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VfGH-Präsident Holzinger zu Grundlagen unseres Rechtsstaates

Wer nicht lesen kann, möge hören!
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Gerhart Holzinger stellt die grundsätzliche Rechtslage nach VfGH-Erkenntnissen im Hinblick auf die Kärntner Ortstafel-Causa klar: VfGH-Erkenntnisse sind nicht verhandelbar. Dies gilt selbstverständlich für jedes Erkenntnis zu den Tiroler Agrargemeinschaften, für jedes Detail, das eine Behörde rechtswidrig umdeutet und das sich ein professoraler Gutachter anmaßt, umzuformulieren. Das gilt für alle Behörden vom Bund bis zur Gemeinde. VfGH-Erkenntnisse sind nicht verhandelbar, seien es die Substanzrechte oder die Verfügungsrechte und damit die Kontrollrechte der Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich.  Einschränkende Merkblätter der Tiroler Landesregierung sind verfassungswidrige Makulatur.  Das Land Tirol, Gemeindeabteilung und Agrarbehörde, wie auch die Gemeinden selbst, haben nicht das Recht, die verfassungesrechtlich garantierte Gemeindeautonomie zu Gunsten einer Agrargemeinschaft zu beschränken.
 
>VfGH Präsident Dr. Holzinger>