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Das gewollte und feige Versagen der Landespolitik

Der >Leitartikel> von Nindler in der TT am 24.03.2011, der >Gastkommentar> eines anonym bleiben wollenden Autors und der >Gastkommentar von Günther Hye> schildern in höchst treffender Weise den derzeitigen Zustand der Politik im Land Tirol.

Die häufigen Fingerzeige von Landespolitikern nach außen sind reine Ablenkungsmanöver, nach dem Motto „Haltet den Dieb“.
 
Siehe >TT vom 25.03.2011>, „Verkommen und auch verlottert, Ernst Strasser ist der bisherige Höhepunkt der politischen Verkommenheit. Das Wort von der Skandalrepublik macht die Runde“.
Von den Tiroler Politikern hat niemand das Recht, auf Strasser zu zeigen. Wie es ja schon mit viel „Entrüstung“ im ORF zu sehen war. Das Land Tirol, sein Landeshauptmann und sein Vize hätten den eigenen, viel größeren,  Agrar-Augiasstall auszumisten.
Das geschieht jedoch nicht. Im Gegenteil.
Es wurde ein Gesetz novelliert und, oh Wunder, es ist einmal ausnahmsweise verfassungskonform geraten. Was an sich eine gesetzgeberische Grundbedingung sein sollte, aber von unserem Landesvize sofort als „Lob“ des VfGH ausgelegt wurde.
Damit die Wirkung der Novelle nicht eintritt, erlässt die dem Landesvize unterstehende zuständige Behörde schwammige Durchführungsbestimmungen, verhindert in Tateinheit mit der dem LH unterstehenden Gemeindeabteilung, deren Merkblättern und eingekauften Gutachten >effiziente Kontrollen>, setzt kompetenzlose Sachwalter als Feigenblatt ein und lässt damit die >Gemeinden im Regen> stehen. Sie haben nicht nur den Schaden, sie haben vor allem den tiefgehenden Streit.
Wie auch der kleine Agrargemeinschaftsfunktionär zum Handkuss kommt und den Kopf für die politische und behördliche Unfähigkeit hinhalten muss.
In der Gemeinde Mieming haben sich laut Auskunft des Bürgermeisters zwei Agrargemeinschaften herbeigelassen, dem Gemeindevertreter oder dem Bürgermeister „Einsicht“ in die Buchhaltung zu gewähren. Einsicht im wahrsten Sinne des Wortes. Nur Schauen, keine Kopie und keine Aufzeichnungen. Ein schlechter Witz. Eine echte Prüfung des der Gemeinde gehörigen Millionenvermögens kann so nicht stattfinden. Man will nicht, dass die Gemeinden wissen, was ihnen zusteht, was sie beanspruchen müssen. Die Gaunerei muss im Nebel bleiben.
Das alles ist von der Landesverwaltung gewollt.
In Inseratenkampagnen wird vorgegaukelt, dass alles besten sei. Die Gemeinden merken aber nichts davon. Sie werden von der Landespolitik „verarscht“, so wie der nichtagrarische Staatsbürger und Steuerzahler auch.
Die Politik des Landes und die entsprechend angeleitete Verwaltung sind „verkommen und auch verlottert, Ernst Strasser ist nicht der Höhepunkt der politischen Verkommenheit.“ Er ist vergleichsweise nur ein Kleingeldschläger, in Tirol hat er unter Landesaufsicht auch mitgenascht.
Die Vorgangsweise ist hinterhältig und feige.
Die Verwaltung versagt weisungsgemäß und sie verlässt die Basis ihrer Existenz, die Rechtsstaatlichkeit.