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BZÖ-Huber und Plattform-Oberhofer – die unheilige Allianz der Fälschungs-Verdächtigen

 
Die TT meldet, das BZÖ hat sich mit der Plattform Agrar bzw. dem neuen Agrargemeinschaftsverband West verbündet und am Freitag einen Gesetzesantrag zur Änderung des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes im Parlament eingebracht.
 
>>TT 30.10.2011 BZÖ>>

Die Absicht war bereits in der Einladung der agrarischen "Outlaws" für den 03.10.2011 in Unterperfuß zur ersten Versammlung des "Agrargemeinschaftsverband West", zu lesen:

"... Der Bundesgesetzgeber ist deshalb gefordert durch eine kleine Reparatur im Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951 Fehlentwicklungen in der Judikatur des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofs, die uns den heutigen "Gemeindeguts-Wahnsinn" beschert haben, zu reparieren. Dies auch deshalb, um in anderen Bundesländern Demagogen, wie sie in Tirol 2008 als Rattenfänger aufgetreten sind und das halbe Land in Aufruhr gebracht haben, zu verhindern. ..."
 
Es wundert nicht, daß die Plattform-Agrarier im Agrargemeinschaftsverband Tirol West eine Änderung der Gesetze auf Bundesebene anstreben. Der Plan C wird angedacht, da der von Steixner und Platter verordnete Rechtsweg für Oberhofer gründlichst "in die Hosen gegangen ist".
Siehe
>>Herbstoffensive>>

Das Unrecht der Politgaunerei soll durch "Gesetzesanpassung" zu Recht werden.
 
Womit wir wieder bei einem ständestaatlich, faschistoiden Staatsverständnis angelangt wären: "Wenn wir nicht Recht bekommen, dann muß man die Gesetze anpassen."
Berlusconi in Italien macht es nicht anders. Der Verdacht von sonstigen Strukturähnlichkeiten drängt sich auf.

Dass sich ausgerechnet der BZÖ-Abgeordnete Huber und Plattform-Oberhofer gefunden haben, liegt wohl an den ähnlichen Geisteshaltungen. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Gegen Huber mit seiner behaupteten Wahlfälschungsangelegenheit in Osttirol ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Von einem Abschluß hat man noch nichts gehört.
 

Die Geschichtsverfälschungen Oberhofers und seiner Co-Autoren wurden vom LAS aufgeblättert. Hier wurde nicht untersucht, ob es Unvermögen oder Wissentlichkeit war. Das ist nicht Aufgabe des LAS. Daher ist auch kein Verfahren anhängig.

Es ist zu hoffen und zu erwarten, dass bereits das Präsidium des Parlaments die Fragwürdigkeit des Antrages und seiner Initiatoren erkennt und von einer weiteren Behandlung absieht.