Aktuelles

Zwei "unbefangene" Bürgermeister

Sellrains Bürgermeister Jordan (>TT vom 28.05.2011>) und Jerzens Bürgermeister (>TT vom 28.05.2011>) haben ein besonderes Gespür. Vorwiegend für die eigenen Interessen bei den örtlichen Agrargemeinschaften, weniger für den Rechtsstaat.
Sellrains >Jordan> ignoriert den Befangenheitsbeschluss seines Gemeinderates und hat, wenn man der Darstellung glauben darf, den Versuch unternommen, seiner Gemeinde € 350.000.- zu entziehen. Das ist ein Fall für die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Nur eine Aufsichtsbeschwerde an die Agrarbehörde ist wohl ein knieweiches Mittel. Vize Dornauer wird hoffentlich in der Lage sein, eine Sachverhaltsdarstellung zu schreiben.
Bemerkenswert ist die Meinung der Agrarbehörde, „ist daher davon auszugehen, dass für einen rechtswirksamen Beschluss nicht der Bürgermeister, sondern der Bürgermeisterstellvertreter zur Vertretung der Gemeinde nach außen berufen gewesen wäre“.
Der Gemeinderat Sellrains in seiner Gesamtheit muß an dieser Stelle laut und nachhaltig schreien und auf seinen Rechten beharren.
Erstens sind Substanzwerte eindeutig Bestandteil des Gemeindevermögens und zweitens ist ein Beschluss über € 350.000.- haben oder nicht haben ebenso eindeutig eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung nach § 30 (1) der Tiroler Gemeindeordnung und daher vom Gemeinderat zu fassen.
Irgendwelche Interpretationen der Agrarbehörde sind eine Abwertung der Rechte des Gemeinderates und damit ein nicht tolerierbarer Eingriff in die Gemeindeautonomie. Das ist ein in der Verfassung garantierter Rechtsbestand.
Der Gemeinderat muß darauf bestehen.
Die Gemeindeabteilung schläft leider in diesem Zusammenhang oder hat zumindest in Agrargemeinschaftsfragen dem hl.Anton das Gelübde des ewiges Stillschweigens gegeben.
Jerzens Bürgermeister Raich hat nach zwei VfGH-Erkenntnissen öffentlich bekundet, dass er nicht weiß, wie vorzugehen sei, da er keinen Bescheid der Agrarbehörde habe. Und, dass das vorgegebene System der zwei Rechnungskreise so kompliziert sei, dass man einen Steuerberater brauche. Für einen Rechnungsprüfer "raicht" es offensichtlich.
Er hat, wie man bereits vor einiger Zeit lesen konnte, seiner Meinung nach die € 84.000.- aus der Pacht des Hochzeiger-Restaurants im Rechnungskreis 1 und die paar hundert Euro aus dem gleichen Titel im Rechnungskreis 2 ohnehin nur auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Er sollte wissen, dass die Einhaltung der Grundrechnungsarten zu den ungeschriebenen Pflichten einer Körperschaft öffentlichen Rechts zählt.
Raich fühlt seine Befangenheit ebensowenig, wie sie sein Kollege Jordan als Beschluss zur Kenntnis nimmt.
Es ist eine Grundsatzfrage. Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht zur >Prüfung der Agrarbehörde> auf das Befangenheitsproblem in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Die Gemeindeaufsicht beschränkt sich auf die Interpretation, dass lediglich Obleute einer Agrargemeinschaft in eigenen Angelegenheiten befangen sein können.
Die obigen Beispiele zeigen den Unfug dieser Haltung auf: Systemnutznießer sind eindeutig befangen.
Zur Überprüfung der gemeindefeindlichen Behördenhaltung wird es auch dazu leider weiterer rechtlicher Schritte bedürfen.