring im Verdacht des Amtsmissbrauchs
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- Published: Thursday, 02 February 2012 23:46

Vor allem ab der Seite 11 ist der politisch motivierte Willkürakt, das "segensreichen" Wirken von HR Dr. Sponring nachzulesen.
Es ist undenkbar, dass ein auf die Verfassung vereidigter Beamter, in genauer Kenntnis der Grundsatzentscheidung des VfGH aus dem Jahre 1982, einen derartigen Rechtsbruch ohne politische Rückendeckung begehen konnte.
Ganz deutlich geht weiters aus dem Erkenntnis hervor, dass Agrarbehörde und auch Landesagrarsenat den grob rechtswidrig entstandenen Bescheiden auch heute nicht auf den Grund gingen.
>>VwGH-Erkenntnis Häselgehr>>
>>TT 22 01 2012 Häselgehr>>
Im Jahre 1989 - sieben Jahre (!!) nach dem Grundsatzurteil des Verfassungsgerichtshofes vom 1. März 1982 - wurde unter Federführung des Agrarbehördenleiters Dr. Sponring der Gemeinde Häselgehr durch eine als Hauptteilung getarnte, offenkundig verfassungswidrige Regulierung, praktisch das gesamte Gemeindegut genommen. "Eigentumsübertragung" unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ist eigentlich das klassische Bertugsszenario.
Der Agrargemeinschaft wurden damals 4.000 ha oder 40 km² zugeeignet. Der Gemeinde verblieben ganze 8 ha, davon ca. 5 ha Bachgebiet. Sie war auf einem Schlag völlig verarmt.
Das Regulierungsverfahren in Häselgehr wurde 1978 eingeleitet. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde das Regulierungsgebiet festgelegt. Nicht in diesem Regulierungsgebiet waren Flächen, die dem Gemeindevermögen zugerechnet wurden. Es gab einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss, dass die ausgewiesenen Flächen die zu gründende Agrargemeinschaft abgetreten und dass die Gemeinde zu 20% an der Agrargemeinschaft beteiligt werden sollte. Der Gemeinderat bestand ausschließlich aus Agrargemeinschaftsmitgliedern.
Ab 1986 wurde das Regulierungsverfahren fortgeführt. "Im Zuge des Regulierungsverfahrens" wurde ein "Hauptteilungsplan" für das Gemeindegut erlassen. Ausser der Überschrift hatte diese Hauptteilung nichts mit dem gesetzlich genormten Hauptteilungsverfahren gemein. Es fehlten jegliche Bewertungen der Flächen und es wurden jene Gründe mit einbezogen, die bereits als Gemeindevermögen festgestellt (!!!) waren. Daneben gab es Vereinbarungen zu Verpflichtungen bezüglich Wege, Wasser, Gemeindewasserleitungen etc.
Bezüglich der Flächen der Agrargemeinschaft wurde das Regulierungsverfahren mit einem Regulierungsplan im Mai 1990 abgeschlossen.
Im März 2010 beantragte die Gemeinde Häselgehr die Neuregulierung und die Aufhebung der Bescheide des Hauptteilungsplanes.
Das wurde von der Agrarbehörde abgelehnt. Die Berufung dagegen wurde mit Hinweis auf die erfolgte Hauptteilung vom LAS zurückgewiesen.
Die von der Gemeinde dagegen erhobene Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, wurde von diesem an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten.
Der VwGH hat nun die Hauptteilung "gekippt". Die Abhandlung dazu liest sich wie ein Kriminalroman und gibt tiefe Einblicke in das gesetzwidrige Handeln von Agrarbehörde und Landesagrarsenat. Damals wie heute.
Fazit:
Dem Behördenleiter Sponring war sein rechtwidriges Tun mit Sicherheit klar. Er hat offensichtlich geglaubt, sich nicht einmal an die gesetzlichen Vorgaben für eine Hauptteilung halten zu müssen.
Gemäß dem 1984 verkündeten Motto "wir machen weiter wie bisher".
Die Behörde war wie schon seit Jahrzehnten willfähriges Werkzeug der Schwarzmander-Politik.
- Das offenkundig politisch motivierte Ziel des Geschehens war, mit einer Hauptteilung das Gemeindegut für immer zu beenden. Der dringende Verdacht von Willkür und Amtsmißbrauch ist offen auszusprechen.
- Durch die Vortäuschung einer Hauptteilung ist der Verdacht des Betruges zu äußern.
- Die Rechte der Gemeinde wurden vom Bürgermeister und den ausschließlich agrarischen Gemeinderäten verraten und verkauft.
- Die einstimmig getroffenen Vereinbarungen wurden wie die Hauptteilung behoben.
- Die Gemeindeaufsicht hat zu den Eigentumsübertragungen des Gemeindegutes und zur Befangenheit der beschliessenden Gemeinderäte geschwiegen. Wie überall und wie auch heute noch.
- Die aktuellen Vorgangsweisen der Abteilung Agrargemeinschaften und des Landesagrarsenates heben sich nicht von der Vergangenheit ab. Beide Behörden verfügten wegen der Äusserlichkeit einer Überschrift "Hauptteilung" gegen die Gemeinde, ohne den angeblich vorgenommenen Rechtsvorgang einer Hauptteilung zu prüfen. Das bei voller Kenntnis der Aktenlage. Der VwGH hat dies klar erkannt und die Bescheide aufgehoben.
- Die ÖVP, allen voran LH Platter und LHStv. Steixner werden nicht müde, ständig zu betonen, wie konsequent im Landhaus an der Umsetzung der höchstgerichtlichen Rechtssprechung gearbeitet wird. Das sind reine Lippenbekenntnisse.
- Die Wirklichkeit sieht aus wie das Beispiel Häselgehr. Die Aufarbeitung wird mit allen formalen und juristischen Winkelzügen möglichst lange hinausgezögert, wenn nicht gar verhindert.
- Vom Land Tirol werden heute den Gemeinden Vereinbarungen und Hauptteilungen mit Nachdruck nahe gelegt. Auch im Parlament sprach der Tiroler ÖVP-Abgeordnete Gahr davon.
- Das Ziel ist abermals eindeutig: die höchstgerichtlichen Erkenntnisse im Ergebnis abzuschwächen oder zu umgehen und den Gemeinden tendenziell große Teile des Substanzwert auf Dauer zu entziehen.
Alle handelnden Verwaltungsebenen und Funktionäre waren und sind auf die Verfassung vereidigt.
Durch deren Zusammenspiel wurde der Gemeinde schwerster Schaden zugefügt. Bürgermeister und alle Gemeinderäte waren direkte Nutznießer.
- Durch das vermutlich amtsmissbräuchliche Handeln der Agrarbehörde unter Sponring,
- durch das Vortäuschen einer Hauptteilung,
- durch das Schweigen der Gemeindeaufsicht zur Befangenheit,
- durch die Tateinheit von Bürgermeister, des ausschließlich agrargemeinschaftlich besetzten Gemeinderates und des dahinter stehenden Bauernbundes.
Zumal in der österreichischen Gerichtsbarkeit in jüngerer Zeit ein paar aggressive, aber im Grunde harmlose Tierschützer dieses Deliktes angeklagt wurden. In diesem Prozess ging es um "Peanuts" im Vergleich zum Schaden, der der Gemeinde Häselgehr zugefügt wurde und den die aktuelle Landesverwaltung als rechtmäßig einstufen wollte.
Wo sind die Kläger? Die Richter werden sich finden.
>>Sponring 1>>
>>Sponring 2>>
>>Sponring 3>>