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Wo Gemeinde drin ist, soll auch Gemeinde drauf stehen 2.Teil

In der Gemeinderatsitzung vom 08.09.2010 wurde beschlossen, einer Spende der Gemeinde aus den Substanzerträgen der Agrargemeinschaft Barwies in der Höhe von € 20.000.- an den Renovierungsausschuss der Kirche Barwies zuzustimmen.  Leider war die Liste Dengg und die Liste van Staa nicht davon zu überzeugen, dass, wenn die Gemeinde Geld aus der Hand gibt, auch die Gemeinde als Spender genannt werden sollte und die Abwicklung über die Gemeindebuchhaltung laufen müsste. 
Jetzt ist die Forderung der GR Storf und Stern nach einer Rückfrage des Bürgermeisters an die Gemeindeaufsicht sachgemäß durchgeführt worden:
Laut Schreiben der Gemeindeabteilung vom 13.10.2010 wurde der Gemeinde Mieming mitgeteilt,
"bezüglich Ihrer Email-Anfrage zur buchhalterischen Behandlung des Zuschusses für die Kirchenrenovierung teile ich Ihnen mit, dass - wenn es sich um der Gemeinde zustehende Substanzwert-Mittel handelt - eine buchhalterische Abwicklung über den Gemeindehaushalt nötig ist und daher eine direkte Überweisung der Agrargemeinschaft an die Kirche nicht in Betracht  gezogen werden kann.
Die Einnahme bei der Gemeinde ist im Ansatz 841 "Grundstücksgleiche Rechte" auf der Post 877 zu verbuchen, die Spende an die Kirche im Ansatz 390 "Kirchliche Angelegenheiten" auf der betreffenden Ausgaben -Post."


Die Barwieser Agrarier, sozial und „chrischtlach“ wie sie sind, haben nur scheinbar für ihre Pfarrkirche gespendet. Aber so wird es wohl nach außen verkündet werden.
Gewiss wird eine Tafel in der Kirche von der Großherzigkeit der AG Barwies künden. So wie die Kirchenfenster in der Kirche Untermieming von der Großzügigkeit der Mieminger Agrarier künden.
Alles wurde mit Geld bezahlt, das der Gemeinde gehört.
Es wird sich im Gemeinderat niemand finden, der gegen Beiträge der Gemeinde zur Erhaltung dieser Kulturgüter ist. Es sollte nur, in durchaus christlichem Geist, auch die Wahrheit gesagt werden:

Die Gemeinde, die Allgemeinheit hat aus ihrem Vermögen diese Beiträge geleistet.  Wo Gemeinde drin ist, muß auch Gemeinde drauf stehen.

>>Wo Gemeinde drin ist ... 1.Teil>>