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Verfassungsgerichtshof: Gemeinde ist Mitglied der Agrargemeinschaft!

MT, 10.09.2010

Der VfGH  hat mit den Erkenntnissen B 984/09-10 und B 997/09-11 vom 5. März 2010 zur Tanzalpe Jerzens auf den Seiten 15 unten und 16 oben, sowie nochmals im Erkenntnis VfGH B974/09-08 vom 08.06.2010 festgestellt, dass die Gemeinde Mitglied der Agrargemeinschaft ist.

Für Mieming heißt das, dass die Gemeinde laut Verfassungsgerichtshof Mitglied aller Agrargemeinschaften ist und demgemäß die Möglichkeit haben muss, in allen Organen, Vorständen und Vollversammlungen mitwirken zu können. Sie muss ihr Recht auf den Substanznutzen am Gemeindegut als Mitglied innerhalb der Organe aller Agrargemeinschaften vertreten können.

„Der Verfassungsgerichtshof hat in VfSlg. 18.446/2008 ausdrücklich festgestellt, dass mit Blick auf  VfSlg.  9336/1982 – die Wirkung des Umstandes, dass das Gemeindegut auf Grund eines Regulierungsverfahrens in das Eigentum der Agrargemeinschaft übertragen wurde, „nicht die Beseitigung der Eigenschaft als Gemeindegut, sondern nur der Verlust des Alleineigentums der Gemeinde und dessen Verwandlung in einen Anteil an der neu gebildeten Agrargemeinschaft sein“ konnte. Mit der (verfassungswidrigen) Übertragung des Eigentums am Gemeindegut an die Agrargemeinschaft hat die beschwerdeführende Gemeinde somit auch Anteil an der Agrargemeinschaft und ist – damit korrespondierend – auch Mitglied an der Agrargemeinschaft.“

Bisher ist noch keine einzige Einladung zu einer Sitzung irgendeiner Agrargemeinschaft erfolgt. Die Rechtmäßigkeit etwaiger Beschlüsse von Mieminger Agrargemeinschaften nach der Bekanntmachung im März ist daher anzuzweifeln bzw. zu überprüfen.



Erkenntnis der Verfassungsgerichtshofes hier zum downloaden >>