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Hauptteilung Höfen – vom Gemeindegut über Beutegut zu veruntreutem Eigentum

Der Gemeinde Höfen wurde wie vielen anderen Tiroler Gemeinden das Gemeindegut von der Schwarzmander-Landesverwaltung unter Eduard Wallnöfers Verantwortung "weg"-reguliert. Auch das war eine "Eigentumsübertragung", die "man gemeinhin Diebstahl nennt" (Zit. LAbg.Bock). Aus dem Gemeindegut wurde im "atypischen Rechtsübergang"  Beutegut.

Wie unser >>Landtagspräsident>> mit skurrilem Humor zu scherzen beliebte.

Den Nehmern, der Schwarzmander-Agrarverwaltung und den Höfenern Agrariern, wurde vom VwGH mitgeteilt, dass das Beutegut nicht Beutegut bleiben kann, sondern das geblieben ist, was es immer war: Gemeindegut.

Die Beute-Nehmer sind im Gemeinderat der geschädigten Gemeinde Höfen bestimmend vertreten und waren mit dem Erkenntnis offensichtlich nicht zufrieden. Sie haben nun auf Empfehlung der Ober-Nehmer im Land beschlossen, nur einen Teil des Beutegutes wieder zu Gemeindegut werden zu lassen.
Sie nennen die teilweise Rückgabe der Beute an die Geschädigte eine Hauptteilung und halten dies für einen Akt der Basisdemokratie im Rahmen der Gemeindeautonomie.
Die einstmals passiven Nehmer des Gemeindegutes, der aktive Ober-Nehmer war die Schwarzmander-Agrarverwaltung im Land, sind nun mit Hilfe der Ober-Nehmer zu aktiven Veruntreuern geworden.
Die segensreiche Schwarzmander-Landesverwaltung hat die Verantwortung neu verteilt. Jetzt sind alle aktiv an der Gaunerei beteiligt.
Die Nehmer haben Teile des ihnen anvertrauten Gemeindegutes für sich und ihre Verwandten behalten. Sie wußten was sie tun, der Anwalt der Geschädigten hat sie darauf aufmerksam gemacht:
"Aufgrund des Verwaltungsgerichtshoferkenntnisses vom 15. September 2011 betreffend die Agrargemeinschaft Höfen (GZ 2010/07/0106) steht fest, dass das gesamte Liegenschaftsvermögen der Agrargemeinschaft Höfen Gemeindegut darstellt. Die bedeutet mit anderen Worten, dass die Gemeinde Höfen aufgrund der bestehenden Rechtslage in Kombination mit den mehrfach vorhandenen Höchstgerichtserkenntnissen des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes bereits jetzt zu 100 % materielle Eigentümerin des gesamten Liegenschaftsvermögens der Agrargemeinschaft Höfen ist."

Gemeindeverbandspräsident Mag. Schöpf hat in der Gemeindezeitung darauf aufmerksam gemacht und allen Tiroler Gemeinderäten das Schreiben Maders zur Verfügung gestellt.

 
Die Liste Fritz – Bürgerforum Tirol lehnt politisch genehmigten Diebstahl an den Gemeindebürgern in Höfen und Biberwier ab und sieht Handlungsbedarf bei Gemeindeaufsicht und Staatsanwaltschaft!
 
In Biberwier war es eine Vereinbarung, in Höfen eine Hauptteilung – in beiden Fällen war es zum Nachteil der Gemeinde und zum Schaden der Bürger. Der Griff in die Kasse der Bürger in den Gemeinden Biberwier und Höfen zeigt die unappetitliche Politik von Platter und Steixner. Ihnen ist jedes Unrechtsbewusstsein verloren gegangen. Sie wollen nicht Recht schaffen, sondern Unrecht durchsetzen. Das Land wird verkauft und verraten mit Hilfe der Landespolitik. Dafür ist scheinbar jedes Mittel recht“, zeigt sich LA Fritz Dinkhauser verärgert.

Die TT vermeldet, dass eine "Debatte über die Hauptteilungen entbrannt" sei.

SPÖ-Klubobmann Hanspeter Bock hält derzeit nichts von Hauptteilungen.
Und FPÖ-Landtagsabgeordneter und Agrarsprecher Richard Heis unterstützt die Ausführungen des Gemeindeverbandspräsidenten und kritisiert überhastete Hauptteilungen.
Es wird interessant sein zu hören, ob es die Gemeindeaufsicht auch in diesem Fall zulässt, dass Gemeinderäte in ihren eigenen Hosensack hinein beschliessen. Somit Untreue nicht als Tatbestand nach dem StGB sieht, sondern als basisdemokratischen Vorgang im Rahmen der Gemeindeautonomie anerkennt.
Es wird interessant sein zu sehen, ob die Staatsanwaltschaft derlei Vorgänge von Amts wegen aufnimmt und auch im Sinne des § 278a untersucht.