Aktuelles

Der Anarcho-Stadl agiert: BZÖ statt ÖVP

Historikerkommission soll Höchstgerichtsentscheidungen beurteilen
AGVW will Recht behalten durch Änderung des Rechts mit Hilfe des BZÖ.
Auf der Bühne der Politik werden derzeit entlarvende Schauspiele geboten.

Seit Monaten wird vom duo infernal Steixner/Platter, auch unter Verschwendung öffentlicher Gelder, getrommelt, der Tiroler Landtag hätte auf Initiative der Tiroler Landesregierung eine hervorragende Novelle zum Tiroler Flurverfassungsgesetz
beschlossen.
Gleichzeitig verkünden dazu Steixner/Raggl, dass es dem Bauernbund gelungen ist, vieles zu verhindern.
Gleichzeitig und ständig wird auf das Recht der Einzelnen verwiesen, den Rechtsweg zu beschreiten.
Gleichzeitig werden viele Verfahren von den Behörden, von der Steixner-Administration, verzögert oder in Verfahrens-"Ehrenrunden" genötigt.
Gleichzeitig verkündet Steixner entgegen allen VwGH-Erkenntnissen die Möglichkeit/Notwendigkeit der Vereinbarungen zwischen Gemeinden und Agrariern.
Und ebenso gleichzeitig versuchen die Bauernbundmitglieder im Agrargemeinschaftsverband West mit diskreter Duldung ihres Bundes und lautstarker Unterstützung des schwindsüchtigen BZÖ die klare Judikatur und die Rechtslage zum Gemeindegut  auszuhebeln.

Da mittlerweile durch die Judikatur von mehr als zwei Dutzend VfGH und VwGH-Erkenntnissen die Sache des Gemeindegutes völlig klar entschieden ist, schwenken die Hardliner im Bauernbund wieder auf jene Methode der "Rechtsanpassung" um, die es in rechtswidriger Weise möglich gemacht hat und auch heute noch möglich machen soll, den Gemeinden das Gemeindegut zu nehmen. Nach dem Motto: Der Gleichheitsgrundsatz und das Eigentumsrecht kann überall gelten, nur nicht beim Gemeindegut.
Das ist faschistoides Grundrechtsverständnis oder aktuell beschrieben "Berlusconismus".

Der Weg der "Rechtsanpassung" wird nun vom AGVW stellvertretend für den Bauernbund mit Hilfe des BZÖ beschritten.
Der AGVW hat die Möglichkeit erhalten, vor dem Vorstand des Bauernbundes seine rechtsbrecherischen Ansichten zu schildern. Gesetzesverweigerern muss man ja ein geeignetes Forum bieten. Grundansatz: Eine Historikerkommission soll die Judikatur der Höchstgerichte prüfen !!!
>>Risers Rede beim Bauernbund>> und das Schreiben an
Der AGVW hat das BZÖ zu einem Antrag zur Änderung des Flurverfassungsgrundsatzgesetzes eingespannt. Dieser wurde eingebracht. Damit die Funktionäre des BZÖ ihren Antrag auch verstehen, hielt Plattform-Oberhofer ein "Seminar" in Wildschönau..
 
Die Entwicklung des BZÖ-Antrages im Parlament in Wien ist mit der Parlamentskorrespondenz und Zusätzen dargestellt:
03.12.2011.
Der Antrag des BZÖ wurde gestern vertagt. Wie Jarolim (SPÖ) meinte, sei die Vertagung noch ein gelindes Mittel, eigentlich würden sie den Antrag am liebsten ablehnen. Abg. Steinhauser (grüner Justizsprecher) wandte sich
entschieden gegen die Initiative des BZÖ.
Aus der Parlamentskorrespondenz:
 
BZÖ macht sich für Agrargemeinschaften stark
 
Vom Verfassungsausschuss vertagt wurde ein Antrag des BZÖ, der auf eine Novellierung des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes abzielt. Abgeordneter Gerhard Huber und seine FraktionskollegInnen wollen damit, wie es in den Erläuterungen heißt, auf "höchstgerichtliche Fehlentscheidungen" reagieren und einen österreichweiten "juristischen Flächenbrand" verhindern. Sie fürchten eine Enteignung der vor allem in Tirol weit verbreiteten Agrargemeinschaften zugunsten von Ortsgemeinden entgegen den ursprünglichen Intentionen des Flurverfassungsrechts und fordern eine Wiederherstellung des alten Systems des Teilungs- und Regulierungsrechts."
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (V) warnte hingegen vor einer Anlassgesetzgebung und verwies auf das gegenständliche Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Überdies strebe das Land Tirol Konsenslösungen in dieser Frage an, betonte er."

Fazit: Vom Bauernbund wurde der Nehmerpartie der Agrarier vorgegaukelt, dass am Rechtswege durch die Steixner-Administration jede Änderung des Beutegutes zum Gemeindegut abgewehrt werden könnte. Das ist nicht eingetreten. Trotz der Strategie, verfassungskonforme Verhältnisse beim Gemeindegut solange wie möglich hinauszuzögern. Die Nehmerpartie bleibt vorläufig im Bauernbund, droht aber, medial unterstützt, "das Klavier zu wechseln, auf dem der Bauernbund spielt".
Von ÖVP zu BZÖ. Von der Versammlung der Verblendeten  war es nicht anders zu erwarten.
>>Die Versammlung der Verblendeten>>

Denn offensichtlich
hält es eine rechte Splitterpartei wie das BZÖ für möglich, dass die Judikatur in Österreich, beginnend mit 12.Oktober 1883 oder früher, in "-zig" Erkenntnissen geirrt hätte.
Offensichtlich hält es eine rechte Splitterpartei wie das BZÖ für notwendig, diese angeblichen "rechtshistorischen Dauer-Irrtümer" durch eine Historikerkommission untersuchen zu lassen.
Und offensichtlich hält es eine rechte Splitterpartei wie das BZÖ für gerecht, eine über 130 Jahre währende und völlig kontinuierliche Judikatur durch eine Gesetzesänderung umzudrehen.
Beim vermutlichen Wahlverfälscher Huber wundert man sich nicht, die Unterschrift des "Rechtskatholen" Stadler ist erstaunlich und Urvater Jörgl hätte kreativ Rechte und Ansprüche der Gemeinden zum Gemeindegut mit einem uneinbringlichen Hypo-(Alpe-Adria)-Kredit abgelöst.
Das BZÖ braucht dringendst Wählerstimmen. Da ist auch die Verleugnung des Rechtsstaates kein Hindernis. Und für manche der umworbenen Agrarier ist es der Schritt zurück zu den politischen Wurzeln.
Schwarz-oranger Kuhhandel ist eine denkmögliche weitere
Gefahr für den Rechtsstaat.